Anti Korruptions Richtlinie

1. Zweck

DVKG, seine Tochtergesellschaften und Geschäftspartner weltweit, verpflichten sich zurAbwicklungunsererGeschäftemitEhrlichkeit, Integrität,ZuverlässigkeitundVerantwortlichkeit. Dies ist der Kern unseres Verhaltens- und Ethikkodexes (der„Kodex“).

Wir sind dafür verantwortlich, alle geltenden GesetzeindenLänderneinzuhalten,indenenwir geschäftlich tätig sind. 

 

Unsere Richtlinie ist deutlich: Alle Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder (entweder von der DVKG oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner) und andere, die im Auftragder DVKG („DVKG-Mitarbeiter“) handeln, dürfen keine Bestechungsgelder zahlen oder anderweitig versuchen, Personen aus der Regierung oder dem privaten Sektor zu beeinflussen, selbst wenn eine solche Zahlung angefordert wird und eine andere Bezeichnung als Bestechungszahlung trägt. Dies gilt, ganz gleich, ob eine unangemessene Zahlung direkt über einen DVKG-Mitarbeiter oder über eine Drittpartei erfolgt, wie z.B. durch einen Vertreter, Repräsentanten, Anbieter, Kunden, Partner oder anderen Service Provider.

 

2. Diese Richtlinie gilt für jeden Mitarbeiter der DVKG und seine Tochtergesellschaften

Diese Richtlinie gilt für alle DVKG-Mitarbeiter und seine Tochtergesellschaften, ganz gleich, wo sie sich befinden. Alle DVKG-Mitarbeiter sind für die Einhaltung dieser Richtlinie in Bezug auf ihr Verhalten im Namen des Unternehmens verantwortlich.

Das DVKG-Management ist dafür zuständig, sicher zu stellen, dass sich die Mitarbeiter unter seiner Aufsicht und Autorität an diese Richtlinie halten.

Das Management hat bestimmten Mitarbeitern Compliance-Aufgaben übertragen. Das Compliance- Personal unterstützt die DVKG- Mitarbeiter beim Verständnis und der Einhaltung dieser Richtlinie und unternimmt Schritte, um das Antikorruptionsprogramm aufrechtzuerhalten und umzusetzen, wobei die Verantwortung für die Einhaltung dieser Richtlinie bei den DVKG-Mitarbeitern liegt.

Die geschäftliche Aktivität der DVKG in bestimmten Ländern erfordert zusätzliche spezifische Antikorruptionsleitlinien, um sich an die lokalen Gesetze zu halten oder um den örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen. Zusätzliche länderspezifische Leitlinien müssen dieser Richtlinie entsprechen. Verstöße gegen Bundesgesetze, bundesstaatliche Gesetze oder ausländische Gesetze sind nicht erlaubt und werden nicht toleriert.

 

3. Aufsicht und Verwaltung

Die Geschäftsführung der DVKG ist für die Aufsicht über diese Richtlinie und das Antikorruptionsprogramm des Unternehmens verantwortlich.

Die DVKG verbietet jegliche Art von Bestechung und Korruptioncin Verbindung mit den geschäftlichenTätigkeiten des Unternehmens.

DVKG-Mitarbeiter, die bei Bestechung oder Korruption erwischt werden, müssen mit Disziplinarmaßnahmen bis zu und einschließlich ihrer Entlassung rechnen, sehen sich Geldstrafen gegenüber und werden möglicherweise strafrechtlich verfolgt.

 

4. Wir verbieten jegliche Form von Bestechung und Korruption

Was gilt als Bestechung und Korruption?

Bestechung liegt dann vor, wenn Leistungen (Dinge von Wert) direkt oder indirekt Personen, darunter Regierungsbeamten, Geschäftspartnern, Kunden oder potenzielle Kunden, für ihren persönlichen Vorteil bereitgestellt werden, um ihre Handlungen oder Entscheidungen in ihrer offiziellen oder geschäftlichen Kapazität zu beeinflussen.

