Workation / Remote Work / Mobile Office ist ein fester Bestandteil der heutigen Arbeitskultur.
Arbeitnehmer fordern die Flexibilität für die Wahl der Arbeitsstätte. Arbeitgeber stellt dieses vor unerwartete Herausforderungen, u.a. Umgang mit der Sozialversicherung, der möglichen Betriebsstätten Gründung oder steuerlichen Risiken.
Empfehlung: eine klare Richtlinie / Policy ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen. Es ist sicherzustellen, dass die reisende Person, die Workation in Anspruch nimmt, von der Workation Kenntnis nimmt und die Richtlinie / Policy bestätigt. Die DVKG stellt einen erlebbar einfachen und revisionssicheren Bestätigungsprozess zur Verfügung, inkl. der Erstellung von Genehmigungsschreiben oder Arbeitszusatzvereinbarung.
Die Frage nach der Anzahl der Workation Tage pro Kalender Jahr ist zu definieren. Einflussfaktoren für die Bestimmung der Anzahl Tage sind u.a.:
Für das mobile Arbeiten im Ausland von bis zu 14 Kalendertagen je Kalenderjahr stellt unser Kooperationspartner Ebner Stolz Informationen in Form einer White List zur Verfügung.
Für die Wahl von Workation Tage von 15 / 30 / 90 Tagen mit der Differenzierung von Arbeiten aus dem Hotel oder eines Zweitwohnsitzes ist eine Prüfung der Risiken durchzuführen. Beispielhaft nachfolgende Szenarien:
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung einer Regelung und eines operativen Prozesses.