EU-Meldepflicht

                                 EU Flagge

 

Ziel der Melde- & Registrierungspflichten 

„Gleiche Arbeit - am selben Ort - zum gleichen Lohn“

Das wesentliche Ziel der Meldepflichten im Rahmen von Mitarbeitereinsätzen in der EU ist die Einhaltung von Mindeststandards im Zielland, hinsichtlich folgender Themen:

  • Mindestlohn
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsregelung
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz sowie
  • Bedingungen für Arbeitnehmerüberlassung

 

Hintergrund der EU-Meldepflicht

Die EU-Meldepflichten finden Anwendung für entsandte Arbeitnehmer, sogenannte Posted Worker, deren Aufenthalt – je nach Land – der Arbeitsbehörde, der Sozialbehörde oder der Behörde für Arbeitssicherheit vor dem Einsatz gemeldet werden muss. Dabei ist die Entsenderichtlinie in vielen EU/EFTA Staaten so umgesetzt worden, dass der Arbeitgeber den Geschäftsreisenden – auch wenn der Aufenthalt nur einen Tag dauert – melden muss.

Aktuell haben die Mitgliedsstaaten die definierten Anforderungen der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie 96/71/EG in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Verordnung 67/2014 sieht bis 2020 die flächendeckende Einführung der Melde- und Registrierungspflichten zur Erfassung internationaler Mitarbeitereinsätze vor.

 

Umfang der Meldung und Sanktionen

Die unterschiedlichen nationalen Bestimmungen und Anforderungen sowie die laufenden Veränderungen führen zu einem administrativen Aufwand, u.a. bei:

  • der Entsendemitteilung
  • der Vertreterbenennung
  • den Dokumentationspflichten

Abhängig der nationalen Bestimmungen müssen Geschäftsreisen vom ersten Reisetag vorab gemeldet und umfangreiche Dokumente (u.a. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Nachweise, Gesundheitszeugnis) bereitgestellt werden.

 

Eine Missachtung der Meldepflicht führt zu erheblichen Sanktionen und weitreichenden Konsequenzen:

  • Sanktionszahlungen
  • gesetzliche Strafen
  • Einreiseverbote
  • Schadensersatzforderungen von Mitarbeitern bei Verletzung von Fürsorgepflichten
  • Ausschluss aus dem lokalen Markt

 

Lösung

Die Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft stellt Ihnen einen erlebbar einfachen Prozess zur Verfügung, mit dem Sie die EU-Meldung mit wenigen Eingaben durchführen können. Die DVKG hält die Regularien für Sie aktuell und stellt, wenn gewünscht, eine Verbindung zu juristischen Experten (z.B.: Sozialversicherungs-, Steueranwälte) her.

Nutzen Sie einen erlebbar einfachen Antragsprozess

Die EU-Meldung, A1 Bescheinigung, Visum, Legalisation, Immigration und Workation – alles aus einer Hand:

DVKG 6 x DVKG Ergebnisse

Die DVKG unterstützt Sie im EU-Meldeprozess zu folgenden Themen:

  • Prüfung, ob eine EU-Meldepflicht besteht
  • Durchführung der Meldung, inkl. einer möglichen Unternehmensregistrierung
  • Sammlung der Meldedokumente
  • Bereitstellung von Repräsentanten
  • Versendung / Bereitstellung des Dokumentensatzes der EU-Meldung

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Flugzeug_Reisepass_Himmel

Anmeldung/Registrierung

Registrieren

Antrag starten