Legalisationen

                                            Feder mit Siegel

 

Ziel der Legalisierung ist es, die Rechtsgültigkeit und Echtheit von Dokumenten zu bestätigen. Für manche Visakategorien ist eine Legalisierung unerlässlich.  Für den internationalen Warenverkehr ist eine Legalisierung von Handelsdokumenten oft zwingend notwendig.

Für eine Legalisation müssen häufig Originaldokumente vorgelegt werden. In manchen Fällen ist eine Vorbeglaubigung durch eine Behörde notwendig.

 

Wie unterstützen Sie bei Ihrem Legalisations-/Beglaubigungsbedarf und übernehmen den Prozess der Legalisation. Kontaktieren Sie uns persönlich, wenn Sie Unterstützung bei Legalisationen / Beglaubigungen benötigen.

 

Die Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft bietet Ihnen umfassende Möglichkeiten der Legalisierung / Beglaubigung an:

  • Amtsgericht
  • Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • Gesundheits- oder Veterinäramt bzw. Regierungspräsidium
  • GHORFA
  • IHK
  • Landesregierung
  • Landgericht
  • Notar
  • Patentamt
  • Zeugnis oder Geburtsurkunde

 

Haager Konvention / Apostille

Für ausländische, öffentliche Urkunden entfällt bei einer Vielzahl von Staaten die Legalisierungspflicht. Hier findet die Haager Konvention von 1961 Anwendung und das Dokument muss mit einer„Apostille“ versehen werden. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung einer Apostille. Kontaktieren Sie uns.

Vertragsstaaten der Haager Konvention:

Vertragsstaaten Haager Konvention

Nachfolgend eine Übersicht von Dokumenten, die häufig legalisiert werden:

Häufige Dokumente zum legalisieren

Flugzeug_Reisepass_Himmel

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