Tschechische Republik - AG-Nachweis für Mehrstaaten-A1

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Neuer Auftrag

Länderinformationen - Tschechische Republik AG-Nachweis für Mehrstaaten-A1

Erläuterung

Bitte wählen Sie eine Kategorie oder Kombi-Kategorie aus. Anschließend werden Ihnen an dieser Stelle die Reisegründe für die gewählte Kategorie angezeigt. 

Geschäftsreisende: 

  • Visum:
    • Arbeit & Technik Visum oder
    • Geschäftsvisum
  • Sozialversicherungsnachweis
  • Arrival Card

Touristen:

  • elektronisches Touristen Visum
  • Arrival Card

Visumbefreiung

Als Bürgerinnen und Bürger der EU & EFTA Staaten haben Sie innerhalb der Mitgliedstaaten der EU, des EWR (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz das Recht auf freie Einreise, freien Aufenthalt und freie Wahl des Wohnsitzes.

Eine Einreise erfolgt mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Schengen-Visums zur mehrmaligen Einreise sind bei der Einreise, der Durchreise oder dem Aufenthalt bis zu einer Dauer von 90 Tagen von der Visumpflicht freigestellt. Der Aufenthaltstitel oder das gültige Schengen-Visum ist in Verbindung mit dem gültigen Reisepass mitzuführen.

Wichtiger Hinweis für Zwischenlandungen im Vereinigten Königreich, UK: Sobald die britische Grenzkontrolle durchlaufen wird, ist ab dem 02.04.2025 ein UK ETA erforderlich. Dies ist z.B. bei einem Wechsel des Terminals oder einem Weiterflug von einem anderen Flughafen der Fall.

Wir empfehlen die Beantragung eines ETA auch in anderen Fällen, damit es bei unvorhergesehen Ereignissen (z.B. medizinischen Notfällen, Flugausfall mit notwendiger Übernachtung) nicht zu Einreiseschwierigkeiten kommt.

Gerne übernehmen wir die Beantragung für Sie.


Visumbedingungen

  • Die Visa Regularien können sich abhängig von der Nationalität des Reisenden unterscheiden. 
  • Reisende mit nicht deutscher Nationalität bitten wir die Visa Berater zu kontaktieren. 

Auftragserteilung

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Beauftragung der DVKG.

 

Informieren möchten wir Sie, dass der Zahlungsprozess mit dem Abschluss des Auftragsprozesses durchgeführt wird. Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen werden mit einer zweiten Rechnung zum Abschluss des Beantragungsprozesses fällig.

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