Für die Einreise in die USA benötigen Sie eine Einreisegenehmigung (ESTA) oder ein für Ihre Tätigkeit passendes Visum. Mit dem Visum / Einreisegenehmigung können Sie bei den Grenzbeamten der Customer Border Protection (CBP) für die Einreise vorstellig werden. Über die Einreise entscheidet stets der Grenzbeamte und nicht die Gültigkeit des Visums / der Einreisegenehmigung.
Verhaltensregeln und die Verwendung von passenden Vokabeln vereinfachen den Prozess der Einreise. Nutzen Sie die Empfehlungen für die Einreise in die USA.
ESTA im Rahmen des Visa Waiver Programms
Die ESTA-Einreisegenehmigung für die USA ist geeignet für private und eingeschränkte beruflich bedingte Reisen. Die Nationalität des Reisenden (38 Staaten u.a. Deutschland, Österreich und Schweiz) und keine Reisen in von den USA definierte Staaten (Irak, Iran, Syrien oder Sudan) sind für eine Genehmigung die wichtigsten Kriterien. Deutsche Staatsbürger erhalten in der Regel die elektronische Reisegenehmigung innerhalb von 72 Stunden. Das ESTA wird für 2 Jahre ausgestellt. Ein Aufenthalt pro Einreise ist maximal 90 Tage durchgängig möglich. Die Beantragung erfolgt online über die US Konsulatsseite.
ACHTUNG für Geschäftsreisende
Ein klare Abgrenzung wann ein ESTA noch ausreicht und ein bereits Visum notwendig wird ist nicht definiert. Die aktuelle Situation ist v.a. von Einreisebeschränkungen durch Covid-19 und der politischen Situation belegt. Das B1 Visum umfasst einen umfangreicheren Tätigkeitsbereich. Wir empfehlen ein B1 (Geschäftsvisum) ggf. in Kombination mit einem B2 Visum (Touristen/Besuchervisum) zu beantragen.
B-1 Visum
Das B-1 Visum ist ein gängiges Nichteinwanderungsvisum, welches für zeitlich begrenzte Aufenthalt (bis zu 180 Tage je Einreise) in den Vereinigten Staaten berechtigt und eingeschränkte berufliche Betätigungen erlaubt. Das B1 wird für 10 Jahre ausgestellt.
Mit einem B-1 Visum dürfen Sie bestimmte geschäftliche Aktivitäten nachgehen, die nicht als "Arbeit" definiert sind. Hierzu zählen unter anderem:
Bei der Beantragung ist die DVKG gerne behilflich. Wir beraten Sie, welche Visa Kategorie für Ihren Reisezweck anzuwenden ist und begleiten Sie im Antragprozess (Beratung, Antragstellung, Terminvereinbarung im Konsulat, Terminvorbereitung, Abschluss).
B-2 Visum
Das B-2 Visum ermöglicht dem Antragsteller den Aufenthalt in den USA zu privaten bzw. touristischen Zwecken. Interessant ist das B-2 Visum für private Reisen die über 90 Tage dauern und für Nationalitäten, die nicht das ESTA (Visa Waiver Program) beantragen dürfen.
Crew Visum C1/D
Das Crew Visum C1/D ist für Besatzungsmitglied von Flugzeugen oder Kreuzfahrtschiffen. Alle Beschäftigten auf einem Flugzeug oder Schiff zählen zur Besatzung und können das C1/D-Visum USA beantragen.
J1 Visum - Schüleraustausch
Das J1 Visum beantragen Teilnehmer von organisierten Schüleraustauschprogrammen, die vom Bureau of Educational and Cultural Affairs (ECA) des amerikanischen Außenministeriums verwaltet und genehmigt werden. Dieses Visum für die USA deckt das High School-Jahr ab, sowie das Austauschprogramm für Schüler und Studenten der Secondary School.
Visum F1 Sprachkurs
Das F1 Visum ist für jeden gedacht, der in den Vereinigten Staaten studieren oder an einem Sprachkurs teilnehmen möchte. Bei einem selbst organisierten Schüleraustausch deckt das Visum für die USA auch ein High School-Jahr ab.
F1 Studentenvisum
Das F1 Studentenvisum ist für den Personenkreis, der in den Vereinigten Staaten studieren möchte. Hierzu zählen Kurz- oder Langzeitstudiengänge. Jedoch ist die Absolvierung eines High School-Jahres nicht in diesem Visum eingeschlossen.
E-1 Visum
Arbeitsvisum für Handeltreibende
Das E-1 Visum, auch als Treaty Trader Visa oder Handelsvisum bezeichnet, ist eine Unterkategorie der E-Visa und zählt zu den Arbeitsvisa. Führungspersonen eines Unternehmens, wie beispielsweise Managern, erlaubt es den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten, um mit Waren, Technologien oder Dienstleistungen Handel zu betreiben.
E-2 Visum
Arbeitsvisum für Investoren
Das E-2 Visum, auch als Treaty Investor Visa oder Investorenvisum bezeichnet, ist ein klassisches Arbeitsvisum. Jedes Unternehmen, das umfangreich Kapital in die US-Wirtschaft investieren will oder investiert hat, kann Mitarbeiter über ein E-2 Visum in die USA entsenden, unabhängig von einer bisherigen Geschäftstätigkeit im Heimatland.
L-1 Visum
Das L-1 Visum eignet sich für Unternehmer, die in Deutschland schon ein eigenes Unternehmen führen. Es besteht die Möglichkeit in den USA eine Zweigstelle, ein neues Büro oder eine Tochterunternehmung zu gründen.
Ein L-1 Visum kommt insbesondere dann in Frage, wenn der Weg in die USA über ein E-Visum versperrt ist, weil die entsprechenden Voraussetzungen, beispielsweise den bestehenden Handel oder die erforderliche Investition betreffend, nicht erfüllt sind bzw. werden können.
Das L-1 Visum ist v.a. auch für Nonprofit-Organisationen interessant, die sich grundsätzlich nicht für ein E-Visum qualifizieren können.