Aktuelle Reisewarnungen und Einreisemöglichkeiten

Staaten haben ihre Grenzen geschlossen, gültige Visa ausgesetzt oder Quarantäne-Maßnahmen beschlossen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick aktuelle Maßnahmen*.

                                                                                                                                                                                                 *Quelle: fvw.de

Hinweis:

Die Veränderung der Meldungen kann sich laufend ändern. Bitte nutzen Sie weitere Quellen, v.a. das Auswärtige Amt.

Eine Aktualisierung erhalten Sie für die wichtigsten Urlaubsländer:
Ägypten, Bulgarien, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate gesamt), Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Schweiz, Spanien, Tunesien, Türkei, USA, Zypern.

Weltweit Die Bundesregierung hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen: Urlaubsreisen – egal, wohin – sollten unbedingt unterlassen werden. Dies gilt bis 14. Juni 2020.

 

Ägypten: Flughäfen dicht

Ägypten Im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 sind seit dem 19. März 2020 alle internationalen Flüge ins Land suspendiert. Für ausländische Staatsangehörige gibt es derzeit keine reguläre Möglichkeit der Einreise in Ägypten. Leere Flugzeuge zur Abholung ausländischer Staatsangehöriger dürfen weiterhin landen.
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Aufenthalt außerhalb der Wohnung während der Ausgangssperre kann Kontrollen, Geld- oder Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Ämter und öffentliche Einrichtungen sind nur sehr eingeschränkt tätig. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, sowie Sportstätten, Parks und soziale Versammlungsorte sind geschlossen. Restaurants, Cafés und Bars sind geschlossen und Geschäfte haben begrenzte Öffnungszeiten. 
Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. 
Bei der Einreise ins Land muss eine vierzehntägige Quarantäne in zentralen Quarantäneeinrichtungen verbracht werden. Eine Quarantäne kann auch bei Kontakt mit positiv getesteten Personen angeordnet werden.
Für deutsche Reisende hat eine Rückholaktion stattgefunden.

  •    Von nicht erforderlichen Reisen nach Ägypten wird derzeit abgeraten.
  •     Wenn Sie weiterhin als Reisende in Ägypten sind, halten Sie sich über die deutsche Botschaft in Kairo informiert.
  •     Betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“ und vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich große Zahlen von Menschen versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
  •     Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

 

Bulgarien: Notstand ausgerufen

Bulgarien Die bulgarische Regierung hat zur Vermeidung bzw. Weiterverbreitung einer Infektion mit dem Covid-19-Virus am 13. März den nationalen Notstand ausgerufen und Maßnahmen zur Eindämmung beschlossen.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Bulgarien verboten für Personen aus besonders betroffenen Ländern wie auch Italien, Spanien, Frankreich, der Schweiz und Deutschland. Ausgenommen sind Personen mit ständigem, längerfristigem oder fortgesetzten Aufenthalt in Bulgarien sowie deren Familienangehörige.
Das Auswärtige Amt rät:

  • Informieren Sie sich über die getroffenen Maßnahmen der bulgarischen Regierung auch zur aktuellen Ein- und Ausreisesituation bei der deutschen Botschaft in Sofia.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu Covid-19/Coronavirus allgemein sowie speziell zu Covid-19 in Bulgarien.

 

Dubai: Erste Flüge nach Frankfurt

Dubai Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 führt auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu umfangreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie Reisebeschränkungen.
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter anderem nach Frankfurt/Main
Seit dem 19. März 2020 gilt grundsätzlich ein Einreisestopp für Ausländer in die VAE.  Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge sind derzeit ausschließlich für emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. „Residents“ und Inhaber anderer Langfristvisa benötigen vor der Buchung eine ausdrückliche Rückkehrerlaubnis der VAE Behörden. Hierzu wurden eine spezielle Webseite des Außenministeriums, und die Hotline +971 80044444 eingerichtet. Nach der Einreise in die VAE ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf soziale Distanzierung zu achten. 
Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen Auflagen wieder geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. 
Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre.
Öffentliche Versammlungen bleiben auch während des Fastenmonats Ramadan verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso Schulen, Universitäten und touristische Sehenswürdigkeiten.  

Das Auswärtige Amt rät:

  • Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationenzu Corona, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

 

Frankreich: Erste Lockerungen seit dem 11. Mai

Frankreich Seit dem 11. Mai gelten erste Lockerungen. Die meisten Geschäfte dürfen wieder öffnen, Restaurants, Cafés, große Museen und andere touristische Attraktionen jedoch noch nicht. Viele Strände und öffentliche Parks bleiben noch geschlossen, die Bedingungen können sich je nach regionaler Pandemielage unterscheiden. 
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin stark reduziert, in Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. In der Île de France dürfen öffentliche Verkehrsmittel in den Stoßzeiten nur mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn und das Ende der Arbeitszeit oder aus anderen unabweisbaren Gründen (Arzt- oder Schulbesuch) benutzt werden.

Personen, die nach Frankreich einreisen, bedürfen eines wichtigen Einreisegrundes, z.B. Berufspendler und Transitreisende. Sie müssen seit dem 6. April eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die sie auf der Seite der französischen Botschaft Berlin herunterladen und vor Einreise selbst ausfüllen müssen. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. Auch für Reisen zwischen Festlandsfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen, zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.

Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
Die strikte innerfranzösische Ausgangssperre wurde seit dem 11. Mai aufgehoben. Die eigene Wohnung darf bis zu einer Distanz von 100 km Luftlinie ohne weiteren Grund verlassen werden. Es sollte jedoch ein geeigneter Nachweis des Wohnsitzes (Ausweis mit entsprechender Angabe, Strom- oder Telefonrechnung) mitgeführt werden. Wer sich über 100 km Luftlinie von seinem Wohnort fortbewegen will, bedarf dazu eines beruflichen oder wichtigen familiären Grundes und einer entsprechenden Bescheinigung. Die 100 km-Distanz gilt nicht innerhalb eines Departments.

Nähere aktuelle Hinweise zu den genannten Bescheinigungen und den für Reisende nach und in Frankreich geltenden Bedingungen finden Sie auf der Internetseite der französischen Regierung bzw. des Elysée oder in deutscher Sprache auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministeriums.

Nach den Entscheidungen der französischen Regierung zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen wird seit dem 11. Mai 2020 auch an den deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich in begrenztem Umfang wieder Publikumsverkehr möglich. Die Büros der meisten Honorarkonsuln sind derzeit für den Besucherverkehr geschlossen.

 

Griechenland: Ein- und Ausreisen ausgeschlossen

Griechenland Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 führt auch in Griechenland zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren.
Die deutschen Vertretungen in Griechenland informieren auf ihrer Website zur aktuellen Situation in Griechenland hinsichtlich der starken Einschränkung des öffentlichen Lebens sowie zu Reise- und Ausgangsbeschränkungen.
Alle Personen, die vom Ausland nach Griechenland einreisen, müssen damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und von den zuständigen Behörden dazu in einem Hotel untergebracht werden. Einreisende müssen sich in jedem Fall in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Der übliche Fährverkehr für den Passagierverkehr wurde eingestellt. Eventuell verkehrende Fähren dienen dem Warentransport.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
Das Auswärtige Amt rät:

  • zur (Rück-)Reise nach Deutschland über Belgien (Brüssel) oder die Schweiz (Zürich).
  • Informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Griechenland.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu Corona, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.

 

Italien: Öffentliches Leben liegt brach

Italien Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 gilt in Italien eine Notfallverordnung. Es gibt gravierende Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die von der italienischen Regierung verkündeten Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Italien zum 4. Mai 2020 betreffen nicht die geltenden Einreisebestimmungen.
Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Einreiseerklärung darlegen. Für den Güterverkehr ist eine modifizierte Form der Einreiseerklärung vorzuweisen.
Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise.

Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen. Anzugeben sind: Adresse der Unterkunft, in der die freiwillige 14-tägige Selbstisolierung/überwachte Quarantäne stattfinden soll; privates/eigenes Transportmittel zur Erreichung der vorgenannten Unterkunft; telefonische Festnetz-, auch mobile Erreichbarkeit während des gesamten Zeitraums der Selbstisolierung/ Quarantäne.

Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllten Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Den Beförderern wird empfohlen, individuelle Schutzmittel für das Personal und die Reisenden zur Verfügung zur stellen. Fluggesellschaften müssen Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen, falls die Reisenden selbst keine mit sich führen.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation erfolgt in einer selbstgewählten Unterkunft oder, falls diese nicht erreichbar ist, hilfsweise in einer vom italienischen Zivilschutz (Protezione Civile) festgelegten Unterkunft, deren Kosten die Betroffenen selbst tragen müssen.

Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministerium.

Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannten Notfallnummern angezeigt werden.

An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise und im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt. FlixBus-Verbindungen sind eingestellt.
Personenzüge zwischen Italien und Österreich (sowohl über Brenner als auch über Tarvisio) verkehren unregelmäßig und mit ggf. mehrmaligem Umsteigen.
Die Durchreise durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich.

Zugfahrten über die Schweiz sind aufgrund der vielen Umstiege und unterschiedlichen Buchungssysteme beschwerlich. Auch in der Schweiz wurde der Bahnverkehr eingeschränkt. Es gibt keine Direktverbindungen Schweiz-Deutschland mehr. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich, siehe Schweiz.

Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Einige wenige Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen fort, mit Streichungen weiterer Flüge muss gerechnet werden.
Die Autovermietungen Sixt, Europcar und Keddy bieten die Möglichkeit, angemietete Fahrzeuge auch in Deutschland zurückzugeben (Verfügbarkeit schwankend, zum Teil hohe Aufpreise bei One-Way).
Anfragen zu konkreten Flug-/Zugverbindungen und Mietwagen müssen direkt mit den jeweiligen Transportunternehmen aufgenommen werden.

Der Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen ebenso wie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.

In ganz Italien gelten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Nicht notwendige Fortbewegungen sollen vermieden werden. Mit Kontrollen ist landesweit zu rechnen. Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants geschlossen.

Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet. Der Öffentliche  Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.

Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr zum Wohnort sowie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Eine Selbsterklärungexternal arrow icon über die Notwendigkeit der Fahrt muss bei jeder Fortbewegung ausgefüllt  mitgeführt werden. Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.

Mit Verordnung des Gesundheitsministers vom 22. März 2020 wird allen ausländischen (d.h. nicht-italienischen) Staatsangehörigen in Italien, die keinen Wohnsitz in Italien haben, geraten, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz außerhalb Italiens anzutreten.

Sardinien
Die Region Sardinien hat angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien wurde grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation.  
Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hierzu muss auf dieser Webseite das Formular (=Modulo) geöffnet,  ausgefüllt und abgesandt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen. Individuelle Informationsanfragen können an diese E-Mailadresse gesendet werden.

Sizilien
Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien wurde erheblich eingeschränkt. Es bestehen derzeit noch zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom sowie einige wenige Fährverbindungen. Mit Gesundheitskontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden.
Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten.

  •     Sollten Sie eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich bitte ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese weiterhin durchgeführt werden kann.
  •     Bei einem unbedingt erforderlichen Aufenthalt in Italien führen Sie bitte stets die Selbsterklärung über die Notwendigkeit mit.
  •     Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland vor Reiseantritt sowie beim Ministero della Salute, das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
  •     Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
  •     Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.

 

Österreich: Hotels öffnen am 29. Mai

Österreich  Ab 1. Mai 2020 werden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen) aufgehoben.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Ab 2. Mai 2020 werden auch Geschäfte mit mehr als 400 m² wieder geöffnet.
Öffentliche Veranstaltungen mit max. 10 Teilnehmern-/innen sind erlaubt (an Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen).
Zurzeit sind Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale geschlossen. Ab 15. Mai 2020 können Gastronomiebetriebe unter strengen Auflagen Gäste empfangen, ab 29. Mai 2020 sollen auch Hotels, Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten wieder öffnen.
Seit dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien gelten auch für die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn
Der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich ist eingestellt. 
Seit 17. März 2020 besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Einreisekontrollen von Österreich nach Deutschland finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Teste – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.
Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
Das Auswärtige Amt rät:

  • Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen beim Bundessozialministerium und folgen Sie stets den Anordnungen der lokalen Behörden.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationenzu Corona, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

 

Polen: Alle Flüge ausgesetzt

Polen Das Land hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet.  Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind bis auf weiteres unterbrochen. Flugverbindungen, ausgenommen Flüge bis 15 Passagieren, sind ausgesetzt. Bis zunächst 12. Juni 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen.

Eine Einreise nach Polen ist nur noch unten genannten Personengruppen erlaubt. Bei der Einreise müssen Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben werden. Direkt nach der Einreise ist grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen.
Einreisen dürfen nur noch für folgende Personengruppen:

  •     Polnische Staatsbürger,
  •     Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
  •     Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
  •     Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
  •     Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in Polen verfügen,
  •     Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in Polen verfügen,
  •     Ausländer, die eine Geschäftstätigkeit/Wirtschaftstätigkeit in Polen durchführen– in Form eines Eintrages im CEIDG (zentrale Erfassung und Informationsstelle über die Geschäftstätigkeit) oder in Form einer Handelsgesellschaft oder einer GbR oder als Vorstandmitglieder (bestätigt mit einem Eintrag im KRS- Landesgerichtsregister oder die zur Arbeit nach Polen entsendet wurden,
  •     EU-Bürger, die ihre Arbeit in einem Unternehmen ausüben, das sich auf dem Territorium der Republik Polen befindet,
  •     Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
  •     Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güter- oder Personenbeförderung dient.

Die Gründe für die Einreise sind nachzuweisen.

