Das russische Konsulat informiert:
Für die Visa Kategorien Arbeit & Technik / Business für technical services und Arbeit mit Arbeitsvertrag aus den Zielland gelten ab sofort neue Konsular Gebühren:
Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Das chinesicher Konsulat informiert:
Zusätzlich zu negativen Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Testergebnissen, die von allen nach China reisenden Fluggästen verlangt werden, haben die bereits geimpften Fluggäste auch ihre Impfausweise bzw. Impfbescheinigungen vorzuweisen bzw. hochzuladen, damit eine der zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen die drei Unterlagen prüfen und bei bestandener Prüfung den Fluggästen einen grünen QR-Code mit HDC erteilen kann. Der grüne QR-Code mit HDC und der Impfausweis bzw. die Impfbescheinigung müssen bei sich geführt werden für die Kontrolle beim Boarding und bei der Einreise in China.
Der Impfausweis oder die Impfbescheinigung muss enthalten:
Ihr DVKG Team
Bitte beachten Sie:
Seit dem 1. Januar 2021 regelt das neue Partnerschaftsabkommen die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. In Bezug auf Entsendungen gilt zufolge der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) die A1-Bescheinigung weiterhin als Nachweis für eine Beschäftigung im Ausland.
Die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten weiter, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ihr DVKG Team
US Konsulat informiert:
Ab 26. Januar 2021 müssen Reisende der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.
Ein weiterer COVID-19-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Mindestquarantäne von sieben Tagen werden dringend empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei nachfolgenden Quellen:
Ihr DVKG Team
US Konsulat informiert:
Ab 26. Januar 2021 müssen Reisende der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.
Ein weiterer COVID-19-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Mindestquarantäne von sieben Tagen werden dringend empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei nachfolgenden Quellen:
Ihr DVKG Team
Ab 14. Dez. 2020 können sich Interessierte die neue EU-Corona-App mit den wichtigsten Informationen rund um COVID-19 in den EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz auf ihre Mobiltelefone laden. Nutzerinnen und Nutzer erhalten aktuelle Informationen über die Gesundheitslage, Quarantänemaßnahmen, Testanforderungen und Corona-Warn-Apps. Die App ist kostenlos auf allen Android- und iOS-Geräten verfügbar.
Download der App für Android-Geräte
Download der App für iOS-Geräte