Nachhaltigkeitsvereinbarung

Die DVKG / ÖVKG arbeiteten stets daran Dienstleistung und Prozesse zu entwickeln, umzusetzen und anzubieten, die den Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden, um auf lange Sicht in positiver Hinsicht der Gesellschaft einen Beitrag zu leisten. Unsere Bestrebung ist es höchste Nachhaltigkeitsstandards umzusetzen.

Wir nutzen unsere Kompetenz

  • zur Senkung unseres Einflusses auf die lokale und globale Umwelt;
  • zur Zusammenarbeit mit der Gesellschaft, in der wir leben und arbeiten;
  • zur Fürsorge im Sinne unserer Mitarbeiter;
  • zur Übernahme der Verantwortung dafür, wie sich unsere Dienstleistung auf Antragsteller und Reisenden auswirken;
  • und zur Unterstützung unserer Kunden, Leistungsträger bei ihren Bemühungen um Nachhaltigkeit.

 

Wir stellen sicher, dass wir nach internationalen, regionalen und lokalen Standards handeln. Unsere Herausforderung ist es die höchsten Anforderungen der "Corporate Best Practice" der Nachhaltigkeit umzusetzen.

 

Die DVKG / ÖVKG übernimmt und wickelt Ihren Auftrag auf der Grundlage von Vertrauen ab. Dabei spielt Verantwortung eine unverzichtbare Rolle. Wir verfolgen eine umweltfreundliche Perspektive z.B. in dem Angebot über Beiladung mehrere Dokumente in einem Umschlag zurückzusenden. Über die digitale Abwicklung sichern wir eine Reduktion des Papierverbrauches.  Wir möchten uns in ihre Geschäftstätigkeit einbringen und so Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität langfristig verbessern.

 

A) MENSCHENRECHTE 

Die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte ist für uns selbstverständlich.

Die DVKG / ÖVKG, deren Kunden und Lieferanten sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten. Ebenso sind DVKG / ÖVKG, deren Kunden und Lieferanten angehalten, jeder Form von Diskriminierung auf Grund von z.B. Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht , Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder anderer personenbezogen- der Merkmale im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze entgegen zu treten. 

 

B) ARBEITSNORMEN 

Verbot von Kinderarbeit: 

Keinesfalls darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die DVKG / ÖVKG, deren Kunden und Lieferanten sind dazu angehalten sich an die Empfehlung des UN Global Compact (http://www.unglobalcompact.org/) zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. 

Löhne und Sozialleistungen, Arbeitszeiten: 

Vergütung und Entlohnung, Sozialleistungen und Arbeitszeiten müssen den jeweils geltenden Gesetzen und Branchenstandards entsprechen. 

Freie Wahl der Beschäftigung: 

Zwangs- oder Pflichtarbeit sind unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kundigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigungen als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.

 

C) UNTERNEHMENS-ETHIK Korruptionsbekämpfung: 

Generell gilt, dass DVKG / ÖVKG Dritte nicht besticht und sich in seinen Entscheidungen nicht durch sachfremde Vorteile beeinflussen lässt und erwartet ein eben solches Verhalten auch von seinen Kunden und Lieferanten.
DVKG / ÖVKG, deren Kunden und Lieferanten verpflichten sich, gegen alle Arten der Korruption einzutreten, einschließlich Erpressung, Bestechung und Veruntreuung. 

 

D) UMWELTSTANDARDS 

Umweltverantwortung:

Unternehmen müssen in Bezug auf Umweltschutz vorsorglich handeln, Initiativen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung ergreifen, als auch die Entwicklung umweltfreundlicher Dienstleistungen voranbringen. 

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