Für die folgenden Personengruppen gelten bei der Einreise über eine EU-Binnengrenze Ausnahmen von der Quarantäne (die Ausnahmegründe sind nachzuweisen):
 

  •     Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen (Berufspendler, Geschäftsleute oder Gewerbetreibende)
  •     Schüler und Studenten, die in Polen oder Deutschland studieren oder zur Schule gehen,
  •     Diplomaten und ihre Familienmitglieder, Angehörige internationaler Organisationen mit Diplomatenpass.

Die Ausnahme von der Quarantäne gilt ausdrücklich nicht für Angehörige medizinischer Berufe und Mitarbeiter im Sozialdienst.

Auch für die oben genannten Ausnahmen ist eine Einreise von Deutschland nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: : Jędrzychowice, Weęgliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Świecko-Frankfurt a. O., Kunowice-Frankfurt a. O., Słubice-Frankfurt a. O. , Kostrzyń n. Odrą-Kietz, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumieńce, Kołbaskowo-Pomellen, Świnoujście-Garz, Zgorzelec Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis auf Widerruf bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.

Innerhalb Polens gelten folgende Regelungen, die auf der Internetseite der polnischen Regierung einsehbar sind:
 

  •     Versammlungen sind weiterhin untersagt.
  •     Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt zwei Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
  •     Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich ab 17. Mai 2020 ohne Begleitung Erwachsener im öffentlichen Raum aufhalten.

Es besteht eine Maskenpflicht: Mund und Nase müssen grundsätzlich in der der Öffentlichkeit, im Personennahverkehr und im Auto mit Mitfahrern bedeckt sein. Ausnahmen gelten für Kinder unter 4 Jahren, Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, Berufe ohne Kundenkontakt, Berufsfahrer, wenn eine Trennwand den direkten Kundenkontakt verhindert. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen.

  •     Im öffentlichen Nahverkehr kann die Personenobergrenze angehoben werden (Hälfte der vorhandenen Sitzplätze oder 30 % aller Plätze des Nahverkehrsmittels).
  •     Sportplätze und Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken öffnen seit dem 4. Mai 2020 schrittweise.
  •     Restaurants, Bars, Cafés, etc. können ab 18. Mai unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder in Betrieb genommen werden (eine Person pro 4 qm).
  •     Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten öffnen schrittweise (18., 25. Mai, 1. Juni 2020) Eine Öffnung von Kindergärten ist seit dem 6. Mai 2020 möglich.
  •     Geschäfte, einschließlich Einkaufszentren wurden seit 4. Mai 2020 wieder geöffnet. Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
  •     In Läden bis zu 100 qm und in Tankstellen dürfen sich vier Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. In Läden ab 100 qm ist die maximale Kundenzahl auf eine Person pro 15 qm begrenzt, an Marktständen auf vier Kunden, bei der Post zwei pro Schalter.
  •     Hotels und andere Herbergen können für Gäste aus Polen seit dem 4. Mai 2020 wieder öffnen, allerdings nicht deren Restaurants oder Wellnessbereiche.
  •     An Gottesdiensten und anderen religiösen Zeremonien darf eine Person pro 10 qm teilnehmen, auf Friedhöfen insgesamt 50 Personen.
  •     Leichen dürfen von und nach Polen transportiert werden, wenn eine Genehmigung des Leiters der Hauptsanitätsbehörde/Woiwodschafts-Sanitätsbehörde vorliegt.
  •     Seit dem 4. Mai 2020 haben auch medizinische Rehabilitationszentren wieder geöffnet. Die Quarantäne-Regelungen gelten bis auf weiteres. Wer mit einer Person, die unter Quarantäne steht, zusammenlebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen.

Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
Die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) lautet 800 190 590.   

 

Schweiz: Einreisen nicht möglich

Schweiz Die Einreise aus den vier großen Nachbarländern, darunter Deutschland, ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen. Diese Maßnahme dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.
 

Spanien: Pflicht-Quarantäne ab 15. Mai

Spanien In Spanien gilt aktuell bis zum 24. Mai 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von Covid-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. 

Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Weiterhin ist pro Tag ein einstündiger Spaziergang bzw. Individualsport, zeitlich gestaffelt nach Altersgruppen, erlaubt. Seit 11. Mai 2020 werden zunächst in einigen Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben.

Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020 (bzw. zunächst bis zum 24. Mai 2020 bei Einreise über die EU-Binnengrenzen), ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.

Ab 15. Mai 2020 sind alle aus dem Ausland nach Spanien Einreisenden verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler, Transportunternehmen, Crews sowie Gesundheitspersonal, das nicht mit Infizierten in Kontakt war. Die Quarantäneverpflichtung gilt nicht für Transitreisende.

Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai 2020 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.

Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. In den autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen, in denen Hotels aufgrund des Alarmzustands geschlossen sind, können nur Übernachtungen in den von der spanischen Regierung benannten Nothotels (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet) gebucht werden.

Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.

Das Auswärtige Amt rät:

  • Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
  • Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

 

Tunesien: Quarantäne ist nötig

Tunesien Wichtige Info: für Tunesien hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft.
Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen, haben die zuständigen tunesischen. Behörden Einreise-, bzw. Aufenthaltsauflagen für Reisende aus Risikoländern erlassen, zu denen auch Deutschland zählt.
Unter anderem müssen sich nunmehr aus Deutschland einreisende Personen für 14 Tage in Quarantäne am geplanten Aufenthaltsort (in der Regel Wohnung oder Hotel) begeben und dürfen das Land vor Ablauf dieser Frist auch nicht verlassen.
Das Auswärtige Amt rät:

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
  • Bei zwingend erforderlichen Reisen, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreise-Bestimmungen.

 

Türkei: Keine Flüge bis 28. Mai

Türkei Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt, bis zum 28. Mai 2020 keine regulären Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt kommerzielle Flüge mit den Fluggesellschaften SunExpress sowie mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten.
Einzelheiten sind auf der Webseite der deutschen Vertretungen in der Türkei veröffentlicht. Der nationale Flugverkehr wurde eingestellt.

Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde mit stundenweisen Ausnahmen verhängt.

Es bestehen Ausgangssperren für die durch türkische Feier- und Brückentage verlängerten Wochenenden vom 16. bis 19. Mai 2020 sowie vom 23. bis 26. Mai 2020 bis für folgende Provinzen: Ankara, Balıkesir, Bursa, Eskişehir, Gaziantep, İstanbul, İzmir, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak. Darüber hinaus sind Reisen in oder aus diesen Provinzen grundsätzlich nur mit Genehmigung des Gouverneurs möglich.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.
Das Auswärtige Amt rät:

  • Beachten Sie stets die Anordnungen der türkischen Behörden.
  • Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
  • Nutzen Sie die noch bestehen kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
  • Informieren Sie sich auch über die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationenzu Covid-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

 

USA: Generelles Einreiseverbot

USA Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 führt auch in den USA zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren.
Seit dem 13. März gilt ein Einreise-Verbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind
- US-Staatsbürger,
- Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA ("Greencard"-Inhaber),
- nahe Verwandte von US-Staatsbürgern oder Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA (Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren),
- Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.
Es existieren weitere einzelfallbezogene Ausnahmen, die zum Teil wenig konkret sind. Die Einreisebeschränkungen bleiben in Kraft, bis sie widerrufen werden.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten in China und Iran.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr weitgehend geschlossen.
Es gibt in mehreren Bundesstaaten immer mehr Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Ausgangssperren "shelter-in-place" oder Ausgangsbeschränkungen "stay-at-home-order". Über einzelne Maßnahmen informiert die National Governors Associationexternal arrow icon.
Das Auswärtige Amt rät:

  • Verzichten Sie bei Aufenthalten in den USA auf Reisen innerhalb des Landes und beachten Sie entsprechende Reisebeschränkungen.
  • Nutzen Sie noch bestehende Aus- und Rückreisemöglichkeiten, wenn Sie sich noch touristisch in den USA aufhalten.
  • Achten Sie vor Ort auf Hinweise der lokalen Behörden und befolgen Sie stets deren Anweisungen.
  • Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland.

 

VAE: Airlines bedienen wieder Frankfurt

Vereinigte Arabische Emirate Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 führt auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu umfangreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie Reisebeschränkungen.
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter anderem nach Frankfurt/Main
Seit dem 19. März 2020 gilt grundsätzlich ein Einreisestopp für Ausländer in die VAE.  Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge sind derzeit ausschließlich für emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. „Residents“ und Inhaber anderer Langfristvisa benötigen vor der Buchung eine ausdrückliche Rückkehrerlaubnis der VAE Behörden. Hierzu wurden eine spezielle Webseite des Außenministeriums, und die Hotline +971 80044444 eingerichtet. Nach der Einreise in die VAE ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf soziale Distanzierung zu achten. 
Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen Auflagen wieder geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. 
Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre.
Öffentliche Versammlungen bleiben auch während des Fastenmonats Ramadan verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso Schulen, Universitäten und touristische Sehenswürdigkeiten.  

Das Auswärtige Amt rät:

  • Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationenzu Corona, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

 

Zypen: Keine Einreisen bis Mitte Mai

Zypern Bis zum 17. Mai 2020 gilt, bis auf wenige Ausnahmen, ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis zum 15. Mai 2020 nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel nur eingeschränkt geleistet werden.
Das Auswärtige Amt rät:

  •  Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern.
  •  Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.
  •  Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationenzu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.

 

 

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Algerien Wichtige Info: für Algerien hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft:
https://algier.diplo.de/dz-de
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, oder Einreisesperren. Die Reiseverbindungen zwischen Europa und Algerien werden zunehmend eingeschränkt.
Das Auswärtige Amt rät:
- Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter beziehungsweise Fluggesellschaft.
-  Als Angehöriger einer Risikogruppe bedenken Sie die unzureichende medizinische Versorgung in Algerien.

Angola Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Alle internationalen Flüge von und nach Luanda werden mit Wirkung zum 20. März um Mitternacht bis auf weiteres suspendiert.

Antigua und Barbuda Die Behörden von Antigua und Barbuda haben wegen des Coronavirus eine Einreisesperre für ausländische Reisende verhängt, die sich die letzten 28 Tage vor Einreise in Deutschland, China, Italien, Iran, Japan, Südkorea, Singapur oder Frankreich aufgehalten haben. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.

Argentinien Wichtige Info: für Argentinien hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft:
https://buenos-aires.diplo.de/ar-de
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq-reisewarnung

Die argentinische Regierung hat mit Dekret vom 13. März unter anderem alle Flüge von und nach Europa für 30 Tage ausgesetzt. Alle, die aus den vom Coronavirus betroffenen Gebieten (unter anderem alle Mitgliedsländer der Europäischen Union) einreisen, oder innerhalb der letzten 14 Tage eingereist sind, unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.

Armenien Eine Einreise aus Deutschland kommender Personen ist daher momentan nicht möglich (Ausnahme: armenische Staatsangehörige). Die Regierung hat außerdem den Luftverkehr zwischen Iran und Armenien sowie den Personenverkehr nach Iran und Georgien ausgesetzt.

Aserbaidschan Die direkten Flugverbindungen nach Deutschland sind ab spätestens 24. März vollständig ausgesetzt. Auch der Transit über die Türkei, die Ukraine oder Lettland ist nicht mehr möglich. Bei einer Einreise nach Aserbaidschan müssen deutsche Staatsangehörige damit rechnen, in Quarantäne-Einrichtungen weit außerhalb der Hauptstadt Baku verbracht zu werden (etwa 170 Kilometer).

Äthiopien Reisenden aus allen Covid-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 20. März 2020 nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Ob Flughafentransit weiterhin möglich ist, ist derzeit nicht bekannt.
Lufthansa hat seit 18. März alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hält bisherigen Flugplan noch aufrecht. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Lage kurzfristig weiter ändert.
Das Auswärtige Amt rät:
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten.
- Prüfen Sie eine vorzeitige Abreise und beziehen dabei auch Rückkehroptionen über Drittländer ein.
- Informieren Sie sich über www.ephi.gov.et zu den aktuell geltenden Bestimmungen.

Australien Seit dem 20. März 2020, 21 Uhr, gilt ein umfassendes Einreise-Verbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Ausgenommen von diesem Einreise-Verbot sind unter anderem deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich. Reisende sollten von ihrem Fluganbieter prüfen lassen, ob eine gebuchte Verbindung einen Transit in Australien noch gestattet.
Mit Tasmanien hat ein erster australischer Bundesstaat zusätzliche Einreisebestimmungen erlassen. Es gilt (mit wenigen Ausnahmen) eine 14-tägige Selbstisolationspflicht für alle vom australischen Festland aus Einreisenden.
Das Auswärtige Amt rät:
- Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs:
https://www.homeaffairs.gov.au/
oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise,
- Informieren Sie sich auch über die Webseite des Gesundheitsministeriumsexternal:
https://www.health.gov.au/

Bahamas weiten mit Wirkung vom 19. März und auf zunächst unbestimmte Zeit die bereits für China, Südkorea, Singapur, Iran und Italien geltende Einreise-Sperre auch auf aus ganz Europa einschließlich Großbritannien/Nordirland und der Republik Irland kommende Reisende aus. Ausschließliches Entscheidungskriterium für die Zurückweisung ist der Aufenthalt in einem (oder Transit durch eines) der von der Sperre erfassten Länder innerhalb der letzten 20 Tage. Ob die Person bereits Symptome einer Erkrankung zeigt oder nicht, spielt für das Einreiseverbot keine Rolle.

