Guten Tag,
vorweg: aktuell ist weiterhin eine A1 Bescheinigung für jede Geschäftsreise zu beantragen.
Das Europäische Parlament hat am Dienstag, den 07.07.2026, in Straßburg beschlossen, die Voraussetzung zur Beantragung der A1 Bescheinigung zu verändern. Die Beantragung der A1 Bescheinigung wird nicht abgeschafft. Die Veränderung führt zu einer neuen Verordnung, die die Voraussetzung der Beantragung der A1 Bescheinigung regelt:
Die neue Verordnung gilt aktuell für Messe- und Kundenbesuche, nicht für Branchen des Bausektors.
Die neue Verordnung gilt unabhängig davon, in welche EU&EFTA Destination gereist wird.
Die neue Verordnung ist folgendermaßen definiert:
Die Vorlage eine A1 Bescheinigung entfällt bei Entsendungen von maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen, allerdings nur einmal innerhalb von 30 Tagen.
Was bedeutet diese konkret:
Geprüft werden muss, ob in den vergangenen 30 Tagen und in den zukünftigen 30 Tagen eine Geschäftsreise durchgeführt wurde oder geplant ist. Im Fall, dass in einem der Zeiträume eine Geschäftsreise durchgeführt wurde/wird und für diese bereits eine Befreiung hinsichtlich der A1 Bescheinigung gewählt wurde, sind für die weiteren Geschäftsreisen A1 Bescheinigungen zu beantragen.
Wie geht es weiter:
Im nächsten Schritt wird die neue Verordnung an die EU&EFTA Staaten übergeben. Diese haben dann zwei Jahre Zeit, die Verordnung in nationales Recht zu übernehmen. Erst dann tritt die neue Verordnung zum Umgang der Beantragung der A1 Bescheinigung in Kraft.
Empfehlung:
Aktuell ist weiterhin eine A1 Bescheinigung für jede Geschäftsreise zu beantragen.
Der Ablauf wird an Komplexität zunehmen. Der Zeitraum „rolling 30 days“ bedeutet, dass insgesamt ein Zeitraum von 60 Tagen zu prüfen ist, 30 Tage in die Vergangenheit und 30 Tage in die Zukunft. Zu prüfen wird sein, ob von der Befreiung der Vorlage einer A1 Bescheinigung bereits Gebrauch gemacht wurde, unabhängig der Reisedestination innerhalb der EU&EFTA Staaten. Anschließend ist zu entscheiden, für welchen Zeitraum die A1 Bescheinigung zu beantragen ist.
Die DVKG kann diese Komplexität dergestalt abbilden, dass die Prüfung automatisiert erfolgt und die antragstellende Person informiert wird, ob eine A1 Bescheinigung zu beantragen ist.
Die DVKG bietet diese notwendigen technischen Voraussetzungen als Lösung an. Diese technische Lösung findet bei der DVKG bereits für andere Themen der Compliance Anwendung.
WICHTIG, alle anderen Sozialversicherungsnachweise, die für Geschäftsreisen ausserhalb der EU&EFTA Staaten zu beantragen sind, bleiben von der neuen Verordnung unberührt. Die Sozialversicherungsnachweise sind weiterhin für jede Geschäftsreise ausserhalb der EU&EFTA Staaten zu beantragen.
Gerne kontaktieren Sie die Vertriebskollegen für weitere Fragen und Vorgehensweisen.
Besten Gruß
Ihr DVKG Team
Seit Kurzem - beginnend mit dem Flughafen Tan Son Nhat in Ho-Chi-Minh - ist vor Einreise in Vietnam eine Arrival Card auszufüllen. Mittlerweile ist die Arrival Card auch an zahlreichen weiteren Einreiseorten vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass die Arrival Card bei JEDER Einreise erneut beantragt werden muss.
Zusätzlich wird ab dem 1.7.2026 eine Health Declaration eingeführt. Diese muss innerhalb von 7 Tagen vor der Einreise ausgefüllt werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG / GCS Konsular Berater jederzeit zur Verfügung.
Ihr DVKG / GCS Team
Aktueller Presse entnehmen wir, dass aufgrund einer vorläufigen Einigung von Europäischem Parlament und Rat zur Überarbeitung der EU-Vorschriften eine Neuregelung der Beantragung von A1-Bescheinigungen für Geschäftsreisen von kurzer Dauer abgestimmt wurde. Künftig soll diese Verpflichtung für Geschäftsreisen von drei Tagen innerhalb von 30 Tagen entfallen. Davon ausgenommen bleiben würden weiterhin Entsendungen in einzelnen Branchen. Die formelle Bestätigung und anschließende Umsetzung steht noch aus.
Gerne halten wir Sie informiert.
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG / GCS Konsular Berater jederzeit zur Verfügung.
Ihr DVKG / GCS Team
Das Entry-Exit-System (EES) ist seit Freitag, den 10.04.2026 an allen Grenzübergängen des europäischen Schengen-Raums vollständig in Betrieb. Das digitale Verfahren gilt für alle Reisenden ohne EU-Staatsangehörigkeit.
Das EES ist ein automatisiertes IT-System, das die Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgern im Schengenraum für einen kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in eines der entsprechenden 29 europäischen Ländern erfasst.
Bei Fragen stehen Ihnen die GCS / DVKG Konsular Berater gerne zur Verfügung.
Ihr GCS / DVKG Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit sind Termine – z.B. für B1 Visa, jedoch auch für andere Visa Kategorien – bei den US Konsulaten nur eingeschränkt und mit teilweise längeren Vorlaufzeiten buchbar.
Ihre Aufträge bearbeiten wir schnellstmöglich und informieren Sie umgehend, sobald und für wann eine Terminbuchung möglich ist.
Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen.
Bei Fragen helfen Ihnen die GCS / DVKG Konsular Berater gerne weiter.
Ihr GCS / DVKG Team