Bestechung kann manchmal sehr offensichtlich und manchmal sehr subtil sein. DVKG- Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, Warnzeichen zu erkennen, die möglicherweise Bestechung oder Korruption andeuten und auf diese in angemessener Weise, sowie es in dieser Richtlinie dargelegt ist, zu reagieren.

Geltende Gesetze verbieten Bestechung und Korruption von Regierungsbeamten und Privatpersonen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn DVKG-Mitarbeiter mit Regierungsbeamten Geschäfte abwickeln, denn die Bestechung eines Unternehmens oder von Personen im öffentlichen Sektor kann besonders schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen.

 

Welche Art von Nutzen stellen „Dinge von Wert“ dar?

„Dinge von Wert“ ist ein weit gefasster Begriff, der Bargeld, Bargeldäquivalente (wie z.B. Geschenkgutscheine), Mahlzeiten, Bewirtung, Reisen, Geschenke, Beschäftigung, Verträge, Dienstleistungen, wie z.B. Reparaturarbeiten am Haus einer Person oder ähnliche Arten von Waren oder Dienstleistungen beinhaltet, die einen materiellen Wert haben.

 

Wer sind Regierungsbeamte?

Regierungsbeamte werden in Antikorruptionsgesetzen breit definiert. Dazu gehören möglicherweise:

  • Staatsoberhäupter, Minister und andere politische Amtsträger;
  • Beamte;
  • Voll- oder Teilzeitmitarbeiter einer Behörde;
  • Privatpersonen, die in einer amtlichen Kapazität handeln;
  • Sicherheitspersonal (Militär, Polizei, Geheimdienste);
  • Richter undGesetzgeber;
  • Führungskräfte und Mitarbeiter staatlicher oder staatlich kontrollierter Unternehmen (z.B. eine staatliche Erdölgesellschaft oder Fluggesellschaft) und
  • Mitarbeiter anderer öffentlicher Einrichtungen, dar unter Universitäten, Labore, Krankenhäuser und dergleichen.

Die Tatsache, dass ein bestimmtes Land Personen unter den lokalen Gesetzen nicht als Regierungsbeamte behandelt, bedeutet nicht, dass die jeweiligen Personen unter anderen geltenden Gesetzen ebenfalls nicht als Regierungsbeamte behandelt werden. Falls Zweifel bestehen, kann das Compliance-Personal Orientierungshilfen bereitstellen.

 

5. Zulässige Geschäftsausgaben

Die DVKG seine Tochtergesellschaften sind sich bewusst, dass Geschenke, Unterhaltung, Sponsoring oder Reiseleistungen ein legitimer Teil der Geschäftsabwicklung in vielen Ländern sind. Es ist jedoch Ihre Verantwortung, die Richtlinie für Geschenke, Bewirtung und Sponsoring einzuhalten, denn solche Aktivitäten können unter bestimmten Umständen als Korruptionsleistungen angesehen werden. 

 

6. Wir erlauben keine Beschleunigungszahlungen

Was sind Beschleunigungszahlungen?

“Beschleunigungszahlungen“ ist ein Begriff, der weltweit ganz unterschiedlich interpretiert wird. In einigen Ländern sind Beschleunigungszahlungen ein Euphemismus für Bestechung. In anderen Ländern, wie z.B. in den USA, sind Beschleunigungszahlungen (FCPA) ein eng definierter Begriff, der sich auf bestimmte geringfügige, beschleunigende Zahlungen, sog. „Schmiergelder“ bezieht, die, auch wenn sie nicht illegal sind, ordnungsgemäß kontrolliert und in der Buchhaltung des Unternehmens aufgezeichnet werden müssen.

Beschleunigungszahlungen sind gemäß den Gesetzen der meisten Länder welt wei tillegal. In Übereinstimmung mit seiner Compliance- Richtlinie zur Einhaltung aller geltenden Gesetze erlaubt die DVKG keine Beschleunigungszahlungen. Wenn Sie eine Aufforderung eine nicht rechtmäßige Beschleunigungszahlung zu erhalten, sollten Sie diese ablehnen. Es ist nicht zulässig, solche Zahlungen im Rahmen Ihrer Arbeit für ein Unternehmen zuleisten, selbst wenn Sie persönlich für solche Kosten aufkommen und keine Kostenerstattung beantragen. Alle Anfragen nach Beschleunigungszahlungen sollen dem Geschäftsführer gemeldet werden.