Bahrain Als Teil der Maßnahmen gegen die Ausbreitung wird ab Mittwoch, den 18. März, 3 Uhr morgens Ortszeit, das Visa-on-Arrival-Programm für Bahrain ausgesetzt. Allen aus der EU ankommenden Reisenden wird eine 14-tägige häusliche Selbst-Quarantäne auferlegt, auch denjenigen, die keine Symptome aufweisen. 

Bangladesch Die Erteilung von Visa bei der Ankunft in Bangladesch wurde bis zum 31. März ausgesetzt. Darüber hinaus untersagt Bangladesch bis zu diesem Datum generell die Einreise von allen Personen aus Europa mit Ausnahme Großbritanniens. 

Barbados Die Behörden von Barbados haben wegen des Coronavirus beschlossen, dass vom 22. März an alle Reisenden aus Europa, den USA und Großbritannien in eine 14-tägige Quarantäne müssen. 
Staatsangehörige von Barbados dürfen diese zu Hause verbringen, alle übrigen Personen werden in Quarantäne-Einrichtungen untergebracht.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen und kontaktieren Sie gegebenenfalls die für Sie zuständige Botschaft von Barbados.

Belarus Einreisen werden kontrolliert samt Gesundheitsprüfungen. In Einzelfällen ist mit Einreisesperren zu rechnen.

Belgien Seit dem 20. März (15 Uhr), werden an den Grenzen zu allen Nachbarländern Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht notwendige Grenzübertritte, insbesondere touristische, sind nicht mehr möglich.

Belize Es besteht ein Einreise-Verbot für Reisende aus Europa, Südkorea, Japan, Iran, und China Weltweit streichen viele Fluglinien ihre Flüge. Das gilt auch für die Verbindungen von Belize. Derzeit ist der internationale Flughafen von Belize-City noch geöffnet und eine Ausreise mit Linienflügen in die Staaten noch möglich, die ihrerseits keine Einreisesperren gegen deutsche Staatsangehörige verhängt haben. Jedoch sind alle See- und Landgrenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt.

Benin Alle Reisenden, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden seit dem 19. März auch bei Nichtvorliegen von Symptomen zu einer Quarantäne in ein Hotel eingewiesen. Die Kosten dafür sind von Personen, die nicht die beninische Staatsangehörigkeit besitzen, selbst zu tragen. Die Einreise auf dem Landweg ist ausgeschlossen.

Bhutan Das Königreich im östlichen Himalaya hat allen ausländischen Touristen vorerst die Einreise untersagt, nachdem ein US-Amerikaner positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde. Es war der erste bestätigte Fall in Bhutan.

Bolivien Das Auswärtige Amt bitte deutsche Staatsangehörige, die sich aktuell als Tourist in Bolivien aufhalten oder dauerhaft in Bolivien leben, sich in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft einzutragen:
https://la-paz.diplo.de/pa-de/service/elefand
Sobald der Botschaft weitere Informationen vorliegen, werden die Deutschen auf diesem Weg informiert. Bolivien hat alle Nonstop-Dienste nach Europa (betroffen ist die Verbindung Santa Cruz–Madrid) bis zum 31. März untersagt. Alle anderen internationalen Flugverbindungen, mit denen ein Rückflug nach Europa möglich ist, wurden zum 21. März eingestellt. Gleichzeitig sind ab dann auch keine nationalen Flüge und keine Überlandreisen per Bus in Bolivien mehr möglich und die Landesgrenzen werden komplett geschlossen.

Bosnien-Herzegowina Allen eintreffenden Reisenden, die nicht die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen, wird seit 17. März die Einreise verweigert. Vereinzelt wurde auch bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, sind aber aufgefordert, eine 14-tägige Selbst-Quarantäne ab Einreise einzuhalten. Diese kann grundsätzlich privat, zuhause oder in einem Hotel erfolgen. 

Botsuana Unter anderem für deutsche Urlauber gilt ein Einreiseverbot.

British Virgin Islands Für alle Länder, die besonders von Corona betroffen sind, gilt ein Einreistopp. Zu diesen Ländern gehören Deutschland, China, Südkorea, der Iran, Italien, Spanien und Frankreich.

Brunei Darussalam Alle aus der EU einreisenden Touristen müssen sich einer 14-tägigen häuslichen Selbstquarantäne unterziehen. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März eine absolute Ausreisesperre.

Bulgarien Ab dem 18. März ist die Einreise nach Bulgarien verboten für Personen aus besonders betroffenen Ländern wie auch Italien, Spanien, Frankreich, der Schweiz und Deutschland. Ausgenommen sind Personen mit ständigem, längerfristigem oder fortgesetzten Aufenthalt in Bulgarien sowie deren Familienangehörige.

Burundi Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union China, Südkorea, Japan, Iran, Vereinigtes Königreich, USA und Australien  und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen.  Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt.
Wegen des Auftretens von Coronavirus-Krankheitsfällen in allen Anrainerstaaten ist auch bei der  Einreise auf dem Landweg nach Burundi mit Einschränkungen zu rechnen. 
Das Auswärtige Amt rät:
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft Burundis zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
- Informieren Sie sich über die Seite des Ministre de la Santé Publique:
http://minisante.bi/?p=549

Chile Seit dem 18. März hat Chile seine Luft-, See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Es ist damit zu rechnen, dass Fluglinien Verbindungen einstellen oder Frequenzen deutlich reduzieren. Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September nicht anlegen.

China Derzeit müssen alle China-Reisenden damit rechnen, zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet zu werden. Diese erfolgt oft in einem Quarantänezentrum, meist umgebaute Hotels unterschiedlichen Standards; die Kosten müssen teilweise selbst getragen werden. Die Entscheidungen werden von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und können sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden. Vor Abreise aus Deutschland müssen Hausverwaltung bzw. Hotel und Kontaktpersonen wie Arbeitgeber oder Universität kontaktiert und nach den geltenden Bestimmungen gefragt werden. Einreisende aus Risikogebieten werden zur Einhaltung der 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Hierzu zählen Deutschland, Frankreich, Iran, Italien, Japan, Südkorea, Spanien und die USA. Offiziell ausgenommen von der Quarantänepflicht sind derzeit nur Geschäftsreisende mit einem in Shanghai geplanten Aufenthalt von bis zu einer Woche. 
Für Peking gilt ab 11. März eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende aus allen Ländern, also auch für Reisende aus Deutschland. 

Costa Rica Das Land hatte anfänglich für den Zeitraum vom 19. März 0 Uhr bis 12. April 23:59 Uhr eine Einreisesperre für Touristen verhängt. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen ist aufgrund fehlender Flugkapazitäten dennoch zu rechnen.
Das Auswärtige Amt rät: Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/costarica-node/vertretungencostarica/224824

Dänemark Dänemark hat am 14. März um 12 Uhr seine Grenzen geschlossen, Einreisen sind nicht mehr möglich. Ausreisen sind weiterhin möglich. Auch die Durchreise für Rückkehrer aus Norwegen oder Schweden ist noch möglich. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist weiterhin gestatten, soweit das Flughafen-Gebäude nicht verlassen wird.

Dominikanische Republik Für die Domikikanische Republik hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft:
https://santo-domingo.diplo.de/do-de
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq-reisewarnung
Die Dominikanische Republik setzt seit dem 16. März um 6 Uhr, für einen Monat alle Flüge von und nach Europa aus.
Ein Anlegeverbot von Kreuzfahrtschiffen wurde für alle Häfen der Dominikanischen Republik am 14. März angeordnet.

Dubai Reisenden, die Dubai oder ein anderes Emirat der Vereinigte Arabischen Emirate (VAE) verlassen wollen, wird dringend empfohlen, unverzüglich ihre Flüge zu buchen und anzutreten. Es bestehen zwar noch Flugverbindungen  von den VAE nach Deutschland und auch der Transitverkehr über VAE Flughäfen ist weiter offen. Jedoch schränken Airlines die Flüge von VAE nach Deutschland und andere EU-Ländern gegenwärtig sehr rasch ein. Das Flugangebot wird sehr kurzfristig deutlich weniger.
Die Einreise für Deutsche in die VAE ist bis auf Weiteres grundsätzlich unmöglich. Seit dem 19. März haben die VAE für alle Nationalitäten einen Einreise-Stopp verhängt, der bis auf Weiteres gilt. Dieses Verbot gilt für alle, die bisher von der Visumpflicht befreit waren (also unter anderem für Deutsche) sowie für alle, die bisher ein Visum benötigen. Der Einreisestopp gilt ebenfalls für Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE ("Residents") und Inhaber anderer Langfristvisa. Ausnahmen gibt es  für Inhaber von Diplomatenpässen.
"Residents" werden von VAE gebeten, folgende Hotline anzurufen, um zu klären, wann sie wieder einreisen können, Tel: 0097124965228 oder 0097192083344.

Ecuador Wichtige Info: für Ecuador hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft:
https://quito.diplo.de/ec-de
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq-reisewarnung

Um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu bremsen, gilt in Quito seit dem 17. März 2020 eine weitgehende Ausgangssperre für nicht essentielle Angelegenheiten (Einkäufe von Lebensmitteln, Arztbesuche etc. sind ausgenommen), seit dem 18. März 2020 auch im Rest des Landes. Von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr gilt eine absolute Ausgangssperre. Die Inlandflüge wurden zum großen Teil eingestellt, genau wie der Busverkehr über Land und der Öffentliche Nahverkehr in Quito. Für alle seit dem 12. März eingereisten Personen gilt zudem eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen. Der internationale Flugverkehr nach Ecuador wurde bereits am 17. März eingestellt. Um die Ausreise der noch verbleibenden Touristen zu ermöglichen, bieten die Fluglinien kommerzielle Rückholflüge an.
Wir raten daher allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Ecuador befinden, sich auf der Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen und so schnell wie möglich Kontakt mit der Fluglinie aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist. 
Das Auswärtige Amt rät:
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehroptionen
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND: https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action

El Salvador Der internationale Flughafen SAL ist seit 18. März 2020 für zunächst 15 Tage geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Frachtsendungen und humanitäre Transporte. Einreise auf dem Landweg: El Salvador hat am 11. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen.

Elbenbeinküste Das Land hat mit Wirkung vom 16. März ein Einreise-Verbot für nicht-ivorische Reisende aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) verhängt. Für ivorische Staatsangehörige und nicht-ivorische Reisende mit gültigem Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in dafür vom Staat vorgesehenen Einrichtungen. Diese Maßnahmen gelten zunächst für 15 Tage und können verlängert werden. Seit dem 20. März um 23.59 Uhr ist der Flugverkehr aus Ländern mit mehr als 100 Fällen (darunter Deutschland) bis auf weiteres ausgesetzt. Seit dem 22. März um 23.59 Uhr werden sämtliche Land-, See- und Luftgrenzen der Elfenbeinküste bis auf weiteres für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen soll es für den Warentransport, humanitäre und Sicherheitsfälle geben.

Estland Das Land verweigert Ausländern ab 17. März die Einreise. Esten, die aus dem Ausland zurückkehren, kommen für zwei Wochen in Quarantäne.

Eswatini Die eswatinische Regierung hat am 17.03.2020 den Notstand erklärt. Es gibt bis auf weiteres ein Einreiseverbot für Reisende aus Risikogebieten. Ausländische Staatsangehörige, die aus einem Covid-19 Risikogebiet einreisen, dürfen nicht mehr in das Land einreisen.

Finnland Das Land schränkt am 19. März um 0 Uhr den Grenzverkehr ein und führt an allen Schengen-Innengrenzen Grenzkontrollen ein. Dies gilt zunächst bis zum 13. April. Einreisen dürfen nur noch finnische Staatsbürger und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland. EU-Bürgern und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes ist die Durchreise durch Finnland weiterhin gestattet, wenn es der gesundheitlichen Zustandes des Reisenden zulässt. Für den Personenverkehr geöffnete Grenzübergänge bleiben die Flughäfen Helsinki-Vantaa, Turku und Marienhamn. Die Ausreise von Ausländern aus Finnland wird weiterhin gestattet.

