China Botschaft informiert:
Aufgrund der neuesten Regelung der chinesischen Regierung haben die ausländischen Fluggäste, die mit Linienflug von und über Deutschland nach China reisen, ab dem 16. November 2020 erforderliche Gesundheitserklärung online zu beantragen. Die Antragsteller sind gebeten, sich per PCs oder Smartphones unter http://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ zu registrieren (Benutzername und Passwort gut aufbewahren für das spätere Einloggen) und online das Formular mit angeforderten Informationen auszufüllen, Gesundheitszustand zu melden und negative Nukleinsäure- und IgM Anti-Körpertestergebnisse hochzuladen. Die chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland werden die Unterlagen prüfen und beglaubigen. Die beglaubigte Gesundheitserklärung (elektronische Version) wird auf das vom Antragsteller registrierten Konto geschickt, in Form von einem QR-Code mit einem "HDC" Kennzeichen (siehe Anhang). Dieser grüne QR-Code muss beim Einsteigen auf Smartphone oder in ausgedruckter Papierform vorgezeigt werden.
ACHTUNG: Ab dem 23. November 2020 wird die vorher per Email beantragte und gestempelt zurückgeschickte Gesundheitserklärung in ausgedruckter Form grundsätzlich nicht mehr akzeptiert.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Indien Ministry of Health and Family Welfare informiert:
Ihr DVKG Team
China Konsulat informiert:
Ab sofort sind für die Beantragung von Visa zwei Einladungsschreiben notwendig:
Gerne beantragen wir für Sie eine PU-Einladung und Firmeneinladung.
Ihr DVKG Team
Thailand Konsulat informiert:
Für die Einreise nach Thailand ist ab de 1. November 2020 eine separate Registrierung notwendig. Die DVKG wird mit der Antragstellung die CoE Registrierung für den Reisenden durchführen (DVKG Gebühr 29,95 Euro/netto).
Ihr DVKG Team
Chinesische Konsulat informiert:
Um die grenzüberschreitende Übertragung von COVID-19 zu reduzieren, müssen ab dem 6. November 2020 alle chinesischen und ausländischen Fluggäste, die nach China reisen, einen Nukleinsäure-(PCR-Test) und IgM-Antikörpertest machen und vor dem Einsteigen in den Flug einen grünen Gesundheitscode mit dem "HS"-Zeichen oder ein zertifiziertes Gesundheitserklärungsformular beantragen.
Die spezifischen Anforderungen lauten wie folgt:
I. Test-Anforderungen:
II. Chinesische Passagiere, die einen grünen Gesundheitskodex mit dem "HS"-Zeichen beantragen:
Chinesische Passagiere müssen die Bilder ihrer negativen Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Testergebnisse, die von der chinesischen Botschaft/Konsulate in Deutschland geprüft und verifiziert werden, in die WeChat Health Code-App hochladen. Danach erhalten sie den grünen Health Code mit dem "HS"-Zeichen. Die Passagiere müssen den grünen Code innerhalb seiner Gültigkeitsdauer den Fluggesellschaften, die direkt nach China fliegen, vor dem Einsteigen vorlegen.
III. Ausländische Fluggäste, die eine zertifizierte Gesundheitserklärung beantragen:
Ausländische Passagiere müssen die gescannten Kopien ihrer negativen Ergebnisse der Nukleinsäure- und IgM-Antikörpertests zusammen mit ihrer Passinformationsseite und dem unterschriebenen Gesundheitserklärungsformular per E-Mail an die chinesische(n) Botschaft/Konsulate (basierend auf dem Konsularbezirk des Testortes) schicken, die die oben genannten Informationen prüfen und verifizieren und das beglaubigte Gesundheitserklärungsformular per E-Mail an den Passagier zurückschicken. Es wird den Passagieren empfohlen, das Formular auszudrucken und es innerhalb seiner Gültigkeitsdauer den Fluggesellschaften, die direkt nach China fliegen, vor dem Einsteigen vorzulegen.
IV. Erinnerung:
Bitte lesen Sie die Anforderungen sorgfältig durch und befolgen Sie sie entsprechend. Das Fehlen des grünen Gesundheitscodes mit dem "HS"-Zeichen oder eines zertifizierten Gesundheitserklärungsformulars mit negativen Nukleinsäure- und IgM-Antikörpertestergebnissen bedeutet, dass Sie sich nicht für den Flug nach China qualifizieren und Ihre Reiseroute ändern müssen.
Aus Gründen der Bequemlichkeit, sich testen zu lassen, haben die chinesische(n) Botschaft/Konsulate in Deutschland keine Testinstitutionen benannt oder autorisiert. Bitte erkundigen Sie sich bei den Test-Institutionen nach den Testmethoden, dem Inhalt der Berichte und der durchschnittlichen Zeit bis zur Lieferung der Ergebnisse.
Ab dem 6. November 2020 müssen alle chinesischen und ausländischen Passagiere mit Ziel China, die die Tests in Centogene Testzentren am Flughafen Frankfurt a.M. oder am Flughafen Hamburg absolvieren, ebenfalls einen grünen Gesundheitscode mit dem "HS"-Zeichen oder eine zertifizierte Gesundheitserklärung beantragen.
Wenn Sie mit Anschlussflügen nach China reisen, müssen Sie zweimal testen. Da Tests in den Transitzonen der großen Flughäfen der Transitländer nicht verfügbar sind, seien Sie bitte vorsichtig, wenn Sie sich für einen Anschlussflug nach China entscheiden. Passagieren wird empfohlen, sich bei der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat im Transitland über die neuesten Richtlinien zu Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Tests und die Einreisebestimmungen zu informieren und gegebenenfalls ein Visum zu beantragen, um zu vermeiden, dass sie in den Transitländern aufgrund einer Einreiseverweigerung oder des Fehlens eines gültigen Gesundheitscodes oder einer Gesundheitserklärung festgehalten werden.
Kontakt zu den chinesischen Botschaften/Konsulaten in Deutschland für die Zertifizierung - bitte beachten Sie die Bundeslandzugehörigkeit:
Chinese Embassy: test_deu@outlook.com
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
Chinese Consulate General in Hamburg: hhchgk.test@gmail.com
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Chinese Consulate General in München: konsular.muc@gmail.com
Bayern
Chinese Consulate General in Frankfurt a.M.: frankfurt_test@outlook.com
Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen
Chinese Consulate General in Düsseldorf: test_dus@outlook.com
Nordrhein-Westfalen