Aktuelles

Verlängerung der visafreien Einreisemöglichkeiten nach China

10.05.2024

Aktueller Kommunikation entnehmen wir, dass die 15-tägige visafreie Einreismöglichkeit für die Bürger von zwölf Staaten bis Ende 2025 verlängert wurde. Besucher aus Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Spanien, Malaysia, der Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien und Luxemburg benötigen bis zum 31. Dezember 2025 kein Visum, der Reisepass reicht aus. Personen, die nicht die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise erfüllen, müssen weiterhin vor der Einreise nach China ein Visum beantragen. Wir empfehlen allen Reisenden in jedem Fall eine Vorabprüfung. Zu weiteren Details verweisen wir auf unseren Newsfeed vom 07.03.2024.

Ihr DVKG Team

Entsenderegularien Österreich

16.04.2024

Guten Tag,

die Regularien für die Entsendung nach Österreich haben sich geändert. Bitte prüfen Sie diese vor Ihrer nächsten Geschäfts-/Dienstreise/Entsendung.

Besten Gruß

Ihr DVKG Team

Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise, Olympischen und Paralympischen Spielen

12.04.2024

Guten Tag,

in Zusammenhang mit den bevorstehenden Olympischen und Paralympischen Spielen hat Frankreich zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2024 an seinen Landesgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden angekündigt (Quelle: Auswärtiges Amt).

Bitte prüfen Sie die Notwendigkeit der EU-Meldung / Entsendemeldung und halten Sie stets eine A1 Bescheinigung bereit.

Besten Gruß

Ihr DVKG Team

China: Visumbefreiung für weitere Länder

07.03.2024

Aktueller Kommunikation entnehmen wir, dass die aktuell bis zum 30.11.2024 bestehende 15-tägige visafreie Einreisemöglichkeit in die Volksrepublik China für Staatsangehörige

  • der Französischen Republik,
  • der Bundesrepublik Deutschland,
  • der Italienischen Republik,
  • des Königreichs der Niederlande,
  • des Königreichs Spanien und
  • von Malaysia

ab dem 14.03.2024 auch für Staatsangehörige

  • von Österreich,
  • der Schweiz,
  • von Irland,
  • von Ungarn,
  • von Belgien sowie
  • von Luxemburg

geplant ist. Die Befreiung von der Visumplicht soll ausschließlich für folgende Zwecke und Bestimmungen gültig sein:

  • Tourist – einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
  • Geschäftlich - einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
  • Familienbesuche – einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
  • Transit

Die Befreiung soll NICHT für folgende Zwecke gelten:

  • Einen Aufenthalt von mehr als 15 Tagen
  • Mehrmalige Einreisen
  • InhaberInnen österreichischer Dienstpässe
  • Alle anderen, nicht oben erwähnten, Kategorien (z.B. Arbeitsvisum, Konferenzvisum, etc.)

Sobald uns nähere Informationen vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich erneut.

Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsularberater jederzeit zur Verfügung.

Ihr DVKG Team

Fastenmonat Ramadan: Längere Bearbeitungszeiten in den Konsulaten islamischer Staaten

09.02.2024

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass vom 10. März 2024 bis 9. April 2024 der Fastenmonat Ramadan stattfindet.

Aufgrund dessen sind für diesen Zeitraum sowie für das anschließende Zuckerfest für Anträge die in den Konsulaten islamischer Staaten eingereicht werden längere Bearbeitungszeiten zu berücksichtigen.

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