Frankreich Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens in ganz Frankreich. Bürger dürfen ihre Wohnungen auf Grund der Ausgangssperre nur zu begründeten Zwecken verlassen. An den Grenzen kommt es zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Teilen auch zu Absperrungen. Restaurants, Museen etc. und nicht lebenswichtige Geschäfte sind landesweit geschlossen. 
Starke und ggf. weiter zunehmende, drastische Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr sowie massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb Frankreichs könnten Ihre Rückreise insbesondere aus den Überseegebieten auf absehbare Zeit erheblich erschweren. Die Bedingungen können sich sehr kurzfristig ändern.
Das Auswärtige Amt rät:
-  Informieren Sie sich vor Rückkehr aus einem Risikogebiete beim RKI:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
und beachten Sie die ausführlichen Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen des BMI:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen-liste.html#f13819158
- Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
zum Coronavirus in Deutschland.
Für Rückkehrer nach Deutschland, die über Frankreich als Transitland reisen:
Nach Informationen der französischen Grenzbehörden können Personen, die sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (z.B. Spanien)  befinden und in ihr Heimatland (z.B. Deutschland) zurückkehren wollen, durch Frankreich zurückreisen. Sie sollten die von den französischen Behörden vorgegebene Bescheinigung:
https://www.gouvernement.fr/sites/default/files/contenu/piece-jointe/2020/03/attestation_de_deplacement_derogatoire.pdf
Ausfüllhinweis Deutsch: 
https://allemagneenfrance.diplo.de/blob/2319858/68500e0edc7f359a4b07ebdb188520c5/deu-ausfuellhilfe-publikation-data.pdf
(ausgedruckt oder handschriftlich erstellt) mit sich führen.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit  COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
Während Ihrer Anwesenheit in Frankreich gilt: Die von der französischen Regierung getroffenen Maßnahmen gelten auch für alle deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell auf französischem Territorium befinden. Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der Gesundheitsbehörden und Sicherheitskräfte.  
Seit dem 17. März gilt in Frankreich für mindestens zwei Wochen eine strikte, sanktionsbewehrte Ausgangssperre. Nur noch in unbedingt notwendigen Fällen ist das Verlassen der eigenen Wohnung erlaubt wie beispielsweise für Heilbehandlungen, zur Arbeit, Arznei- oder Lebensmitteleinkäufen. Dann muss eine selbst ausgefüllte Ausgehbescheinigung Bescheinigung ausgedruckt oder handschriftlich erstellt mitgeführt werden.
Alle für die Öffentlichkeit zugänglichen Orte, die für das alltägliche Leben nicht unbedingt notwendig sind, sind bis auf weiteres geschlossen. Geöffnet bleiben Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Banken, Tabakläden und wichtige öffentliche Dienste.
-  Bitte beachten Sie, dass die deutsche Botschaft und die Generalkonsulate in Frankreich nur noch einen sehr eingeschränkten konsularischen Notfalldienst bieten können. Die Büros der Honorarkonsuln sind für den Besucherverkehr geschlossen.
- Bitte informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Regierung:
https://www.elysee.fr/emmanuel-macron/coronavirus-covid-19
Weitere Informationen des französischen Außenministeriums:
https://www.diplomatie.gouv.fr/de/neuigkeiten/coronavirus-covid-19/
in deutscher Sprache, u.a. zu der geltenden Ausgangssperre
- Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Frankreich beim französischen Gesundheitsministerium:
https://solidarites-sante.gouv.fr/soins-et-maladies/maladies/maladies-infectieuses/coronavirus/
und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörde.

Gabun Das Land hat alle Touristenvisa annulliert, die Landgrenzen wurde komplett geschlossen.

Gambia Gambia hat am 19. März 2020 mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sämtliche Flugverbindungen aus 13 Staaten, inklusive Deutschland, bis auf weiteres suspendiert. Bei den weiteren Staaten handelt es sich um Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz und Spanien. Mögliche Rückholflüge aus Gambia in die entsprechenden Staaten sind nach Klarstellung der Regierung ausdrücklich vorerst nicht betroffen.
Bereits am 17. März hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland. Mehrere ranghohe Regierungsvertreter haben gegenüber Diplomaten versichert, dass die Rückholflüge der Fluglinien nicht von diesen Maßnahmen betroffen sind.

Georgien Reisende aus Deutschland (auch Italien, Frankreich, Spanien, Österreich, Südkorea und China) müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben, sofern sie nicht mit einem PCR-Zertifikat (Polymerase Chain Reaction) nachweisen können, dass sie vor Abflug negativ auf Corona getestet wurden.

Ghana Die Einreise aus Ländern mit mehr als 200 bestätigten Fällen (darunter Deutschland) ist untersagt. 

GrenadaReisende aus Deutschland dürfen seit 9. März nicht mehr einreisen

Guatemala Für deutsche Staatsangehörige besteht zurzeit eine Einreisesperre. Ab dem 17. März wird der ein- und ausgehende Flugverkehr vorerst für 15 Tage eingestellt. Wer sich jetzt noch im Land aufhält, sollte Ruhe bewahren und sich nach Möglichkeiten erkundigen, den Aufenthalt in der aktuellen Unterkunft zu verlängern. Alle Verhaltensregeln der guatemaltekischen Regierung sollten beachtet werden.

Guinea Seit dem 22. März wird der Flugverkehr von und nach Guinea für einen Zeitraum von zunächst 30 Tagen ausgesetzt. Hiervon betroffen sind Flugverbindungen in und aus Ländern mit mehr als 30 Covid-19 Infizierten. Mit weiteren, kurzfristigen Anpassungen im Flugplan muss gerechnet werden.
Seit dem 16. März, müssen sich alle Einreisenden aus Ländern mit bestätigten Coronavirusfällen, darunter Deutschland, in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Reisepässe der über den Flughafen Einreisenden werden für diese Zeit einbehalten. Einreisende nach Guinea müssen bei Ankunft Angaben zu ihren Voraufenthalten und Reiseziel machen. Im Verdachtsfall werden Tests durchgeführt. Bestätigt sich der Verdacht, erfolgt die Unterbringung in einem Quarantänezentrum.
Die guineische Botschaft in Berlin ist seit dem 20. März für den Publikumsverkehr geschlossen.
Das Auswärtige Amt rät:
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft auf.
- Erkundigen Sie sich unbedingt vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- bzw. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen Auslandsvertretung Guineas.

Guinea-Bissau Das Land hat seit dem 18. März alle Grenzen geschlossen und sämtliche Flugverbindungen bis auf weiteres suspendiert.

Guyana Die Behörden von Guyana schließen die beiden Flughäfen Cheddi Jagan International Airport/Timehri und Eugene Correira Airport/Ogle ab dem 19. März für 14 Tage. Informationen zur weltweiten Reisewarnung und zur Rückholaktion: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq-reisewarnung
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762external arrow icon

Honduras Das Land hat am 15. März 2020 alle Grenzen geschlossen und sich komplett abgeschottet. Es sind bis zunächst 22. März 2020 keine Ein- oder Ausreisen, weder auf dem Luft, Land- oder Seeweg möglich. Alle Passagierflüge wurden bis zum 22. März 2020 gestrichen.

Hongkong Seit Donnerstag, 18. März um 00:00 Uhr Ortszeit, müssen sich alle Reisenden nach Einreise in Hongkong, einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Für Personen mit Aufenthaltsberechtigung in Hongkong wird häusliche Quarantäne akzeptiert. Für alle anderen Reisenden stehen staatliche Quarantäne-Center zur Verfügung. Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. 

Indien Mit Wirkung vom 13. März 2020 hat Indien alle an Ausländer erteilten Visa, zunächst befristet bis zum 15. April 2020, für ungültig erklärt. Eine Einreise nach Indien ist somit nicht mehr möglich. Mit Wirkung vom 18. März 2020 wurde, zunächst befristet bis 31. März, Fluglinien untersagt, u.a. deutsche Staatsangehörige nach Indien zu befördern.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist - auch online - über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen.
Die indischen Bundesstaaten Sikkim und Arunachal Pradesh haben die Ausgabe von „Inner Line Permits“ an Ausländer gestoppt, siehe Reiseinfos (Reisegenehmigungen). In Nagaland ist die Einreise für Ausländer in den Distrikt Mon derzeit nicht möglich. Weitere Reiseeinschränkungen innerhalb Indiens können sich kurzfristig ergeben, zudem weisen Hotels vereinzelt deutsche Staatsangehörige ab.
Das Auswärtige Amt rät: 
-  Wenn Sie sich zurzeit in Indien aufhalten, prüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen unter Einschluss von Umsteigeverbindungen über Drittländer und nutzen Sie vorzeitige Ausreisemöglichkeiten.
- Informieren Sie sich auch über das Bureau of Immigration:
https://boi.gov.in/content/advisory-travel-and-visa-restrictions-related-covid-19-0

Indonesien Für Deutsche und andere besteht bis 20. April 2020 ein Einreise- und Transitverbot. Weiterhin wird mit Wirkung ab dem 20. März 2020 die visafreie Einreise für deutsche Staatsangehörige für zunächst einen Monat  ausgesetzt.  Alle Reisenden müssen vor Einreise unter Vorlage eines behördlichen Attests ein Visum bei der örtlich zuständigen indonesischen Auslandsvertretung beantragen.

Island Deutsche Staatsangehörige können noch nach Island einreisen, müssen sich dann aber in eine vierzehntägige Quarantäne begeben. Für Touristen gilt dies vorerst auch vom 24. April bis 15. Mai.
Das Auswärtige Amt warnt jedoch insgesamt vor touristischen Reisen in alle Welt, auch nach Island.

Israel Seit Donnerstagabend (12. März) dürfen keine Touristen mehr ins Land einreisen, außer wenn sie glaubhaft beweisen können, dass sie sich für 14 Tage in Quarantäne-Bedingungen begeben können. Dies gilt zunächst zwei Wochen. Das ohnehin schon für Deutsche und einige andere Ausländer geltende Verfahren betrifft nun alle Reisende. Es werden immer mehr Flugverbindungen eingestellt, es gibt kaum noch Direktflüge nach Deutschland.

Italien Alle Zugverbindungen nach Österreich wurden eingestellt; der Transit durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich.
Bis zunächst 25. März 2020 gilt in Italien für aus dem Ausland einreisende Personen eine Anzeigepflicht und eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministerium: 
http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioNotizieNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&menu=notizie&p=dalministero&id=4260
In ganz Italien sollen nicht notwendige Fortbewegungen vermieden werden, mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontrollen ist landesweit zu rechnen.
Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben zunächst bis zum 3. April 2020 geschlossen. Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, viele Bars und Restaurants schließen. Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet; der Öffentliche  Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
Das Dekret vom 9. März 2020 mit Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit für die gesamte Region Lombardei und die Provinzen Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia und Rimini in der Emilia-Romagna, Pesaro und Urbino in Marken, Padua, Treviso und Venedig in Venetien und Asti, Alessandria, Novara, Verbano-Cusio-Ossola und Vercelli im Piemont wurde mit Wirkung ab 10. März 2020 auf ganz Italien ausgeweitet, zunächst bis zum 3. April 2020.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen.
Die Rückkehr an einen Wohnort sowohl innerhalb als auch außerhalb wie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden. Eine Selbsterklärung (https://www.interno.gov.it/it/speciali/coronavirus)
über die Notwendigkeit der Fahrt bei jeder Fortbewegung muss ausgefüllt und mitgeführt werden. 
Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hat mit einer Dringlichkeitsmaßnahme angeordnet, dass den Touristen, Feriengästen, Urlaubsreisenden und aus sonstigen Gründen auf dem Landesgebiet anwesenden Menschen, die in Südtirol nicht ihren Wohnsitz haben, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz anzutreten.
Die Region Sardinien hat ebenfalls angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
Am 14. März 2020 wurde außerdem der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien mit sofortiger Wirkung und zunächst bis zum 25. März 2020 grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen gelten für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation. Die Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden und wird dann unter spätestens 12 Stunden vor der Abreise per E-Mail erteilt. 
Der Passagier muss am Flughafen/Hafen die erteilte Genehmigung vorweisen.
Seit dem 16. März 2020 ist auch der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien mit sofortiger Wirkung grundsätzlich eingestellt. Es bestehen derzeit zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom. Mit gesundheitlichen Kontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden. Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten. Ausnahmen für Schiffsreisende, die einen triftigen Grund geltend machen können, bedürfen einer Genehmigung durch den Regionalpräsidenten, die per E-Mail einzuholen ist.

Jamaika Der karibische Inselstaat hat seinen Einreise-Stopp aufgrund des Coronavirus nun auch auf Reisende aus Deutschland ausgeweitet. Die Maßnahme greift ab Donnerstag, den 12. März.

Japan Folgende Regelungen gelten:
1) Reisende, die aus dem Schengen-Raum (einschließlich Deutschland), Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Monaco, Andorra, San Marino, Vatikan, Iran oder Ägypten nach Japan einreisen, sollen sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies erfolgt an einem Ort, der von dem Leiter der Quarantänestation bestimmt wird. In dieser Zeit sind auch die öffentlichen Verkehrsmittel in Japan nicht zu benutzen.
2) Ab 21. März (OZ) verlieren Einreisevisa nach Japan ihre Gültigkeit (sowohl für die einfache als auch für die mehrfache Einreise), die bis zum 20. März von einer japanischen Botschaft oder einem Generalkonsulat in den oben genannten Ländern (z.B. in Deutschland) erteilt wurden. Neuanträge sind möglich, es ist aber mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Visafreiheit mit Deutschland soll schrittweise ebenfalls zeitweise ausgesetzt werden.
Für Deutsche, die sich bereits in Japan befinden, berühren diese Maßnahmen nach Angaben des japanischen Außenministeriums den Aufenthaltsstatus nicht, ihr Aufenthalt ist also weiterhin legal. Diese Personen können wie bisher mit der üblichen Re-entry Permit nach Japan zurückreisen.
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, mit kommerziellen Fluglinien ein- und auszureisen. Mit weiteren Einschränkungen des kommerziellen Flugverkehrs aufgrund der krisenbedingt geringen Auslastung der Fluglinien muss allerdings gerechnet werden.
Transit von Deutschen aus Drittstaaten: Der Aufenthalt im Transitbereich ist weiterhin ohne Änderungen möglich. Bei gewünschter Einreise nach Japan gilt jedoch die für den Drittstaat geltende Regelung.  

Jordanien Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung ab 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf Weiteres eingestellt. Am 18. März 2020 sind weitere einschränkende Maßnahmen in Kraft getreten u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren. Sie gelten zunächst für 14 Tage. ACHTUNG: Ab 21. März 2020 07.00 Uhr gilt eine strikte Ausgangssperre unter Strafandrohung bei Zuwiderhandlung. Alle Geschäfte im gesamten Land bleiben geschlossen. Am Morgen des 24. März soll bekannt gegeben werden, wann Lebensmittelgeschäfte zu bestimmten Zeiten geöffnet sein werden, damit Einkäufe getätigt werden können.

Kambodscha Ab dem 17. März gilt eine vorübergehende Einreisesperre für alle ausländischen Reisenden, die aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien kommen. Diese Einreisesperre gilt für 30 Tage.

