Die chinesische Botschaft informiert:
Angesichts der raschen Ausbreitung der Corona-Epidemie weltweit hat die chinesische Regierung seit dem 28. März 2020 die Einreise von Ausländern mit gültigen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen nach China vorübergehend ausgesetzt. Weiterhin gibt es für Ausländer, die nach China kommen, um notwendige wirtschaftliche, Handels-, wissenschaftliche und technologische Aktivitäten zu unternehmen, sowie für diejenigen, die aus humanitären Notsituationen einreisen müssen, Möglichkeiten der Visa Beantragung.
Im Zusammenhang mit der Normalisierung der Prävention und Bekämpfung Corona-Epidemie und um den Personalaustausch zwischen beiden Seiten weiter zu erleichtern, hat China beschlossen, dass Personen aus entsprechenden europäischen Ländern (siehe nachstehende Liste), die über gültige Aufenthaltsgenehmigungen (Aufenthaltsgenehmigung für Arbeit, Privatangelegenheiten, Angehörigenaufenthalt) verfügen, bei den chinesischen Auslandsvertretungen in diesen Ländern kostenlos und ohne Einladung ein Visum für China beantragen können. Die entsprechenden Personen müssen sich nach der Einreise an die Vorschriften der chinesischen Regierung zur Bekämpfung von Epidemien halten.
Besonders wird darauf hingewiesen, dass Ausländer, die über „Fast Track" nach China reisen, um Aktivitäten in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Wissenschaft und Technologie, Kultur, Bildung, Sport usw. nachzugehen, weiterhin ein Einladungsschreiben der zuständigen chinesischen Provinzbehörde zur Beantragung eines Visums bei der chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland vorlegen müssen. Wer durch „Fast Track" und mit einem Charterflug nach China reist, muss weiterhin im Voraus einen Nukleinsäuretest (Covid-19 Test, nicht älter als 48 Stunden) durchführen und mit einem negativen Testzertifikat an Bord des Flugzeugs gehen.
Die DVKG ist Ihnen bei der wiedererlangung des Visum im Rahmen der Aufenthaltsgenehmigung und bei der regulären Visum Beantragung behilflich. Bitte nehmen Sie hierzu mit Ihrem Visum Berater Kontakt auf.
Ihr DVKG Team
Liste der europäischen Länder:
Arbanien, Irland, Estland, Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien, Belgien, Island, Bosnien und Herzegowina, Polen, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Niederlande, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, Malta, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien, Zypern, Slowakei, Slowenien, Spanien, Griechenland, Ungarn, Italien, Großbritannien
Das russische Konsulat informiert:
für die Einreise in Russland ist das "Covid_19_entry_requirement_document" auszufüllen und bei der Passkontrolle abzugeben. Ergänzend muss ein negaitver Covid-19 Test, nicht älter als 72 Stunden nachgewiesen werden.
Ihr DVKG Team
Das US Konsulat informiert:
Eine Einreise in die USA kann für Geschäftsreisende/Investoren, technische Experten und Spezialisten aus US nationalem Interesse (Dringlichkeit) erfolgen. Das nationale Interesse (Dringlichkeit) muss u.a. von dem empfangenen Unternehmen in USA nachgewiesen werden. Ergänzend muss das entsendende Unternehmen in Deutschland nachweisen, dass die Reisenden für die Tätigkeit in den USA entsprechend qualifiziert sind.
Für die Einreise aus nationalem Interesse wird ein NIE (national interest exception) beantragt.
Bitte kontaktieren Sie die Konsular Berater der DVKG für weiterführende Unterstützung bei der Beantragung des NIE für die Einreise in die USA.
Ihr DVKG Team
Guten Tag,
hier erhalten Sie die Information der Außenhandelskammer in China über die Durchführung von Charter Flügen nach Qingdao, China.
Bitte lesen Sie aufmerksam die Information und setzen Sie sich bei Interesse direkt mit der AHK in China in Verbindung.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und der Visum Beantragung zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Das russische Konsulat informiert:
Das Arbeitsvisum kann ab sofort / bis auf weiteres mit jeder Einladung vom Ministerium beantragt werden, d.h. das Datum kann auch älter sein:
Besten Gruß
Ihr DVKG Team