China Visa Provider / Konsulat informiert:
Bitte beachten Sie, dass ab dem 29. Sep 2021 alle Antragsteller zur Fingerabdruckabgabe persönlich zum Termin im Visa Service Center erscheinen.
Die DVKG wird Sie zum Termin begleiten. Figerabdrücke müssen in folgenden Fällen NICHT abgegeben werden:
Für Fragen stehen Ihnen die DVKG Visa & Konsular Berater zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Das chinesiche Konsulat informiert:
Antragsteller müssen ab sofort einen Impfnachweis zur Beantragung eines China Visums vorlegen müssen. Zudem muss der Impfnachweis 14 Tage zurückliegen. Antragsteller unter 12 Jahren brauchen keinen Impfnachweis vorzulegen.
Geimpfte Antragsteller :
Genesene Antragsteller:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Das Pakistanische Konsulat informiert:
Neben der Firmen-Einladung ist ein E-Business Letter notwendig. Der E-Business Letter wird von dem einladenden Unternehmen in Pakistan über nachfolgende Homepage initiiert.
Ihr DVKG Team
Südkoreanisches Konsulat informiert:
Die Visumpflicht für geschäftliche und touristische Reisen ist u.a. für deutsche Staatsangehörige aufgehoben. Es ist vorab eine "Korean Electronic Travel Authorization" (=K-ETA) zu beantragen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des "Korean Electronic Travel Authorization".
Ihr DVKG Team
Das chinesische Datensicherheitsgesetz (Data Security Law, DSL) soll Datenaktivitäten regulieren und die allgemeine Datensicherheit verbessern.
Nach der Verabschiedung am 10. Juni wird das chinesische Datensicherheitsgesetz (DSL) am 1. September 2021 in Kraft treten.
Das chinesische Datensicherheitsgesetz (Data Security Law, DSL) soll Datenaktivitäten regulieren und die allgemeine Datensicherheit verbessern. Das Gesetz fügt dem komplexen Rechtssystem eine weitere Ebene hinzu, nicht zuletzt, weil es nicht nur für elektronische und nicht-elektronische Datenaktivitäten innerhalb Chinas gilt, sondern auch eine extraterritoriale Komponente hat. Das heißt, grundsätzlich sind auch der grenzüberschreitende Datentransfer und Aktivitäten im Ausland betroffen, wenn die Volksrepublik China ihre ökonomischen Interessen und nationale Souveränität berührt sieht. Die Nichteinhaltung des Gesetzes wird Verwaltungsstrafen und Geldbußen sowohl für Unternehmen als auch für deren Vertreter nach sich ziehen.
Wie schon nach der Einführung des Cybersecuritygesetzes von 2017, entwickelt das Gesetz die Konzepte der „Schlüsseldaten und wichtigen Daten“ sowie der „strengen Sicherheitsmaßnahmen“ und deutet somit darauf hin, dass weitere, konkretisierende Vorschriften wie ein "Katalog wichtiger Daten" folgen werden. Unternehmen wird empfohlen, sich so bald wie möglich mit den Inhalten und Vorschriften des Gesetzes zu beschäftigen und daraus resultierende Maßnahmen zeitnah einzuleiten. Die AHK China hat ein praktisches Merkblatt mit den wichtigsten Vorschriften und ersten Empfehlungen für Unternehmen erstellt und steht für weitere Informationen jederzeit gern bereit.
Ihr DVKG Team