Kamerun Ab dem 17.03.2020 gilt für zunächst 30 Tage eine Einreisesperre für alle ausländischen Reisenden, die aus Deutschland, Frankreich, Italien und  Spanien kommen. Die Ausweitung auf weitere Länder ist nicht ausgeschlossen.

Kanada Seit dem 18. März 2020 wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen die Einreise nach Kanada gewährt und Personen mit permanenten Aufenthaltsstatus. Vom Einreisestop ausgenommen sind US-Bürger, Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen. Ausgenommen sind ebenfalls Reisende, die Kanada lediglich im Transit betreten. Allerdings ist Voraussetzung für Reiseantritt, dass Regelungen des Drittstaats eine Einreise dort erlauben.
Am 20. März stellte die Regierung klar, dass gültige Arbeits- und Studentenvisa zur Einreise nach Kanada berechtigen.
Nach gegenwärtig verfügbaren Informationen können derzeit Personen nicht nach Kanada einreisen, die lediglich über eine ETA (electronic travel authorisation) verfügen.
Kanada und die USA schließen ab der Nacht vom 20. auf den 21. März teilweise ihre gemeinsame Grenze. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Passagiere zu befördern, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige).
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden 4 Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik – diese werden noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften reduzieren die Anzahl ihrer transatlantischen Flüge erheblich.
Alle ankommenden internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren.
Für Ontario hat die Provinzregierung inzwischen den Ausnahmezustand verhängt mit Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften. Derzeit gilt keine Ausgangssperre.
Weitere Maßnahmen können jederzeit folgen.
Das Auswärtige Amt rät:
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der kanadischen Regierung: https://www.canada.ca/en/transport-canada/news/2020/03/new-measures-for-covid-19-response.html
- Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Kapverden Die kapverdische Regierung hat angekündigt, ab Mittwoch, 18. März, sämtlichen internationalen Flug- und Schiffsverkehr zu suspendieren. Grenzkontrollen werden verstärkt werden.
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.

Katar Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen seit dem 16. März 2020 für vorerst 14 Tage gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der Transitverkehr wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland wird in den kommenden Tagen reduziert.

Kasachstan Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Kasachstan grundsätzlich verwehrt. Ausnahmen gelten vorerst für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind.

Katar Ab dem 15. März 2020, 0 Uhr, wird Einreisenden aus zahlreichen Staaten, darunter Deutschland, die Einreise nicht mehr gestattet. Transitpassagiere sind nicht betroffen, solange sich sich im Transitbereich des Flughafens aufhalten. Diese Regelung findet auch auf Personen Anwendung, die sich innerhalb der vorangegangenen 14 Tage in einem der von Corona betroffenen Ländern aufgehalten haben. Ab Mittwoch, 18. März 2020, wird der internationale Flughafen von Doha (HIA) für Einreisen gesperrt. 

Kenia Die Einreise nach Kenia aus von Corona betroffenen Staaten, darunter Deutschland, ist spätestens ab dem 18. März 2020 für voraussichtlich 30 Tage untersagt. Kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatlich ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben.

Kiribati, Marschallinseln und Samoa Die pazifischen Inselstaaten haben ein Einreise-Verbot für Reisende aus Deutschland verhängt.

Kirgisistan Per 14. März tritt ein Einreise-Verbot für Reisende in Kraft, die sich in den letzten 30 Tagen in Deutschland, Frankreich oder Spanien aufgehalten haben. Ein entsprechendes Verbot für Personen mit Aufenthalten in den letzten 30 Tagen in China, Südkorea, Italien oder Iran besteht bereits. Fluggesellschaften sind gehalten, ggf. die Mitnahme zu verweigern. 

Kongo Für Einreisende aus Staaten wie Deutschland besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht, die bei Einreise rigoros umgesetzt wird. Zahlreiche Reisende in der Hauptstadt Brazzaville und in Pointe-Noire wurden bereits unter Quarantäne gestellt.  Die Rückreisemöglichkeiten (Flugverbindungen) nach Europa sind stark eingeschränkt.

Kongo, Demokratische Republik: Werden bei Einreise keine Symptome festgestellt, so sind Sie ausdrücklich aufgefordert, sich freiwillig für 14 Tage zuhause aufzuhalten. Bei Symptomen werden Sie durch die Behörden geprüft und je nach Ergebnis können Sie einreisen oder müssen in staatliche Quarantäne.

Kolumbien Ab dem 23. März 0.00 Uhr (Ortszeit) für vorerst 30 Tage dürfen keine Passagiere von internationalen Flügen mehr in Kolumbien einreisen. Deshalb werden die vorerst letzten kommerziellen Fluglinien von Kolumbien aus nach Europa am Sonntag, den 22. März 2020 ausfliegen. Bereits seit 16. März 2020 ist eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, in Kraft. Diese Maßnahme gilt zunächst bis 30. Mai 2020.
Die Bewegungsfreiheit innerhalb Kolumbiens wird zunehmend eingeschränkt, z.B. durch lokale Ausgangssperren. Von Freitag, 20. März bis einschließlich Montag, 23. März gilt in Bogota eine umfassende Ausgangssperre.
Ab Freitag, 20. März bis einschließlich Montag, 23. März gilt in Bogota eine umfassende Ausgangssperre.
Nach Kolumbien rückreisende Deutsche mit einem permanenten Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten. Nach dem 22. März ist nur noch die Einreise von kolumbianischen Staatsangehörigen möglich. Faktisch wird es aber aufgrund der Streichung der Flüge zu einem Einreisestopp kommen.
- Verfolgen Sie die Informationen auf der Seite der Botschaft Bogotá:
https://bogota.diplo.de/co-de/-/2316806
- Wenn Sie sich als Tourist in Kolumbien aufhalten, nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft bzw. ihrem Reiseveranstalter auf und prüfen Sie Ihr Rückreiseoptionen.
- Bitte informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministerium:
https://www.minsalud.gov.co/salud/publica/PET/Paginas/Covid-19_copia.aspx

Kosovo Die kosovarischen Behörden haben mit Wirkung vom 13. März, 15 Uhr, und bis auf Weiteres eine Einreise-Sperre für Reisende aus Deutschland, Italien, Frankreich und der Schweiz verhängt. Alle Flüge werden gestrichen. Wer auf dem Landweg einreist, dem wird die Einreise in den Kosovo verweigert.

Kroatien Am 19.03.2020 hat Kroatien eine generelle Einreisesperre verhängt. Hiervon ausgenommen sind kroatische Staatsangehörige, die nach Kroatien zurückkehren, sowie Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Sofern eine Einreise nach Kroatien gestattet ist und aus einem COVID-19-Risokogebiet stattfindet, unterliegen Reisende einer 14-tägigen häuslichen Quarantänepflicht.
In Kroatien befindlichen Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates, eines Staates des Schengen-Raums, Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs sowie Personen, die in den vorgenannten Staaten ihren Wohnsitz haben, wird die Rückreise in ihren Wohnsitzstaat gestattet.

Kuwait Einreisevisa werden nicht mehr erteilt. Kuwait stellt ein- und ausgehende (Linien-)Flüge ab Mitternacht des 13. März 2020 ein.

Lettland hat seine Grenzen geschlossen. Bis zum 14. April sind keine Einreisen mehr möglich. Das beinhaltet den Luft-, Schienen-, See- und Straßenverkehr. 

Libanon Für Reisende aus Deutschland wurde eine Einreisesperre verhängt. Einreisen aus Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Ägypten, Syrien, Irak, Südkorea, Iran, China, Hongkong, Macau und Taiwan sind ebenfalls nicht möglich. Ausreisen aus dem Libanon nach Deutschland sind auf dem Luftweg noch bis einschließlich Mittwoch, den 18. März 2020, grundsätzlich weiterhin möglich, allerdings sind viele Direktflugverbindungen ausgesetzt oder eingestellt. Alle Einreisen nach Libanon sind mit Wirkung vom 19. März 2020 ausgesetzt, der Flughafen Beirut wird mit Ablauf des 18. März 2020 vorerst geschlossen. 

Liberia Für Einreisende aus Deutschland ist eine 14-tägige Quarantäne in einem staatlichen Beobachtungszentrum des westafrikanischen Landes vorgesehen.

Litauen Alle Einreisenden – auch aus Deutschland – müssen sich nach Einreise in Litauen für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.

Luxemburg Ab dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Luxemburg nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Um welche Grenzübergänge es sich handelt, ist hier sichtbar:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/festlegung-grenzuebergangsstellen.html

Macao Seit dem 18. März 2020 besteht ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Übersee. Ausgenommen sind Personen mit Wohnsitz in Macao, China, Hongkong und Taiwan. Aktuelle Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen finden sich hier: www.gov.mo/en/news/123607/

Madagaskar Die madagassische Regierung hat beschlossen, dass alle regionalen und internationalen Flüge  ab dem 20. März 2020 für 30 Tage ausgesetzt werden. Madagassische Staatsangehörige und in Madagaskar wohnhafte Ausländer, bis Donnerstag, den 19. März Zeit haben nach Madagaskar zurückzukehren, nur noch der internationale Flughafen der Hauptstadt in Ivato angeflogen werden darf und kein Kreuzfahrtschiff  in den nächsten 30 Tagen in Madagaskar anlegen darf.

Malediven Aufgrund von Infektionsfällen ist es möglich, dass einzelne Inseln weder betreten noch verlassen werden können und vorübergehend abgeriegelt werden. Die Kapazitäten des maledivischen Gesundheitssystems sind bei steigenden Infektionsfällen begrenzt. Die maledivischen Behörden haben ab 17. März 2020 für zwei Wochen die Einstellung des Bootsverkehrs von Ressortinseln zu den von Einheimischen bewohnten Inseln verfügt. Des Weiteren dürfen Hotels im Raum Male in diesem Zeitraum keine neuen Gäste aufnehmen.
Wer sich bereits auf den Malediven aufhalten, sollte umgehend Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft kontaktieren und Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer prüfen. Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums der Malediven:
https://covid19.health.gov.mv/en/

Mali Am 17. März hat die malische Regierung angekündigt, dass kommerzielle Flüge aus Corona-Ländern wie Deutschland ab 19.3. bis auf weiteres ausgesetzt sind. Ausreisemöglichkeiten sind nur noch in stark begrenztem Umfang gegeben.Einreisende werden einer verpflichtenden Untersuchung unterzogen.

MaltaAb dem 21. März 2020 um 00:00 Uhr werden alle Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung legt ab Montag, dem 23. März 2020 das „Lifeline“-Programm auf. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Bedarfsweise wird es Flüge nach London, Paris, Amsterdam, Brüssel Frankfurt und Wien geben. Diese Flüge können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.

Malawi Aufgrund der weiter steigenden Zahlen der Infektionen mit COVID-19 wird Deutschland durch die malawischen Behörden neben China, Südkorea, Iran, Italien und Frankreich in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20.03.2020 für Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nicht mehr gestattet. Visa für deutsche Staatsangehörige werden nicht mehr erteilt. Deutsche Staatsangehörige, die eine ständige Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurück kehren, werden zu einer mindestens 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Nach welchen Regeln dies als Selbst-Quarantäne oder amtliche Quarantäne durchgesetzt wird, ist nicht verbindlich geregelt.
Das Auswärtige Amt rät:
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der malawischen Botschaft:
https://www.malawiembassy.de/index0106-7.html

Malaysia Die malaysische Regierung hat mit Wirkung vom 18. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer zunächst bis zum 31. März verhängt. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.

Marokko Für Marokko hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft:
https://lima.diplo.de/pe-de
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq-reisewarnung

Reisen nach Marokko sind aktuell nicht möglich. Die internationalen Verkehrsverbindungen sind seit dem 15. März 2020 bis vorerst 31. März 2020 offiziell eingestellt. Sämtliche Fährverbindungen nach Spanien und Frankreich wurden ausgesetzt.
Gemeinsam mit Reiseveranstaltern und EU-Partnern werden Rückreisemöglichkeiten für deutsche und europäische Staatsangehörige aus Marokko geprüft und geschaffen. Für Pauschalreisende sind die Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner.
Flugverbindungen existieren noch mit Air France von verschiedenen Flughäfen.

Mauretanien Ab dem 19. März 2020 gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens (ausgenommen Krankenfahrzeuge und Lebensmitteltransporter). Des weiteren gilt ein Versammlungsverbot rund um die Uhr, Bars und Restaurants bleiben geschlossen. Für alle Einreisenden aus Infektionsgebieten, darunter Deutschland, gilt eine 14-tägige Quarantäne. Seit 17. März 2020 sind alle mauretanischen Flughäfen geschlossen.
8 von 34 Grenzübergängen sind noch geöffnet. Dort finden Gesundheitskontrollen statt. An den Grenzübergängen gibt es Möglichkeiten für eine umgehende Unterbringung in Quarantäne.
Gruppenaktivitäten wurden verboten. Unter der Telefonnummer (1155) für alle Bürger freigeschaltet. Diese dient auch der Meldung von Verdachtsfällen.