 

7. Unternehmensressourcen dürfen nicht für politische Spenden und Aktivitäten genutzt werden

Es ist nicht zulässig, Unternehmensvermögen, Eigentum oder andere Ressourcen für Beiträge zu verwenden oder Dinge von Wert einem politischen Kandidaten, einer politischen Partei oder einem Parteifunktionär zukommen zu lassen. Unser Unternehmen bietet keine Rückerstattung für persönliche Beiträge, die für politische Zwecke geleistet wurden. Jedermann ist willkommen, an politischen Aktivitäten in der Freizeit und auf eigene Kosten teilzunehmen, solange diese nicht mit der Ausübung seiner Aufgaben für die DVKG und seine Tochtergesellschaften im Konflikt stehen und nicht im Auftrag der DVKG und seine Tochtergesellschaften erfolgen. Solche Zahlungen sind nicht nur gemäß der Unternehmensrichtlinie verboten, sondern können auch Fragen zur Korruptionsbekämpfung aufwerfen.

 

8. Spenden für gemeinnützige Organisationen und Event-Sponsoring erfordern besondere Berücksichtigung

Die DVKG und seine Tochtergesellschaften setzt sich für die Gemeinden ein, in denen sie geschäftlich tätig ist. Antikorruptionsgesetze verbieten keine legitimen Spenden und Sponsoring.

Doch wir sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Geldmittel, die wir für solche Zwecke bereitstellen, für den beabsichtigten Zweck und nicht umgeleitet werden, und dass sie den ordnungsgemäßen Empfängern für die ordnungsgemäßen Zwecke zukommen. Spenden und Event-Sponsoring für bekannte Wohltätigkeitsorganisationen für legitime Geschäftszwecke, die in bescheidener Höhe geleistet werden und keine besonderen Bedenken verursachen, können unter dieser Richtlinie ohne Vorabgenehmigung erfolgen.

Spenden und Event-Sponsoring, die Fragen aufwerfen, müssen von der Geschäftsführung im Voraus genehmigt werden

Was meinen wir mit „Besondere Bedenken“? Einige Beispiele:

  • Es wird vermutet, dass die gemeinnützige Organisation oder das Event-Sponsoring eng mit einem Regierungsbeamten oder einem nahen Familienmitglied des jeweiligen Geschäftspartners oder Regierungsbeamten in Verbindung stehen.
  • Die Spende oder das Event-Sponsoring wird von einem Regierungsbeamten angefordert.
  • DieWohltätigkeitsorganisation oder der Event-Organisator zeigen keine Transparenz, was die Verwendung der Mittelan geht.
  • Das Unternehmen, das die Mittel beantragt,ist kein etabliertes, bekanntes Unternehmen.
  • Die Wohltätigkeitsorganisation oder der Event-Organisator fordern, dass die Spende in Form von Bargeld geleistet wird.
  • Andere Faktoren oder Umstände, die bei Ihnen Fragen aufwerfen, ob die Spende angemessen verwendet wird.

 

9. Wir müssen genaue Bücher und Aufzeichnungen führen

Wir sind für Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit in allen Bereichen unseres Unternehmens bekannt. Die DVKG und seine Tochtergesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, vollständige und genaue Bücher, Aufzeichnungen und Konten zu führen. Ausgaben müssen in allen Geschäftsunterlagen vollständig und genau beschrieben werden, nicht nur in Bezug auf die Höhe der Ausgabe, sondern auch in Bezug auf Art und Zweck der Ausgabe. Sie sollten niemals falsche oder irreführende Aufzeichnungen erstellen und auch keine Aufzeichnungen von Lieferanten oder anderen Drittparteien annehmen, die unsere Anforderungen nicht erfüllen. Alle geschäftlichen Informationen, einschließlich Finanztransaktionen, müssen rechtzeitig und vollständig gemeldet werden. Finanzinformationen müssen die tatsächlichen Transaktionen widerspiegeln und generell geltenden Buchhaltungsprinzipien entsprechen. Es ist niemandem erlaubt, geheime oder nicht aufgezeichnete Geldmittel oder Vermögenswerte zu etablieren.

