Die Erkenntnisse im Umgang mit dem Virus Covid-19 wird einen Einfluss auf die zukünftigen konsularischen Einreiseformalitäten nehmen. Jede Region, jeder Staat, jeder Wirtschaftraum (EU) wird die Entwicklung der globalen Pandemie beobachten und flexibel mit Maßnahmen im Umgang mit Geschäftsreisende und Touristen reagieren. Die Flexibilität wird zu einer hohen Dynamik der Veränderung von Regularien und Einreiseformalitäten führen. Eine allgemein gültige Auskunft über Ein-, Aus- und Rückreise Verordnungen ist kaum möglich.
Eine gute Übersicht erhalten Sie vom Auswärtigen Amt und den jewiligen lokalen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland.
Ab 14. Dez. 2020 können sich Interessierte die neue EU-Corona-App mit den wichtigsten Informationen rund um COVID-19 in den EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz auf ihre Mobiltelefone laden. Nutzerinnen und Nutzer erhalten aktuelle Informationen über die Gesundheitslage, Quarantänemaßnahmen, Testanforderungen und Corona-Warn-Apps. Die App ist kostenlos auf allen Android- und iOS-Geräten verfügbar.
Fakten-Check
Die Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft analysiert auf Basis von offiziellen Quellen, Recherchen und Gesprächen mit Behörden, die Anforderungen und Möglichkeiten einer Einreise in alle Destinationen weltweit.
https://dvkg.de/de/reise_fakten_check
Anforderungen an den Visumantrag:
Für eine online Beauftragung registrieren Sie sich bitte hier und starten anschließend Ihren Visumantrag.
Für eine offline Beauftragung nutzen Sie bitten das DVKG Auftragsformular und den offline Indien Ausfüllhilfe.
Anforderungen an den Reisepass des Reisenden:
Einreichung des Passbildes:
Alternative:
Anforderung für die Einreichung:
Nachfolgende Angaben/Form muss das offizielle Einladungsschreiben beinhalten:
Eine gut lesbare Kopie kann eingereicht werden.
Das Einladungsschreiben wird an folgende Adresse gerichtet:
Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin
Nachfolgende Angaben/Form muss das offizielle Entsendungsschreiben beinhalten:
Das Entsendungsschreiben wird an folgende Adresse gerichtet:
Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin
Es ist eine Kopie des "Certificate of incorporation" (Handelsregisterauszug) des indischen Unternehmers einzureichen.
Anforderungen an die sog. Länderliste:
Anforderung bei einem Besuch der Sonderregion Sikkim:
Information für Reisende mit bestehendem gültigem Visum:
Vorsorge ist besser als Heilen. Das gilt auch bei Reisen in der Welt. Präventionsmaßnahmen richten sich dabei nach Reiseziel, Jahreszeit im Reiseland, Reisedauer und Reisestil sowie nach individuellen Bedürfnissen und besonderen Aktivitäten während der Reise.
Impfempfehlung erhalten Sie nachfolgend:
Für eine umfassende individuelle reisemedizinische Beratung wenden Sie sich bitte an:
Weitere Ansprechpartner erhalten Sie bei reisemedizinisch, erfahrenen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Auch Ihr Hausarzt kann in der Regel bei der Vermittlung behilflich sein.
Die Gefahr bei Kurzreisen ist häufig die mangelnde Vorsorge und Vorbereitung. Mögen Impfungen und Malariaprophylaxe als lästig erscheinen, kann auch nur eine kurze Reise in ein Hochrisikogebiet lebensbedrohlich sein. Verzichten Sie nicht auf Präventionsmaßnahmen.
Verfolgen Sie das bewährte Motto: „peel it, cook it, boil it or leave it“ (schäl es, gar oder koch es, oder lass es), d.h. konsumieren Sie sauberes Essen und saubere Getränke.
Bearbeitungszeit in der Botschaft/Konsulat | Nettobetrag* |
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5 - 8 Tage | 117,00 € |
Visa Unterlagen werden grundsätzlich bei dem indischen Konsular Provider abgegeben. Es fallen Konsular Provider Gebühren an:
Füllen Sie den Visumantrag eigenständig auf der Seite des indischen Konsular Providers aus.
* In der Tabelle sind die Preise für deutsche Staatsbürger abgebildet. Für Gebühren für Nicht-Deutsche Staatbürger bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Die abgebildeten Preise sind Netto-Gebühren, eine Mehrwertsteuer wird bei Konsulargebühren nicht berechnet. Service Gebühren auch von möglichen Visa Antragsannahme Stellen werden zuzüglich berechnet.
Anforderung an die Meldepflicht:
Im Rahmen des deutsch-indischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 12.10.2011 ist eine A1 Bescheinigung mit zu führen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Beauftragung der DVKG.
Informieren möchten wir Sie, dass der Zahlungsprozess mit dem Abschluss des Auftragsprozesses durchgeführt wird. Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen werden mit einer zweiten Rechnung zum Abschluss des Beantragungsprozesses fällig.