Mexiko Wichtige Info: für Mexiko hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft:
https://mexiko.diplo.de/mx-de
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.
Bislang bestehen zwar keine formalen Beschränkungen für die Einreise nach Mexiko. Jedoch gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amts auch hier.
Die Lage ist für Reisende extrem volatil – Entwicklung der Gesundheitslage nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten steigt stetig an, Zahl der verfügbaren Flugverbindungen nach Europa nimmt stetig ab. Sehr viele Fluglinien haben den Verkehr zwischen dem amerikanischen Kontinent und Europa bereits suspendiert. Derzeit gibt es aber noch regelmäßig Direktflüge von Cancún und Mexiko-Stadt nach Deutschland.
Vereinzelt wurden Zurückweisungen deutscher Passagiere bei innermexikanischen Flügen bekannt.
Das AA rät:
- Vor touristischen Reisen nach Mexiko wird gewarnt.
- Wenn Sie sich bereits in Mexiko aufhalten, kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und überprüfen Sie Ihre Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer.
- Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land
- Für akute Notfälle im Zusammenhang mit Rückreisen bedingt durch die Coronakrise hat die deutsche Botschaft in Mexiko-Stadte auf ihrer Webseite eine Sonderrufnummer veröffentlicht:
https://mexiko.diplo.de/mx-de

Mongolei Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus hat in der Mongolei zur Aussetzung sämtlicher internationaler Flugverbindungen zunächst bis zum 28. März geführt. Auch eine Einreise auf dem Landwege ist derzeit nicht mehr möglich.

Montenegro Der internationale Personenverkehr von und nach Montenegro (Flug, Bahn, Bus) ist ausgesetzt, alle Grenzen sind für den Personenverkehr geschlossen. Aufgrund aktueller Entwicklungen kann es auch kurzfristig zu situationsbedingten Änderungen der Maßnahmen der montenegrinischen Behörden kommen, teilweise ohne jede Vorankündigung.

Mosambik Ab dem 23. März für zunächst 30 Tage werden für Mosambik keine Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Reisende aus Deutschland, die noch bis zum 23. März einreisen, müssen sich  in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen.  
Ab dem 23. März gilt diese Regelung für Reisende aus allen Ländern. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Nach der 14-tägigen Quarantäne wird durch die mosambikanischen Gesundheitsbehörden ein Coronavirus-Test durchgeführt, der als Grundlage für die Entscheidung über die Aufhebung bzw. Fortführung der Quarantänemaßnahme dient.
-  Bitte beachten Sie, dass die Flugverbindungen nach Mosambik bereits stark reduziert und immer knapper werden. Sofern Sie sich als deutsche Staatsangehörige vorübergehend in Mosambik aufhalten (z.B. geschäftlich oder im Urlaub), setzen Sie sich zügig mit Ihren Reiseveranstalter,  Reisebüro, bzw. Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie Ihre Rückreiseoptionen
- Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft: 
http://www.liberiaembassygermany.de/

Myanmar Seit 15. März 2020 müssen sich Reisende, die aus Deutschland oder anderen betroffenen Staaten einreisen oder sich in den vergangenen 14 Tagen in Deutschland bzw. diesen Staaten aufgehalten haben, bei Ankunft für 14 Tage in staatliche Quarantäne begeben. Zusätzlich müssen sie ein medizinisches Gutachten einer staatlich anerkannten Institution vorlegen, aus dem hervorgeht, dass unmittelbar vor Abflug keine Anzeichen einer akuten Atemwegserkrankung (frei von Fieber und Husten und Kurzatmigkeit) vorlagen.
Zur Eindämmung der Covid-Pandemie ist Ausländern die Ein- und Ausreise seit 19. März 2020 nur über die internationalen Flughäfen Rangun (Yangon), Mandalay und Nay Pyi Taw gestattet. Die auf dem Landweg zu erreichenden Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; teilweise ist der Grenzübertritt nur noch für Staatsangehörigen der beiden Grenzstaaten möglich.
Das AA rät:
-   Es kommt zu erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr. Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft.
- Berücksichtigen Sie die unzureichende medizinische Versorgung in Myanmar und, verschieben Sie ggf. Ihre Reise insbesondere wenn Sie zur Risikogruppe gehören.

Namibia Die namibische Regierung hat sämtliche ein- und ausgehenden Flüge auf den Flugrouten Namibia – Deutschland, Namibia - Äthiopien und Namibia – Katar mit sofortiger Wirkung für 30 Tage eingestellt. Einreisen etwa von Deutschen sind nicht mehr möglich, Visa werden nicht erteilt. 
Am 17. März 2020 hat der namibische Präsident für bis zu sechs Monate den nationalen Notstand erklärt. Zu den darunter ergriffenen zusätzlichen Maßnahmen gehören:
- „Travel ban“ auf Luft- und Seeweg für Staatsangehörige von COVID betroffener Staaten, inkl. Deutschland, Dauer dieser Maßnahme wird regelmäßig von namibischer Seite neu bewertet.
- Die Erteilung von Visa bei der Einreise am internationalen Flughafen Windhuk ist ausgesetzt.  
- Touristische Aktivitäten werden eingestellt.  
- An allen Grenzkontrollstellen und allen inländischen Kontrollpunkten („check-points“) werden Temperatur-Screenings durchgeführt und es wird, wenn nötig, Quarantäne angeordnet.  
- Versammlungen mit über 50 Personen werden untersagt.  
- Reguläre Passagierflüge in/aus Länder/n mit Fällen lokaler COVID-19-Übertragung werden eingestellt.  

Nepal Nach Mitteilung der Nepalesischen Einwanderungsbehörde werden ab dem 14. März keinerlei Visa bei Einreise mehr ausgestellt. Dies gilt für alle Ausländer und für die Einreise über den Flughafen Kathmandu genauso wie für Einreisen über den Landweg. Visa müssen bei einer Nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden. Bei Einreise muss dann neben dem Visum ein höchstens 7 Tage altes PCR-Zertifikat (Polymerase Kettenreaktion) über einen Virustest vorliegen. Zudem müssen sich alle einer strengen 14-tägigen Selbstquarantäne unterziehen. 
Für die Frühlingssaison 2020 sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.

Neuseeland Einreisen nach Neuseeland sind seit dem 19. März nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und "permanent Residents" möglich. Auch Einreisen von den Pazifikstaaten sind damit nicht mehr möglich. Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. Bei Nichteinhaltung der Isolation droht Abschiebung. Ausreisen oder Weiterreisen von Neuseeland aus in die Pazifikstaaten werden kontrolliert und können untersagt werden. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni nicht mehr in Neuseeland anlegen. Wer aufgrund ausfallender Flugverbindungen länger in Neuseeland bleiben muss, wird gebeten, sein Visum rechtzeitig zu verlängern.

Niger Alle internationalen Flüge von und nach Niamey werden mit Wirkung zum 19. März um Mitternacht für zunächst zwei Wochen ausgesetzt.

Nigeria Direkt aus Deutschland ankommenden Reisenden ist die Einreise untersagt. Ausnahmen gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Dieser Personenkreis muss sich nach Einreise in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben.
Dieselben Regeln gelten für Reisende, die im Transit einreisen. Reisende, die über einen Drittstaat anreisen und sich nachweislich 14 Tage zuvor nicht in einem der vorgenannten Länder aufgehalten haben, kann die Einreise erlaubt werden, wobei keine Informationen über die praktische Umsetzung der Regelung vorliegen.
    Informieren Sie sich bitte über die Entwicklungen in Nigeria über die Webseite NCDC:
https://covid19.ncdc.gov.ng/

Nordmazedonien Allen aus Deutschland (und anderen Ländern mit Infektionsrisiko) eintreffenden Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit besitzen, wird seit 10. März die Einreise verweigert. Mit Wirkung ab 18. März schließt Nordmazedonien zudem sämtliche Grenzübergänge einschließlich des Flughafens Skopje für den Personenverkehr. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist danach vorerst nicht mehr möglich.

Norwegen Seit dem 16. März ist die Einreise für ausländische Staatsangehörige nur noch dann möglich, wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Norwegen bzw. eine norwegische Aufenthaltserlaubnis haben oder Angehörige eines EWR-Staates sind und in Norwegen arbeiten. Einreisende müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Einreisende mit Symptomen kommen in Isolation und müssen die Quarantänezeit dort abwarten. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.
Die größeren Flughäfen bleiben bis auf weiteres offen; eine Ausreise per Flugzeug ist grundsätzlich möglich, sofern die internationalen Flüge auch tatsächlich stattfinden. Die Reedereien Colorline und Fjordline bieten noch einzelne Fährverbindungen nach Dänemark an. Auch die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden (Transit) ist möglich.
Die norwegischen Behörden erlauben Personen, die sich in Quarantäne befinden und symptomfrei sind, die Quarantäne zum Zweck der Ausreise zu verlassen. Der Transport vom Ort der Quarantäne zum Abreisepunkt muss in Übereinstimmung mit den notwendigen Gesundheitsvorkehrungen organisiert werden.
Das Auswärtige Amt rät: 
- Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, prüfen Sie umgehend selbständig Ihre Ausreiseoptionen und nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.
- Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institut:
https://www.fhi.no/en/

Oman Oman hat seit 18. März 2020 weitere verschärfte Maßnahmen umgesetzt, die das öffentliche Leben stark einschränken. 
Seit dem 18. März 2020  besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Eine Einreise oder Wiedereinreise nach Oman  ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen derzeit nicht mehr möglich.
Das omanische Tourismusministerium hat am 18. März 2020 Reiseveranstalter und Hotels aufgerufen, Touristen die umgehende Rückreise in ihre Heimatländer nahezulegen. Alle touristischen Sehenswürdigkeiten und Märkte sowie Einkaufszentren (Malls) und Geschäfte, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften und Apotheken; wurden geschlossen. Der Verzehr in Restaurants und Cafés, auch in Hotels, ist nicht mehr erlaubt. Es sind starke Einschränkungen des Hotelbetriebs bis hin zu Schließungen der Hotels zu erwarten.
Seit 15. März 2020 dürfen Kreuzfahrtschiffe keine omanischen Häfen mehr anlaufen.
Der internationale Luft- und Reiseverkehr unterliegt stark zunehmenden drastischen Einschränkungen. Sehr viele Fluglinien haben den Flugverkehr von Oman nach Europa bereits suspendiert.  Eine Ausreise über Flughäfen in der Region ist nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Das AA rät:
- Deutschen Reisenden, die sich noch in Oman aufhalten, wird dringend geraten umgehend ihre Rückreiseoptionen aus Oman und der Region zu überprüfen und ggf. umzubuchen.
- Nehmen Sie umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft Kontakt auf und prüfen Sie auch alternative Flugrouten über Drittländer. Informieren Sie sich auch über die Maßnahmen in Oman über die Website der Omanischen Polizei:
https://evisa.rop.gov.om/

Österreich Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für anderen Menschen gestattet. Die Polizei kontrolliert an Spiel- und Sportplätzen sowie im öffentlichen Raum und fordert Gruppen über fünf Personen auf, sich zu trennen. Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale sollen vollständig geschlossen bleiben. Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Geschäfte für Tierfutter bleiben geöffnet. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder.
Einreisekontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten.
Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage, siehe https://infothek.bmvit.gv.at/massnahmen-bei-der-einreise-aus-sars-cov-2-risikogebieten/) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen

Pakistan Zahlreiche Flugverbindungen nach Pakistan bzw. aus dem Land heraus sind gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Die pakistanische Luftfahrtbehörde verlangt ab 21. März den Nachweis eines negativen Corona-Tests für alle Einreisenden. Reisende müssen sich des Risikos bewusst sein, das Land möglicherweise nicht mehr verlassen zu können. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.

Panama Das Land hat die direkte Einreise von Passagierflügen mit Herkunft aus Europa für die nächsten 30 Tage bis zum 14./15. April untersagt. Der Personenschiffsverkehr wurde eingestellt. Wer sich noch in Panama befindet, sollte sich umgehend mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Die Fluglinien arbeiten aktuell an Rückkehrmöglichkeiten durch Umbuchungen. Bei einer Umbuchung über die USA muss die elektronische Reiseerlaubnis ESTA vorhanden sein. Diese kann online über https://esta.cbp.dhs.gov/faq?lang=deexternal arrow icon beantragt werden.
Deutsche Staatsangehörige im Besitz eines nicht-biometrischen, vorläufigen Reisepasses oder Kinderreisepasses benötigen ein Visum. Bitte vereinbaren Sie hierfür unter panama-visas@state.gov einen Termin mit der Botschaft der Vereinigten Staaten in Panama-Stadt.
Bei Reisen über Reiseveranstalter sind diese grundsätzlich für die Rückreise zuständig.

Paraguay Das Land setzt Flüge und Einreisen aus Europa aus.

Peru Die peruanische Regierung hat mit Dekret vom 15.03.2020 ab Montag, 16.03.2020, 0 Uhr, für einen Zeitraum von 15 Tagen den nationalen Notstand erklärt und eine "obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)" verhängt.
Damit wurden die Grenzen des Landes geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ab Montag, 16.03.2020, 23.59 Uhr ausgesetzt. Es ist damit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder aus dem Land auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben.
Bereits zuvor wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, nach der ab dem 16. März 2020 sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine Dauer von 30 Kalendertagen ausgesetzt wurden.