 

10. Zahlungsaufforderungen und Erpressung müssen gemeldet werden

Für den Fall, dass ein Regierungsbeamter oder eine andere Person (z.B. ein potenzieller Kunde) eine unzulässige Zahlung von Ihnen erbittet, ist dies keine Entschuldigung dafür, gegen diese Richtlinie zu verstoßen. DVKG-Mitarbeiter und seine Tochtergesellschaften sollten solche Ersuchen oder Anfragen ablehnen und diese oder Erpressungen sofort dem Geschäftsführer melden.

Hinweis zu den Leitlinien: Zahlungsaufforderungen sollten höflich, aber bestimmt abgelehnt werden. Sie möchten mit Ihrer Antwort nicht den Eindruck erwecken, dass Sie zustimmen. Erinnern Sie die Person daran, dass sich die DVKG an strikte Richtlinien hält und dass Sie Ihren Job verlieren, wenn Sie Verhalten zeigen, dass gegen diese Richtlinien verstößt.

 

11. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern die selben Verhaltensweisen

Die DVKG-Richtlinie verbietet Bestechung und Korruption, ganz gleich, ob direkt oder indirekt. In einigen Ländern ist es üblich, Vermittlungsvertreter oder sog. „Finder“ mit guten Beziehungen einzustellen, um neue Geschäftsmöglichkeiten zu identifizieren und zu ersuchen, um sich potenziellen Kunden vorzustellen oder Regierungsbeamte zu lobbyieren. Dies kann zu Bestechungsaktivitäten führen. Wir erwarten von unseren Vertretern, Beratern, Joint-Venture-Partnern oder anderen Drittparteien, die in unserem Namen handeln („Geschäftspartner“), dass sie legitime Dienstleistungen bereitstellen und sich an die Standards für ethisches und professionelles Verhaltenhalten, wie sie in dieser Richtlinie und dem Verhaltenskodex beschrieben werden.

 

Was sind Warnzeichen in Bezug auf unsere Geschäftspartner?

Warnzeichen („RoteFlaggen“) sind Tatsachen oder Umstände, ein Verhaltensmuster, ein Verfahren oder ein bestimmtes Ereignis, die die Möglichkeit von Korruption andeuten. Es gibt viele Beispiele für solche Warnzeichen und die folgende Liste enthält nicht alle Warnzeichen, auf die Sie möglicherweise stoßen.

  • Ein neuer Geschäftspartner wird von einem Regierungsbeamten empfohlen.
  • Ein Regierungsbeamter oder jemand, der mit diesem eng verbunden ist, zeigt geschäftliches Interesse an einem Geschäftspartner. 
  • Der Geschäftspartner hat keine Erfahrung hinsichtlich der Arbeit, für die er eingestellt wird, oder er wird aus schließlich eingestellt, weil er Einfluss auf den Regierungsbeamten hat.
  • Der Geschäftspartner macht verdächtige Äußerungen (z.B. „Stellen Sie keine Fragen, ich kümmere mich um alles“), hat eine nicht transparente Struktur oder besteht auf Geheimhaltung in Bezug auf die Geschäfte mit Ihnen.
  • Die Provision oder Gewinnspanne des Geschäftspartners ist hoch im Vergleich zum Industriestandard oder dieser Art von Arbeit.
  • Der Geschäftspartner möchte „unter dem Tisch“ oder durch Überweisung auf ein Offshore-Konto  bezahlt werden.
  • Der Geschäftspartner weigert sich einen Vertrag mit Antikorruptions-Sicherheitsmaßnahmen zu unterschreiben.
  • Der Geschäftspartner reicht falsche Rechnungen ein oder weigert sich, Nachweis dokumente für Rechnungen oder beanspruchte Ausgaben zu erbringen.

