Aktuelles

China - neue Visumanträge ab 26.8.2024

16.08.2024

Die chinesische Botschaft und das chinesische Konsulat in Deutschland teilten mit, dass zum 26.08.2024 eine Systemumstellung erfolgt und es einen neuen Visumantrag geben wird.

ACHTUNG: Ab 26.08.2024 werden keine alten Visumanträge mehr akzeptiert. Die neuen Visumanträge können jedoch erst ab 26.8.2024 erstellt werden.

Bitte rechnen Sie gegebenenfalls in der Woche ab 26.8.2024 vorübergehend mit längeren Bearbeitungszeiten.

Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsular Berater jederzeit zur Verfügung.

Ihr DVKG Team

Israel - Einführung Electronic Travel Authorization

08.07.2024

Ab dem 1. August 2024 wird für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung - die sogenannte „ETA-IL“ - verpflichtend sein.

Die Elektronische Einreisebestätigung wird für alle Staatsangehörigen eingeführt, welche visumfrei nach Israel einreisen können.

Der Antragsprozess für das „ETA-IL“ ist bereits im DVKG Portal buchbar. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung.

Längere Wartezeiten für Interviewtermine in den US-Konsulaten

02.07.2024

Guten Tag,

bitte beachten Sie, dass die aktuellen Wartezeiten für Interviewtermine in den US-Konsulaten (Berlin, Frankfurt, München) ca. 4-6 Wochen betragen. Wir bitten Sie, Ihr Visum rechtzeitig vor geplanter Einreise zu beantragen.

Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsular Berater jederzeit zur Verfügung.

Ihr DVKG Team

China: Visumbefreiung für weitere Länder

28.06.2024

Aktueller Kommunikation entnehmen wir, dass die aktuell bis Ende 2025 bestehende 15-tägige visafreie Einreisemöglichkeit in die Volksrepublik China für Staatsangehörige

  • der Französischen Republik,
  • der Bundesrepublik Deutschland,
  • der Italienischen Republik,
  • des Königreichs der Niederlande,
  • des Königreichs Spanien
  • von Malaysia
  • von Österreich,
  • der Schweiz,
  • von Irland,
  • von Ungarn,
  • von Belgien sowie
  • von Luxemburg

ab dem 01. Juli 2024 (vorerst bis Ende 2024) auch für Staatsbürger

  • von Polen
  • von Australien sowie
  • von Neuseeland

geplant ist. Die Befreiung von der Visumplicht soll ausschließlich für folgende Zwecke und Bestimmungen gültig sein:

  • Tourist – einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
  • Geschäftlich - einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
  • Familienbesuche – einmalige Einreise - maximaler Aufenthalt von bis zu 15 Tagen
  • Transit

Die Befreiung soll NICHT für folgende Zwecke gelten:

  • Einen Aufenthalt von mehr als 15 Tagen
  • Mehrmalige Einreisen
  • InhaberInnen österreichischer Dienstpässe
  • Alle anderen, nicht oben erwähnten, Kategorien (z.B. Arbeitsvisum, Konferenzvisum, etc.)

Sobald uns nähere Informationen vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich erneut.

Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsularberater jederzeit zur Verfügung.

Ihr DVKG Team

Islamisches Opferfest (Eid ul-Adh)

31.05.2024

Bitte beachten Sie, dass vom 16. Juni - 20. Juni 2024 das islamische Opferfest stattfindet.

Aufgrund dessen ist in diesem Zeitraum mit Schließtagen der Konsulate und Botschaften islamischer Länder zu rechnen.

Bitte planen Sie dies bei Ihrer Visumbeantragung ein.

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