Philippinen Wichtige Info: für die Philippinen hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft:
https://manila.diplo.de/ph-de
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq-reisewarnung
Die philippinischen Behörden haben aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Ländern mit bestätigter lokaler Übertragung des neuartigen Virus  verhängt, hierzu zählt auch Deutschland. Betroffen sind auch Transitpassagiere. Ausnahmen gelten für philippinische Staatsangehörige und Reisende mit einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung für die Philippinen. Diese unterliegen jedoch nach Einreise ggf. einer 14-tägigen Quarantäne. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Seit dem 17. März 2020 gilt vorerst bis zum 12. April 2020 für die philippinische Hauptinsel Luzon eine Ausgangssperre in den Nachtstunden (20.00 Uhr bis 05.00 Uhr), für den
Großraum Manila (Metro Manila) gelten seit 15. März 2020 Ein- und Ausreisesperren auf dem Land-, See- und Luftweg. Einzelne Gemeinden innerhalb von Metro Manila haben weitergehende Quarantäne-Maßnahmen (Verbot, das Gemeindegebiet zu verlassen) ab 00.00 Uhr am 18. März 2020 beschlossen. Mit weiteren Einschränkungen muss gerechnet werden. Nicht im Land ansässige Ausländer wurden zunächst aufgefordert, das Land bis 00.00 Uhr am 20. März 2020 zu verlassen. Diese Regelung wurde aufgehoben. Ausländern ist die Ausreise zu jederzeit erlaubt. Innerhalb Luzons ist es Ausländern möglich, trotz Quarantäne zum internationalen Flughafen zu reisen, wenn sie das Flugticket mit sich führen und die Ausreise innerhalb der nächsten 24 Stunden erfolgen wird.
Das Auswärtige Amt rät:
- Wenn Sie sich zurzeit in den Philippinen aufhalten, prüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen unter Einschluss von Umsteigeverbindungen über Drittländer und nutzen Sie vorzeitige Ausreisemöglichkeiten.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie mit Ihrer Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter Kontakt auf.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen philippinischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt nach den aktuellen Einreisebestimmungen.
-  Verfolgen Sie die Informationen der Deutschen Botschaft Manila:
https://manila.diplo.de/

Polen Ausländer, auch Deutsche, werden nicht mehr ins Land gelassen. Polnische Staatsbürger, die ins Land zurückkehren, werden für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Internationale Zug- und Flugverbindungen werden ausgesetzt.

Portugal Aktuell ist der Grenzüberschritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Flüge, Reisebusse und Zugverbindungen. Auch auf Madeira und den Azoren landen keine Flüge aus Deutschland mehr. 

Ruanda Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda wrden mit Wirkung zum 20.03.2020 zunächst für 30 Tage suspendiert.
Alle Reisenden aus Ländern mit Infektionsfällen, darunter Deutschland, die COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden nach Einreise zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Zusätzlich sind alle Einreisenden der letzten 2 Wochen (seit dem 12.03.2020) verpflichtet eine 14-tägige Quarantäne durchzuführen.
Auch bei der Ausreise aus Ruanda finden Gesundheitschecks statt. Alle Reisenden, die bei Ausreise COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

Rumänien Reisende aus der "Zona rosii" (Roter Bereich) müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige staatliche Quarantäne in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten begeben. Reisende aus der "Zone Galbena" (Gelber Bereich), wie derzeit Deutschland, müssen sich nach Einreise für 14 Tage in häusliche Selbstisolation begeben.

Russland Russland hat seine Landgrenzen zu Norwegen und Polen für Ausländer geschlossen und angekündigt, die Landgrenze zu Belarus zu schließen. Einreisende nach Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg, in den Oblast Kaliningrad (Königsberg), die Verwaltungsbezirke Nowosibirsk, Kemerowo und Kamtschatka sind verpflichtet, sich für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Russland werden nur noch von Aeroflot über den Flughafen Moskau-Sheremetievo abgewickelt. Ab dem 19. März 2020 wird nur noch Berlin angeflogen werden. 


Sambia Seit dem Abend des 13. März 19 Uhr Ortszeit hat die sambische Regierung Deutschland, Frankreich und Spanien auf den Status von Hochrisiko-Herkunftsländern angehoben. Das bedeutet für Reisende aus Deutschland eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne entweder zu Hause oder im Hotel. Lokale Hotels sind allerdings nicht bereit, Gäste zu Quarantänezwecken aufzunehmen. 

Sao Tome und Príncipe Die Regierung von Sao Tomé und Príncipe hat ein Einreiseverbot für alle ausländischen Staatsangehörigen ab 19. März für zunächst 15 Tage angeordnet. Charterflüge nach Sao Tomé und Príncipe sind ausgesetzt; das Anlegen von Kreuzfahrtschiffen ist in allen Häfen verboten. 

Saudi-Arabien Wegen der Ausbreitung des Coronavirus verhängt Saudi-Arabien einen Einreise-Stopp aus allen 27 Ländern der Europäischen Union sowie aus weiteren Staaten in Asien und Afrika. Auch der Flugverkehr von und nach Saudi-Arabien wurde eingestellt. Diese Maßnahme wird voraussichtlich bis mindestens Ende März in Kraft bleiben. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist damit gegenwärtig nicht möglich.   

Schweiz Die Einreise aus den vier großen Nachbarländern, darunter Deutschland, ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen. Diese Maßnahme dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.

Senegal Nach Mitteilung des senegalesischen Tourismusministeriums wird mit Wirkung vom 20. März 2020, 23.59 Uhr, sämtlicher Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für inländische Flüge, Frachtflüge, Evakuierungsflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen.

Serbien Alle serbischen Grenzübergänge sind seit dem 20.03.2020 bis auf weiteres für Einreisen nach Serbien geschlossen. Aus humanitären Gründen kann von den serbischen Behörden in Ausnahmefällen eine Einreise gestattet werden. Ausreisen aus Serbien sind weiterhin möglich. Die Maßnahmen der serbischen Regierung zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 (Englisch) finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.srbija.gov.rs/sekcija/en/158/statements-of-government.php
Das serbische Gesundheitsministerium informiert über eine Website zu COVID-19 (Englisch) über die aktuell bestätigten Infektionsfälle und Anlaufstellen in Serbien:
https://covid19.rs/homepage-english/
Eine Notfallhotline wurde ebenfalls eingerichtet, an die sich Personen wenden können, die Symptome aufzeigen bzw. vermuten, dass sie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Kontakt gekommen sind: +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. 
Das Auswärtige Amt rät:
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
- Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Seychellen Die Einreise von Reisenden aus Europa ist ab dem 18. März, 20 Uhr Ortszeit bis auf weiteres ausgesetzt. Wer sich noch auf den Seychellen aufhält, sollte umgehend seinen Reiseveranstalter oder seine Fluggesellschaft kontaktieren. 

Sierra Leone Reisende aus Deutschland und allen anderen Ländern mit mehr als 50 Coronakranken müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.

Singapur Für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland, Italien, Spanien oder Frankreich aufgehalten haben, tritt am 15. März um 23.59 Uhr Ortszeit eine Einreise- und Durchreisesperre nach und durch Singapur in Kraft. Daneben gilt ab 20. März, 23.59 Uhr Ortszeit, für alle Personen, die nach Singapur einreisen, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel, Reisezweck, Herkunftsstaat oder ihrer Nationalität eine 14-tägige Stay-Home-Notice. Das heißt, sie müssen 14 Tage lang in ihrer Wohung bzw. im Hotelzimmer bleiben. Der Transit durch Singapur ist weiterhin möglich, sofern man den Transitbereich nicht verlässt. 

Slowakei Die Einreise in die Slowakei ist nur noch für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich, sowie für Personen, die in der Slowakei arbeiten (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers, wie Berufspendler).
Rückkehrer aus dem Ausland sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Auch Transitreisen sind nicht möglich. Ausreisen nach Deutschland sind nicht mehr über Tschechien und Polen möglich, sondern nur noch über Österreich. Taxiunternehmen dürfen ab sofort keine Personen mehr befördern. 
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt nur die Möglichkeit der Reise zum slowakisch-österreichischen Grenzübergang Kittsee (Ortschaft). Öffentliche Verkehrsmittel verkehren ab Kittsee (8km von Bratislava) nach Wien.

Slowenien Die Einreise nach Österreich (z.B. von Deutschland nach Österreich oder von Slowenien nach Österreich) ist für deutsche Staatsangehörige nur noch in folgenden Fällen möglich:
1. Wenn der deutsche Staatsangehörige bei der Einreise eine ärztliche Bescheinigung in deutscher oder in englischer Sprache vorlegen kann, in der bestätigt wird, dass ein molekular-biologischer Test auf SARS-CoV-2 zu seiner Person negativ ausgefallen ist. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als vier (4) Tage sein. Die österreichische Botschaft in Ljubljana stellt auf ihrer Webseite Muster der Bescheinigung zur Verfügung.
2. Wenn der deutsche Staatsangehörige seinen Wohnsitz nachweislich in Österreich hat und er bei Einreise eine Selbstverpflichtung zum Antritt einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne abgibt.
3. Wenn der deutsche Staatsangehörige im direkten Transit ohne Halt durch Österreich durchreist und seine Wiederausreise aus Österreich gesichert ist.
Es sind nur noch wenige Grenzen hierfür geöffnet:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644?isLocal=false&isPreview=false

Somalia Die somalische Regierung beabsichtigte, ab 18. März, 23:59 Uhr Ortszeit den gesamten Flugverkehr nach und aus Somalia komplett einzustellen (einschließlich UN- und EU-Flüge). Lediglich medizinische Evakuierungsflüge (Medevacs) sollen auf Einzelfallbasis möglich bleiben. Flüge aus „Somaliland“ über den internationalen Flughafen von Hargeisa sind derzeit nicht betroffen, doch auch dort könnte es rasch zu einer ähnlichen Regelung kommen.
Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission unterliegen.

Spanien In Spanien wurde am 14. März 2020 aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land der Alarmzustand für zunächst 15 Tage ausgerufen. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Dies gilt auch für die Fortbewegung in Fahrzeugen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Straßen gesperrt werden.
Zusätzlich wurden am 16.03.2020 Grenzkontrollen eingeführt, die das Passieren der spanischen Grenzen nur spanischen Staatsbürgern, Personen, die in Spanien ihren Wohnsitz haben, und Diplomaten sowie in Fällen höherer Gewalt oder einer Notlage (darunter fällt auch der Transit von EU-Bürgern in ihr Heimatland) erlaubt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist halbiert worden. Zu den Balearen gibt es seit 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können jedoch weiter auf den Balearen landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin werden Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen. Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen, eine Schließung der Hotels kann nicht ausgeschlossen werden Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Im Landesinneren von Katalonien wurden die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abgeriegelt und können weder betreten noch verlassen werden. In der Region La Rioja werden Hotels geschlossen.
Die Hauptstadt Madrid wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt.
Das Auswärtige Amt rät:
- Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
- Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium:
https://www.mscbs.gob.es/
sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Sri Lanka Die sri-lankischen Behörden haben am 18. März.2020 bekannt gegeben, dass der internationale Flughafen in Colombo ab 19. März 2020, 4Uhr Ortszeit, bis 25.März 2020, 23:59 Uhr Ortszeit, für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen ist. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Flugverkehr insgesamt abnehmen wird. Die Einreise aus Deutschland ist bereits seit dem15. März 2020 bis vorerst 29. März 2020 (bis 24.00 Uhr) untersagt.
Bezüglich der bereits im Land befindlichen Ausländer haben die Behörden von Sri Lanka mitgeteilt, dass die Gültigkeit der erteilten Visa automatisch bis zum 12. April 2020 verlängert wurde. Die Ausgangssperre gilt nicht für Personen auf dem Weg zum Flughafen um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen. Bitte halten Sie während der Fahrt Ihren Reisepass und Ihre Flugreservierung für eventuelle Kontrollen bereit.

St. Kitts und Nevis hat am 14. März 2020 entschieden, Reisenden aus besonders betroffenen Ländern (auch Deutschland) zu raten, nicht mehr in St. Kitts und Nevis einzureisen. Erfolgt dennoch eine Einreise, müssen Einreisende für eine 14-tägige Quarantäne in dafür vorgesehene Einrichtungen.

St. Lucia Shat am 16. März 2020 entschieden, dass unter anderem aus Deutschland kommende Reisende ab dem 17. März 2020 in eine 14-tägige Quarantäne müssen.

Sudan Mit Wirkung zum 17. März 2020 wurden alle Grenzen Sudans geschlossen, auch die Flughäfen. Ein- und Ausreisen in den Sudan sind damit nicht mehr möglich. 

Südafrika Der südafrikanische Präsident Ramaphosa hat am 15. März 2020 drastische Maßnahmen im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus im Land angekündigt. Dazu gehören insbesondere Einreiseverbote für Reisende aus Risikogebieten einschließlich Deutschland. Die Einreiseverbote gelten seit 18. März 2020, zudem wurde eine Visapflicht eingeführt, siehe Einreise und Zoll (Visum).
Spezifische Informationen zu Covid-19 in Bezug auf Südafrika finden Sie auf der speziell eingerichteten Seite des Health Departments: https://sacoronavirus.co.za/
Wer sich als Deutscher noch in Südafrika aufhält (z.B. geschäftlich oder im Urlaub), setzt sich zügig mit Reiseveranstalter, Reisebüro oder Fluggesellschaft in Verbindung. Zudem sollten sich alle in der Krisenvorsorgeliste Elefand registrieren: https://southafrica.diplo.de/sa-de/sa-rk/sa-elefand/2142818

Südkorea Am 23. Februar 2020 wurde die höchste Alarmstufe wegen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 ausgerufen. Behörden wurden angewiesen, Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören eventuelle Reisebeschränkungen, Schulschließungen und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Besonders betroffen sind Daegu und Cheongdo in der östlichen Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang). Auch der Großraum Seoul ist betroffen, wenn auch weniger stark.
Ab 22. März 2020 gilt für alle aus Europa ankommenden Passagiere eine Verschärfung der Einreisebestimmungen: Passagiere sind verpflichtet, bei Ankunft einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen und sich einer Messung der Körpertemperatur sowie eines Coronavirus-Tests zu unterziehen. Dem kostenlosen Test (Wartezeiten am Flughafen kann mehrere Stunden, eventuell sogar bis zu einem Tag dauern) müssen sich auch diejenigen Einreisenden unterziehen, die keine Symptome aufweisen. Bei positivem Ausgang des Tests (Covid-19 Infektion) erfolgt die Einweisung in ein Krankenhaus oder eine andere medizinische Einrichtung. Bei negativem Ausgang wird eine 14-tägige häusliche Quarantäne (für koreanische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt in Korea) oder die staatliche Beobachtung über die kontinuierliche Protokollierung des Gesundheitszustandes per Smartphone-App (für Ausländer auf Besuchsreise) angeordnet.