Sollten Sie ein Warnzeichen bemerken, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer, der Ihnen gerne weiterhilft.

 

Wir können für das Verhalten unserer Geschäftspartner verantwortlich gemacht werden.

Die DVKG und seine Tochtergesellschaften kann rechtlich für das Verhalten eines Geschäftspartners verantwortlich gemacht werden, wenn es während der Arbeit des Geschäftspartners für das Unternehmen auftritt.

Kein Geschäftspartner sollte gebeten werden, Dienstleistungen für das Unternehmen ohne ordnungsgemäße Due Diligence und ohne eine Vereinbarung bereitzustellen, die die erforderlichen Antikorruptions-Maßnahmen beschreibt.

Kommerzielle und finanzielle Due Diligence ist nicht ausreichend. Due Diligence sollte den Ruf und die Integrität eines vorgeschlagenen Geschäftspartners berücksichtigen sowie den Umfang seiner internen Kontrollen, um unangemessenes Verhalten zu verhindern.

Einige Beispiele für unangemessenes „Kopf in den Sand stecken“-Verhalten:

  • „Ich weiß nicht, wie man die Genehmigung von der Regierung erhält, besorgen Sie sie einfach, und zwar schnell.“
  • „Ich werde Ihnen keine Fragenstellen, weil ich die Antworten nicht wissen möchte.“
  • Ich weiß, dass dieses Land von Korruption geprägt ist, also werde ich denKonsular Beanmten nicht fragen, wie er mit den lokalen Behörden zurechtkommt.“

Warnzeichen sollten, nachdem sie identifiziert wurden, dem Geschäftsführer gemeldet werden, der das Risiko beurteilt und ermittelt, ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen sind, um diese Risiken auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren.

 

Unsere Verantwortung bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

Aufgrund der Verantwortung bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sind mehrere Schritte erforderlich, um die DVKG und seine Tochtergesellschaften zuschützen:

  • Die Due Diligence sollte dokumentiert und in einer Datei über den Geschäftspartner aufbewahrt werden, die von der Geschäftsstelle des General Counsel verwaltet wird. Die Due Diligence sollte periodisch aktualisiert werden, zumindest alle drei Jahre.
  • Geschäftspartner sollten nicht um Dienstleistungen ohne Vertrag gebeten werden. Verträge zeigen die legitimen Gründe auf, warum ein Geschäftspartner eingestellt wird und für die Dienstleistungen, die er/sie (oder das unter Vertrag genommene Unternehmen) bereit stellt. Verträge sind zudem typische Vorkehrungen, um die DVKG und seine Tochtergesellschaften zu schützen. Deshalb sind sie wichtig. Lassen Sie sich von Ihrer Rechtsabteilung vor Ort beraten, welche Bestimmungen/Klauseln notwendig sind.
  • Die Mitarbeiter sollten auch sicherstellen, dass jedeVergütung, die an einen Geschäftspartner gezahlt wird, einen angemessenen Wert für die legitimen Waren oder bereitgestellten Dienstleistungen darstellt. Zahlungen an Geschäftspartner sollten nicht in bar und nicht an andere Personen (mit Ausnahme der Vertragspartei) erfolgen oder an einem Ort, der keine Verbindung zum Firmensitz des Geschäftspartners hat, an dem die Vertragsaktivitäten stattfinden, z.B. in einer Steueroase oder an einem Offshore-Standort.

Unsere Verantwortung hört nicht auf, wenn der Geschäftspartner unter Vertrag genommen wurde. Wir müssen die Aktivitäten unserer Geschäftspartner ständig überwachen. Alle Warnzeichen oder Bedenken im Hinblick auf die Angemessenheit eines Vertragspartners, die in der Beziehung zu diesem Geschäftspartner auftreten, sind dem Geschäftsführer zu melden, damit das Risiko ermittelt wird und entsprechend Sicherheitsmaßnahmen entwickelt werden können. Einige Beispiel für Bedenken, die hinsichtlich des Verhaltens des Geschäftspartners entstehen können:

  • Der Geschäftspartner bittet um zusätzliche Vergütung, wenn kein legitimer Grund dafür besteht;
  • Es ist Ihnen zu Ohren gekommen, dass ein Regierungsbeamter oder ein naher Verwandter oder Geschäftspartner des Regierungsbeamten eine Beteiligung an dem Geschäftspartner erworben hat; oder
  • Sie hören Gerüchte, dass gegen den Geschäftspartner wegen Geldwäsche oder anderer krimineller Aktivität ermittelt wird.

