Seit dem 01.12.2023 ist es für alle Reisenden nach Malaysia – unabhängig davon, ob ein Visum gebraucht wird - erforderlich, vor der Einreise eine sogenannte Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) zu beantragen. Die MDAC kann frühestens drei Tage vor der Einreise beantragt werden, eine frühere Beantragung ist nicht möglich.
Der entsprechende Auftrag ist für Sie in Ihrem DVKG Portal verfügbar.
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsular Berater gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Im Zusammenhang mit der Information zur teilweisen Befreiung von der Visumpflicht für Reisen nach China vom 24.11.2023 liegen uns bislang keine weiteren offiziellen Informationen – etwa über mitzuführende Unterlagen – vor. Nachfolgende Handlungsempfehlungen:
• Mindestgültigkeit des Reisepasses von 6 Monaten ab dem Ausreisedatum in China
• Nachweis des Aufenthaltes nicht länger als 15 Tage in China, u.a. Buchungsbestätigung eines Weiterflug- oder Rückflug-Tickets
• Einreise als Geschäftsreisender, Vorlage eines Einladungsschreibens des empfangenden Unternehmens in China bei Einreise
• Einreise als Tourist, Vorlage einer Hotelbuchungsbestätigung bei Einreise
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsularberater gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Die Botschaft der Volksrepublik China hat am 24.11.2023 mitgeteilt:
"Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie(Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen."
Sobald uns nähere Informationen vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich erneut.
Bei Fragen stehen Ihnen die DVKG Konsularberater jederzeit zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Das Haager Apostille-Übereinkommen tritt ab dem 7. November 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China in Kraft. Damit entfällt die Notwendigkeit, Urkunden aus dem jeweiligen Ausstellerstaat durch die dort akkreditierten Auslandsvertretungen des Zielstaates zur Verwendung im Zielstaat legalisieren zu lassen. An die Stelle der Legalisation für öffentliche Urkunden tritt damit künftig die sogenannte „Apostille“. Durch die angebrachte Apostille wird bestätigt, dass die Unterschrift echt und der Aussteller der Urkunde entsprechend befugt ist.
Ihr DVKG Team
Ab sofort kann über die DVKG beim Indonesischen Generalkonsulat ein Geschäftsvisum - Business Visum B211B - beantragt werden.
Dieses Visum ermöglicht einen 60-tägigen Aufenthalt in Indonesien und kann zwei Mal um jeweils weitere 60 Tage verlängert werden. Der entsprechende Auftrag kann erlebbar einfach im DVKG Portal gestartet werden.
Ihr DVKG Team