Brexit: Einreise und Einwanderung nach Großbritannien
30.01.2020, 12:00 Uhr

Was ändert sich für EU-Bürger, die nach Großbritannien reisen oder einwandern wollen?

Für Touristen, Geschäftsreisende oder Immigranten ändert sich vorerst nichts. Während der Übergangszeit, bis Ende 2020, können EU-Bürger weiter einwandern und eine Arbeit aufnehmen. Empfohlen wird mit einem Reisepass einzureisen. Die mehr als 3 Millionen EU-Bürger im Königreich, darunter etwa 300.000 Deutsche, behalten alle bisherigen Rechte. Danach wird Großbritannien die Freizügigkeit für Arbeitnehmer beenden. Wie genau die künftige Kontrolle und Steuerung der Immigration aussehen wird, ist noch nicht klar.

Touristen und Geschäftsreisende, die bis zu 90 Tage bleiben wollen, brauchen kein Visum. EU-Arbeitnehmer werden Visa und Arbeitserlaubnis beantragen müssen. Die schon im Königreich lebenden EU-Bürger haben bis Mitte 2021 Zeit, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Für den „Settled Status“ müssen sie fünf Jahre Aufenthalt ohne größere Unterbrechungen auf der Insel nachweisen. Wer noch nicht so lange in Britannien lebt, kann den „Pre-Settled Status“ erhalten, der ein vorläufiges Aufenthalts- und Arbeitsrecht gewährt und dann, wenn fünf Jahre erreicht sind, verlängert werden kann. Wer die Antragsfrist für den Settled Status bis zum 30. Juni 2021 verpasst, wird nicht automatisch ausgewiesen, stellte die Regierung jüngst klar.

Quelle: FAZ 30.01.2020 und UK Botschaft 30.01.2020

Öffnungszeiten: Heiligabend und Silvester
23.12.2019, 00:00 Uhr

Am 24.12.2019 sowie am 31.12.2019 sind unsere Standorte von 8:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Russland: Konsularschließtage
16.12.2019, 00:00 Uhr

Die Konsularabteilung der Russischen Förderation bleibt vom 02.01.2020 - 08.01.2020 geschlossen.

Indien: Arbeitsvisum ohne Arbeitsvertrag im Zielland
12.12.2019, 12:00 Uhr

Das indische Konsulat informiert:
 

Für Arbeitsvisa ohne Arbeitsvertrag im Zielland sind im Entsendungsschreiben und Einladungsschreiben nachfolgende Angaben pflicht: 

Bitte berücksichtigen Sie dieses bei Ihrer nächsten Visum Beantragung.

Ihr DVKG Team

Gebührenveränderungen zum 1. Januar 2020
05.12.2019, 08:00 Uhr

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

informieren möchten wir Sie über bevorstehende Gebührenveränderungen zum 1. Januar 2020. Hintergrund der Veränderungen sind vielfältig:  

Die Herausforderungen werden wir mit unterschiedlichen Maßnahmen und Investitionen annehmen und verarbeiten:

Im Einzelnen entnehmen Sie bitte die neuen Gebühren hier. Hinweisen möchten wir auch auf Gebührensenkungen u.a. dem Visum Scan (neu 4,90 Euro/netto zzgl. MwSt. 5,83 Euro/brutto) und dem Visumablauf Erinnerungsservice (neu 4,90 Euro/netto zzgl. MwSt. 5,83 Euro/brutto).

Wir möchten für Sie nahbar sein und Sie mit einer außergewöhnlichen Dienstleistungsqualität durch die Beantragungsprozesse begleiten. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr bisheriges Vertrauen und freuen uns, Sie weiterhin bei konsularischen Dienstleistungen zu unterstützen.

Ihr DVKG Team