Südsudan Es ist nicht ausgeschlossen, dass Reisende aus Deutschland an einer Einreise nach Südsudan gehindert werden könnten und, ungeachtet des individuellen Gesundheitszustandes unmittelbar, zurückreisen müssen. Weiterhin ist nicht ausgeschlossen, dass diese Regelung in Einzelfällen auch für deutsche Staatsangehörige angewendet wird, die sich nicht in Staaten mit Ansteckungsrisiko für Covid-19 aufgehalten haben.

Tadschikistan Aufgrund von Corona werden aus Deutschland einreisende Personen – auch ohne Symptome – einer zweiwöchigen Zwangsquarantäne in einer tadschikischen staatlichen Einrichtung unterzogen.

Taiwan Ab dem 19. März ist nur noch Ausländern mit einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA) oder einem "Business Visum" zur Arbeitsaufnahme die Einreise gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die jeweils zuständige Taipei-Vertretung. Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie.
Alle Einreisende ungeachtet der Staatsangehörigkeit müssen sich ab dem 19. März nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause oder in einem aufnahmebereiten Hotel oder bestimmten dafür vorgesehenen Hotels in Hausquarantäne begeben. Flugverbindungen  von und nach Europa, die asiatischen Länder sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau wurden stark reduziert bzw. aus kommerziellen Gründen gestrichen. China Airlines fliegt aktuell noch die Route Frankfurt-Taipei.

Tansania Mit Bekanntgabe des ersten Falls eines positiven Corona-Tests auf Sansibar hat die teilautonome Regierung Sansibars einige Verhaltensempfehlungen und Regelungen veröffentlicht. Für Einreisende aus von COVID-19 betroffenen Ländern u.a. Deutschland gilt  nun eine 14-tägige Selbst-Isolation . Analog besteht die Verpflichtung zur Selbst-Quarantäne auch auf dem tansanischen Festland, dies wird den Einreisenden allerdings nicht immer mitgeteilt.

Togo Seit Montag, 16.03.2020, gilt für Einreisende aus Deutschland und anderen Hochrisikoländern eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Quarantäne erfolgt bisher in der eigenen Unterkunft (Wohnung/Haus/Hotelzimmer) und wird streng überwacht. Togoisches Krankenpersonal konsultiert die unter Quarantäne stehenden Personen entweder telefonisch oder im Rahmen von Hausbesuchen. Für die nächsten Tage ist die verpflichtenden Einweisung in eine staatliche Quarantänestation zu erwarten.
Seit dem 20.03.2020 ist der Flughafen Togos für Flüge aus Europa und allen Hochrisikoländern gesperrt. Es gibt nur noch sehr wenige internationale Flugverbindungen.
Seit dem 21.03.2020 sind die Landgrenzen Togos für den Personenverkehr für zunächst zwei Wochen geschlossen. Die größeren Städte im Land (Lomé, Tsevié, Kpalimé und Sokodé) sind abgeriegelt mit strikten Kontrollen und Sperrpunkten auf den Überlandstraßen. Des Weiteren ist das Betreten der Strände untersagt; öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Mit weiteren Einschränkungen ist für die Zukunft zu rechnen.

Trinidad und Tobago Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmesserungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.
Seit 18. März 2020 besteht eine Einreisesperre. Staatsangehörige von Trinidad und Tobago und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können weiterhin einreisen, müssen aber in eine 14-tägige Quarantäne.

Tschad Alle Personen, die in den Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammel-Isolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Die Grenzübergänge zu Kamerun wurden geschlossen. Ab 19. März werden alle internationalen Flugverbindungen ausgesetzt; Flughafen N'Djamena wird entsprechend für mindestens zwei Wochen geschlossen sein.

Tschechien Das tschechische Kabinett hat beschlossen, sämtlichen Ausländern die Einreise zu verweigern. Seit dem 14.3. gilt dies für Deutsche und andere, ab dem 16. März, generell für alle Menschen. 21 Städte werden ganz abgeriegelt. Seit 16. März besteht zudem eine Ausgangssperre, alle Menschen müssen in ihren Wohnungen bleiben.

Trinidad und Tobago Der karibische Inselstaat verbietet Einreisen unter anderem von Deutschen. 

Tunesien Wichtige Info: für Tunesien hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende gestartet. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaftexternal:
https://tunis.diplo.de/tn-de
Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen, haben die zuständigen tunesischen. Behörden Einreise-, bzw. Aufenthaltsauflagen für Reisende aus Risikoländern erlassen, zu denen auch Deutschland zählt.
U.a. müssen sich ab sofort aus Deutschland einreisende Personen für 14 Tage in Quarantäne am geplanten Aufenthaltsort (i.d.R. Wohnung, Hotel) begeben und dürfen das Land vor Ablauf dieser Frist auch nicht verlassen.
Das Auswärtige Amt rät:
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
- Bei zwingend erforderlichen Reisen, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Türkei Der planmäßige, direkte Flugverkehr nach Deutschland ist seit 20.03.2020, 23:59 Uhr eingestellt. Die Ausreise ist im Einzelfall ggf. noch über Drittstaaten möglich. Kontaktieren Sie hierzu ggf. Ihre Fluggesellschaft bzw. Ihren Reiseveranstalter, um jede Möglichkeit zu nutzen, um umgehend nach Deutschland zurückzukehren.
Seit dem 20. März 2020 haben einige Strand-Hotels geschlossen.
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Flugzeuge dürfen weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand nur dann möglich, wenn ein Weiterflug gesichert ist. Prüfen Sie hierzu Verbindungen über Drittstaaten.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März nach Griechenland und Bulgarien in alle Richtungen geschlossen.
Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigenden Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 Jahren wurde verhängt. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Das Auswärtige Amt rät:
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorge:
https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action

Uganda In Uganda gilt bei Einreise aus Deutschland, China, Iran, Südkorea, Italien, Frankreich, Spanien, der Schweiz, Großbritannien, den Niederlanden, Belgien, Schweden, Norwegen, den USA, Österreich, Malaysia und Pakistan eine zwangsweise Einweisung in institutionelle Quarantäne, auch wenn Reisende keine Symptome aufweisen. Die Unterbringung in einem staatlich vorgeschriebenen Hotel erfolgt auf eigene Kosten (ca. 100 USD am Tag), kann deutlich unter gewohnten Standards liegen und ist wegen anderer Gäste risikobehaftet.

Ukraine Seitdem 16. März 2020 bis mindestens zum 3. April sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörige und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Seit dem 17. März 2020 ist zudem sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender Personenverkehr eingestellt. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen. Wer sich in der Ukraine aufhält, dem empfiehlt das Auswärtige Amt, am jeweiligen Aufenthaltsort zu bleiben und sich auf einen längeren Aufenthalt einzustellen. Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis16 telefonisch unter +380 44 281 222 sowie per Mail unter covid-19@kiew.diplo.de zur Verfügung.

Ungarn Die Einreise nach Ungarn ist nur noch für Personen mit ungarischer Staatsangehörigkeit sowie EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitz in Ungarn möglich. Die Ausreise auf dem Landweg über Österreich ist im Individualverkehr und per Bahn möglich. Der Flughafen Budapest bleibt weiterhin geöffnet.

Uruguay Die uruguayische Regierung hat beschlossen, dass ab Freitag, 20. März, 00.00 Uhr der Flugverkehr zwischen Uruguay und Europa bis auf weiteres eingestellt wird. Ab sofort wird nur noch uruguayischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Uruguay (residentes) die Einreise gestattet, mit verpflichtender 14tägiger Quarantäne, wenn die Einreise aus betroffenen Gebieten erfolgt.
Wer noch in Uruguay ist, sollte sich sofort an seine Airline wenden. Die Airlines und auch die uruguayische Regierung sind bemüht, allen Touristen die Ausreise zu ermöglichen.
Seit dem 17. März sind auch alle Grenzen zu Argentinien geschlossen.

USA Durch Präsidialdekret, das am Freitag, 13. März, um 23.59 Uhr EDT (Ortszeit Washington DC) wirksam wurde, tritt für alle Europäer ein Einreise-Verbot in die USA in Kraft. Dies gilt für die kommenden 30 Tage. Inzwischen sind auch Briten und Iren davon betroffen.

Usbekistan Alle Flüge nach Usbekistan sind ab Montag, den 16. März, gestrichen, die Einreise mit dem Auto ist ab morgen ebenfalls nicht mehr möglich.

Vanatu Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat das Gesundheitsministerium von Vanuatu Einreisesperren für Reisende aus bestimmten Ländern erlassen, siehe Government of Vanatu: 
https://immigration.gov.vu/index.php/news-updates/covid-19-advisories

Venezuela Das Land hat den internationalen Flugverkehr bis auf wenige Ausnahmen zunächst bis Mitte April eingestellt, mehrere Bundesstaaten inklusive die Hauptstadt Caracas sind seit 15. März von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das öffentliche Leben ist weitgehend zum Erliegen gekommen. Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch die zuverlässige Information über den Ausbreitungsgrad als völlig unzureichend einzuschätzen. 

Vereinigte Arabische Emirate Reisenden, die die Vereinigte Arabischen Emirate (VAE) verlassen wollen, wird dringend empfohlen, unverzüglich ihre Flüge zu buchen und anzutreten. Es bestehen zwar noch Flugverbindungen  von den VAE nach Deutschland und auch der Transitverkehr über VAE Flughäfen ist weiter offen. Jedoch schränken Airlines die Flüge von VAE nach Deutschland und andere EU-Ländern gegenwärtig sehr rasch ein. Das Flugangebot wird sehr kurzfristig deutlich weniger.
Die Einreise für Deutsche in die VAE ist bis auf Weiteres grundsätzlich unmöglich. Ab 19. März 2020 haben die VAE für alle Nationalitäten einen Einreisestopp verhängt, der bis auf Weiteres gilt. Dieses Verbot gilt für alle, die bisher von der Visumpflicht befreit waren (also u.a. für Deutsche) sowie für alle, die bisher ein Visum benötigen. Der Einreisestopp gilt ebenfalls für Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Ausnahmen gibt es  für Inhaber von Diplomatenpässen.
“Residents“ werden von VAE gebeten, folgende Hotline anzurufen, um zu klären, wann sie wieder einreisen können, Tel: 0097124965228 oder 0097192083344.

Vietnam Ab 15. März gilt eine vorübergehende Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden, die aus Schengen-Staaten, also auch aus Deutschland, und Großbritannien kommen bzw. die sich 14 Tage vor Einreise dort aufgehalten haben. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Einreisesperre gilt zunächst für 30 Tage. Da nicht absehbar ist, in welchem Umfang und wie lange die Fluggesellschaften die Flugverbindungen zwischen Vietnam und Europa aufrechterhalten werden, empfiehlt das Auswärtige Amt allen Deutschen, die sich hier nur vorübergehend aufhalten, sich um schnellstmögliche Ausreise zu bemühen.

Zentralafrikanische Republik Im Zuge der Pandemievorsorge hat die Zentralafrikanische Republik die Grenzen auf dem Landweg zu Kamerun geschlossen. Einreisende in Bangui werden in (zeitlich und örtlich nicht bestimmte) Quarantäne genommen. Weitere Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs werden erwartet. Versammlungen sind verboten, Nacht-Bars sind geschlossen.

Zypern Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Zypern zunächst bis 30. April Einreisesperren eingeführt.
Die Einreise in die Republik Zypern wird lediglich einem bestimmten Personenkreis gewährt, sofern bei Ankunft ein Attest vorgelegt werden kann, das bestätigt, dass die Person auf das Coronavirus getestet wurde. Zypern akzeptiert nur Gesundheitszertifikate folgender Institute: Institut für Virologie in Marburg, Charité-Universitätsmedizin Berlin und dem Robert-Koch-Institut in Berlin. Der Test darf nicht älter als vier Tage bei Einreise sein.
Die Maßnahme gilt für die folgenden Personengruppen:
    - Zyprische Bürger,
    - Personen mit zyprischer Aufenthaltserlaubnis,
    europäische oder andere Bürger, die in der Republik Zypern arbeiten,
    - Bürger, die für diplomatische Vertretungen oder Missionen arbeiten, die     auf bilateralen oder internationalen Vereinbarungen beruhen,
    - europäische oder andere Bürger, die Bildungseinrichtungen in der Republik Zypern besuchen,
    - Einzelfälle europäischer oder anderer Bürger aufgrund unvermeidbarer beruflicher Verpflichtungen, soweit eine entsprechende Erlaubnis des zuständigen Ministeriums vorgelegt wird.
Ohne Rücksicht auf das Herkunftsland werden alle Einreisenden für 14 Tage unter Quarantäne in einer von zyprischen Behörden zugewiesenen Einrichtung gestellt.
Das oben genannte gilt auch für die Einreise aus dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“).
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis zum 1. April  nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel nur eingeschränkt geleistet werden.
Das AA rät:
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder  informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern:
https://www.pio.gov.cy/coronavirus/en/index.html
 - Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.

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