Aktuelles

China

29.01.2021

Das chinesicher Konsulat informiert:

Zusätzlich zu negativen Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Testergebnissen, die von allen nach China reisenden Fluggästen verlangt werden, haben die bereits geimpften Fluggäste auch ihre Impfausweise bzw. Impfbescheinigungen vorzuweisen bzw. hochzuladen, damit eine der zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen die drei Unterlagen prüfen und bei bestandener Prüfung den Fluggästen einen grünen QR-Code mit HDC erteilen kann. Der grüne QR-Code mit HDC und der Impfausweis bzw. die Impfbescheinigung müssen bei sich geführt werden für die Kontrolle beim Boarding und bei der Einreise in China.

Der Impfausweis oder die Impfbescheinigung muss enthalten:

  1. Name
  2. Geschlecht
  3. Geburtsdatum
  4. Bezeichnung des Impfstoffes
  5. Datum der ersten und der zweiten Impfung
  6. Unterschrift und Anschrift des impfenden Arztes bzw. der Praxis

Ihr DVKG Team

Brexit: A1 Bescheinigung nach Großbritannien weiterhin notwendig

22.01.2021

Bitte beachten Sie:

Seit dem 1. Januar 2021 regelt das neue Partnerschaftsabkommen die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. In Bezug auf Entsendungen gilt zufolge der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) die A1-Bescheinigung weiterhin als Nachweis für eine Beschäftigung im Ausland.

Die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten weiter, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitgeber übt eine nennenswerte Geschäftstätigkeit im Entsendestaat aus.
  • Die Entsendung überschreitet nicht die Dauer von 24 Monaten.
  • Es wird keine zuvor entsandte Person abgelöst.

Ihr DVKG Team

USA: ab 26. Jan. 2021 Einreise nur mit negativen Covid-19 Test

21.01.2021

US Konsulat informiert:

Ab 26. Januar 2021 müssen Reisende der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.

Ein weiterer COVID-19-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Mindestquarantäne von sieben Tagen werden dringend empfohlen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei nachfolgenden Quellen:

Ihr DVKG Team

US Konsulat informiert:

Ab 26. Januar 2021 müssen Reisende der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.

Ein weiterer COVID-19-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Mindestquarantäne von sieben Tagen werden dringend empfohlen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei nachfolgenden Quellen:

Ihr DVKG Team

Europäische Union: Neue Info-App über Gesundheitslage, Quarantäne- und Reiseregeln in Europa

14.12.2020

Ab 14. Dez. 2020 können sich Interessierte die neue EU-Corona-App mit den wichtigsten Informationen rund um COVID-19 in den EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz auf ihre Mobiltelefone laden. Nutzerinnen und Nutzer erhalten  aktuelle Informationen über die Gesundheitslage, Quarantänemaßnahmen, Testanforderungen und Corona-Warn-Apps. Die App ist kostenlos auf allen Android- und iOS-Geräten verfügbar.

Download der App für Android-Geräte

Download der App für iOS-Geräte

China: Ergänzung einer Dringlichkeitsbestätigung

10.12.2020

Das Chinesische Konsulat informiert:

Ab dem 11. Dez. 2020 muss den Visa Antragsunterlagen folgendes Dokument hinzugefügt werden:

Dringlichkeitsbestätigung

  • formlos, ausgestellt vom einladenden Unternehmen in China
  • in chinesischer Sprache
  • Erläuterung der Dringlichkeit
  • Begründung für die Wahl der reisenden Person
  • farbige, gut lesbare Kopie

Die Dringlichkeitsbestätigung wird vom einladenden Unternehmen zusätzlich zur Einladung ausgestellt.

Ihr DVKG Team

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