Die DVKG und seine Tochtergesellschaften ermutigt ihre Mitarbeiter, diese Antikorruptionsrichtlinie an ihre Geschäftspartner weiterzuleiten, damit diese wissen, dass sich das Unternehmen für rechtmäßige und ethische Geschäftsverfahren einsetzt.

 

12. Wir unterstützen unsere Kunden nicht mit unangemessenem Verhalten

DVKG-Mitarbeiter, die für einen Kunden arbeiten, dürfen sich nicht in unangemessene Zahlungen oder anderes unangemessenes Verhalten verwickeln lassen. Mitarbeiter, die mit dieser Art von Bedenken konfrontiert werden, sollten diese mit ihrem Vorgesetzten diskutieren oder sich von dem für Rechtsfragen und Compliance zuständigen Mitarbeitern beraten lassen. Versuchen Sie nicht, solche Probleme auf eigene Faust zu lösen.

 

13. Fusionen und Akquisitionen erfordern Antikorruptions-Due Diligence

Sollte die DVKG andere Unternehmen akquirieren macht sich die DVKG möglicherweise für das frühere Verhalten des akquirierten Unternehmens haftbar.

Die DVKG kann auch für kontinuierliches Verhalten haftbar gemacht werden, das gegen Antibestechungs- und Antikorruptionsgesetze verstößt.

Es ist daher die Firmenpolitik des Unternehmens, eine Antikorruptions-Due-Diligence vor dem Abschluss einer Akquisition durchzuführen, um Risiken zu identifizieren und abzuschwächen. Darüber hinaus integriert das Unternehme die akquirierte Firma sobald wie möglich in seine internen Kontrollen und in sein Compliance-Programm, auch durch die Schulung neuer Mitarbeiter, die Überprüfung der Beziehung mit Drittparteien und die Durchführung von Audits, falls notwendig. Von DVKG-Mitarbeitern und seine Tochtergesellschaften wird erwartet, an solchen Anstrengungen mitzuwirken.

 

14. Jährliches Training 

Im Rahmen des jährlichen Trainings müssen Sie bestätigen, dass Sie:

  • diese Richtlinie gelesen und verstanden haben;
  • sich an diese Richtlinie halten werden und
  • dass Ihnen keine Verstöße gegen diese Richtlinie bekannt sind.

 

15. Berichterstattung und Verzicht auf Vergeltung

Jeder DVKG-Mitarbeiter, der bemerkt oder vermutet, dass gegen diese Richtlinie verstoßen wird, muss sofort der Geschäftsführer informieren werden.

Die Identität jeder Person, die einen Verdacht auf Verletzung oder eine Verletzung meldet, bleibt vertraulich, sofern sie nicht nach gelten dem Recht für den Schutz der Interessen der DVKG offenbart werden muss.

Das Unternehmen duldet keinerlei Vergeltung gegen Personen, die Vorfälle in gutem Glauben melden. Jeder, der glaubt, dass gegen ihn Vergeltung geübt wird, sollte dies sobald wie möglich dem Geschäftsführer melden.

 

16. Disziplinarmaßnahmen

Mitarbeiter, die gegen diese Richtlinie verstoßen, müssen mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung rechnen und werden möglicherweise strafrechtlich und/oder zivilrechtlich in relevanten Gerichtsbezirken verfolgt. Geschäftspartner, die gegen diese Richtlinie verstoßen, müssen mit der Beendigung aller Geschäftsbeziehungen mit der DVKG rechnen.

Anmeldung/Registrierung

Registrieren

Antrag starten