Workation / Remote Work / Mobile Office / Hybrid Work

Workation / Remote Work / Mobile Office ist ein fester Bestandteil der heutigen Arbeitskultur.

 

                                   Workation Segelboot

 

Arbeitnehmer fordern die Flexibilität für die Wahl der Arbeitsstätte. Arbeitgeber stellt dieses vor unerwartete Herausforderungen, u.a. Umgang mit der Sozialversicherung, der möglichen Betriebsstätten Gründung oder steuerlichen Risiken.

Empfehlung: eine klare Richtlinie / Policy ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen. Es ist sicherzustellen, dass die reisende Person, die Workation in Anspruch nimmt, von der Workation Kenntnis nimmt und die Richtlinie / Policy bestätigt. Die DVKG stellt einen erlebbar einfachen und revisionssicheren Bestätigungsprozess zur Verfügung, inkl. der Erstellung von Genehmigungsschreiben oder Arbeitszusatzvereinbarung.

Die Frage nach der Anzahl der Workation Tage pro Kalender Jahr ist zu definieren. Einflussfaktoren für die Bestimmung der Anzahl Tage sind u.a.:

  • Ort der Workation (z.B. Hotel, Zweitwohnsitz)
  • Destination (EU, EWR, Schweiz, umliegende Staaten um Europa, Global)
  • Leitungsfunktion des Reisenden
  • Lokale Compliance bei Lohnsteuer und Körperschaftssteuer

Für das mobile Arbeiten im Ausland von bis zu 14 Kalendertagen je Kalenderjahr stellt unser Kooperationspartner Ebner Stolz Informationen in Form einer White List zur Verfügung.

Für die Wahl von Workation Tage von 15 / 30 / 90 Tagen mit der Differenzierung von Arbeiten aus dem Hotel oder eines Zweitwohnsitzes ist eine Prüfung der Risiken durchzuführen. Beispielhaft nachfolgende Szenarien:

Ebner_Stolz_DVKG_15 Tage Hotel_230621

 

Ebner_Stolz_DVKG_90 Tage Zweitwohnsitz_230621

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung einer Regelung und eines operativen Prozesses.

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