Anknüpfend an unseren Newsfeed aus März dieses Jahres zur elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich möchten wir Ihnen heute ein Update geben.
Das britische Innenministerium hat die elektronische Reisegenehmigung für ausländische Staatsbürger, die ohne Visum in das Vereinigte Königreich einreisen können, zwischenzeitlich für Staatsbürger aus Katar eingeführt. Ab dem 22.02.2024 findet das auch für Staatsbürger aus Bahrain, Jordanien, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate Anwendung. Das Erfordernis der elektronischen Reisegenehmigung wird sukzessive auch für Staatsbürger weiterer Herkunftsländer, die heute ohne Visum einreisen können, umgesetzt. Dazu zählen auch die Länder der Europäischen Union, welche die elektronische Reisegenehmigung nach aktuellem Stand voraussichtlich ab Ende 2024 benötigen.
Staatsangehörige aller anderen Nationalitäten, die kein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die Befreiung von der Visumpflicht haben, benötigen weiterhin ein Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich.
Die Bearbeitungsdauer der elektronischen Reisegenehmigung bei den Behörden beträgt normalerweise 48-72 Stunden. Besucher dürfen damit 180 Tage (6 Monate) im Vereinigten Königreich verbringen und jeden Teil des Landes besuchen. Inhaber der britischen ETA müssen bei ihrer Ankunft an der Grenze lediglich den Reisepass einscannen, mit dem sie den Antrag gestellt haben. Die Einreisegenehmigung wird dann elektronisch überprüft.
Der entsprechende Antrag für die elektronischen Reisegenehmigung steht für Sie entsprechend im DVKG Portal erlebbar einfach zur Verfügung.
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsular Berater gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Bitte beachten Sie bei der Beantragung Ihres Visums, dass zwischen der Kalenderwoche 51 2023 und der Kalenderwoche 02 2024 veränderte Konsulatsöffnungszeiten gelten können und einige Konsulate auch in dieser Zeit geschlossen haben.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Beantragung Ihres Visums.
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsular Berater gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Seit dem 01.12.2023 ist es für alle Reisenden nach Malaysia – unabhängig davon, ob ein Visum gebraucht wird - erforderlich, vor der Einreise eine sogenannte Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) zu beantragen. Die MDAC kann frühestens drei Tage vor der Einreise beantragt werden, eine frühere Beantragung ist nicht möglich.
Der entsprechende Auftrag ist für Sie in Ihrem DVKG Portal verfügbar.
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsular Berater gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Im Zusammenhang mit der Information zur teilweisen Befreiung von der Visumpflicht für Reisen nach China vom 24.11.2023 liegen uns bislang keine weiteren offiziellen Informationen – etwa über mitzuführende Unterlagen – vor. Nachfolgende Handlungsempfehlungen:
• Mindestgültigkeit des Reisepasses von 6 Monaten ab dem Ausreisedatum in China
• Nachweis des Aufenthaltes nicht länger als 15 Tage in China, u.a. Buchungsbestätigung eines Weiterflug- oder Rückflug-Tickets
• Einreise als Geschäftsreisender, Vorlage eines Einladungsschreibens des empfangenden Unternehmens in China bei Einreise
• Einreise als Tourist, Vorlage einer Hotelbuchungsbestätigung bei Einreise
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsularberater gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Die Botschaft der Volksrepublik China hat am 24.11.2023 mitgeteilt:
"Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie(Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen."
Sobald uns nähere Informationen vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich erneut.
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsularberater jederzeit zur Verfügung.
Ihr DVKG Team