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Erläuterung

Der Begriff Workation ist ein Kunstwort, welcher sich aus den beiden englischen Begriffen Work(=Arbeit) und Vacation(=Urlaub) zusammensetzt.

Workation:

  • Anwendung bei jeglichen beruflichen Tätigkeiten während des Urlaubs, z.B.
    • E-Mails bearbeiten
    • Telefonkonferenzen
    • Kurzbesuch in der ausländischen Niederlassung
    • Treffen mit Kunden
  • Personenkreis:
    • Angestellt / Arbeitnehmer
    • Selbstständige / Freelancer

 

Den Sozialversicherungsnachweis (A1 Bescheinigung / Entsendebescheinigung) benötigen Sie, wenn Sie als Angestellter oder Selbstständiger aus beruflichen Gründen in einen Drittstaat mit Sozialversicherungsabkommen reisen. Der Sozialversicherungsnachweis bestätigt, dass Sie die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassenbeiträge eingeschlossen) im Erstwohnsitzland zahlen. Der Sozialversicherungsnachweis ist je Einreise gültig. 

 

Bitte beachten

Hinweise zur ETA Genehmigung:

  • Die elektronische Genehmigung (Subclass 601) erlaubt Touristen und Geschäftsreisende einen kurzzeitigen Aufenthalt

 

Tourist ETA:

  • Das Tourist ETA ist ausschließlich gültig für touristische Zwecke, u.a. Urlaubsreisen, Freizeit und Erholung und Besuche von Familienangehörigen und / oder Freunden
  • Gültigkeit ab Ausstellungsdatum ein Jahr
  • Mehrmalige Einreisen mit bis zu 3 Monaten Aufenthalt je Einreise

 

Business ETA:

  • Das Business ETA ist ausschließlich gültig für geschäftliche Zwecke, u.a. Teilnahme an Konferenzen, Verhandlungen oder einer geschäftlichen Orientierungsreise
  • Gültigkeit ab Ausstellungsdatum ein Jahr
  • Mehrmalige Einreisen mit bis zu 3 Monaten Aufenthalt je Einreise

 

Hinweis für kurzzeitige Arbeitsaufnahme:

  • Kurzzeitige, nicht permanente und hochspezialisierte Arbeit
  • Bitte prüfen Sie ob die Beantragung eines 'temporary work short stay activity subclass 400' Visum möglich ist
  • Gerne unterstützen wir Sie bei der Recherche

 

Passfoto(s)

Einreichung des Passbildes:

  • Laden Sie Ihr Foto in Ihrem Kunden-Konto hoch
  • Eine entsprechende Anzahl von Passbildern drucken wir für Sie aus
  • Hinweis für die eigenständige Erstellung eines konsulargerechten Passbildes finden Sie hier

Alternative:

  • Senden Sie uns zusammen mit Ihren Dokumenten ein farbiges Passfoto zu.
  • Passbildanforderungen finden Sie hier (Passbildanforderungen des Konsulates)

Scan der Passangabenseite des Reisepasses

Anforderung an eine Passkopie:

  • Bitte laden Sie einen gut lesbaren, farbigen Scan im Auftrag hoch
  • Gültigkeit des Reisepasses über das Ausreisedatum hinaus mindestens sechs Monate

 

Gesundheitszeugnis

Hinweis weiterer medizinischer Nachweise:

  • Das Konsulat/Botschaft kann eine medizinische Untersuchung durch einen von der Botschaft anerkannten Vertragsarzt anfordern
  • Eine medizinische Untersuchung durch den eigenen Hausarzt ist nicht zugelassen
  • Die Kosten der medizinischen Untersuchung sind vom Reisenden zu übernehmen

Visumbedingungen

  • Die Visa Regularien können sich abhängig von der Nationalität des Reisenden unterscheiden. 
  • Reisende mit nicht deutscher Nationalität bitten wir die Visa Berater zu kontaktieren

 

Medizinischer Hinweis

Verfolgen Sie das bewährte Motto: „peel it, cook it, boil it or leave it“ (schäl es, gar oder koch es, oder lass es sein), d.h. konsumieren Sie sauberes Essen und saubere Getränke.

Weitere medizinische Hinweise und wichtige Links finden Sie hier.

 

Sozialversicherungsnachweis

Im Rahmen des deutsch-australische Abkommens über Soziale Sicherheit vom 09.03.2007 ist ein Sozialversicherungsnachweis mit zu führen.

 

Ansprechpartner

DVKG ohne Schriftzug

Telefonisch und per E-Mail erreichen Sie die Konsular Berater: 

Montag - Freitag, 8.30 - 17.00 Uhr

 

Anmeldung/Registrierung

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