Das Haager Apostille-Übereinkommen tritt ab dem 7. November 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China in Kraft. Damit entfällt die Notwendigkeit, Urkunden aus dem jeweiligen Ausstellerstaat durch die dort akkreditierten Auslandsvertretungen des Zielstaates zur Verwendung im Zielstaat legalisieren zu lassen. An die Stelle der Legalisation für öffentliche Urkunden tritt damit künftig die sogenannte „Apostille“. Durch die angebrachte Apostille wird bestätigt, dass die Unterschrift echt und der Aussteller der Urkunde entsprechend befugt ist.
Ihr DVKG Team
Ab sofort kann über die DVKG beim Indonesischen Generalkonsulat ein Geschäftsvisum - Business Visum B211B - beantragt werden.
Dieses Visum ermöglicht einen 60-tägigen Aufenthalt in Indonesien und kann zwei Mal um jeweils weitere 60 Tage verlängert werden. Der entsprechende Auftrag kann erlebbar einfach im DVKG Portal gestartet werden.
Ihr DVKG Team
Aufgrund des hohen Antragvolumens für China empfehlen wir, frühzeitig die Visa zu beantragen. Insbesondere für die Antragsstellung in Frankfurt und München sind - aufgrund der eingeschränkten Terminvergabe - längere Bearbeitungszeiten einzuplanen.
Ihr DVKG Team
Gerne möchten wir Sie über veränderte Öffnungszeiten bei den Konsularprovidern in Berlin, Hamburg, Frankfurt und München informieren:
Vom 29.09.2023 bis 03.10.2023 sind diese Büros nicht geöffnet.
Ihr DVKG Team
Das Auswärtige Amt gibt bekannt, dass eine Beantragung von „Visa on arrival“ nicht mehr möglich ist.
Die entsprechenden Visa müssen vor Reiseantritt beantragt werden.
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/keniasicherheit/208058