Das Chinesische Konsulat informiert:
Ab dem 02. März 2021 werden die Bestimmungen über die Erteilung des grünen QR-Codes mit HDC-Zeichen wie nachstehend angepasst.
I. Nukleinsäure-Test
1. Der Nukleinsäure-Test bezieht sich nur auf einen RT-PCR-Test. Das TMA-Testverfahren wird nicht akzeptiert.
2. Probennahme: Rachenabstrich oder Nasenabstrich
II. IgM-Antikörper-Test
1. Nur Testergebnisse mit venöser Blutentnahme werden anerkannt.
2. Die Testbescheinigungen müssen folgende Informationen wie Stand der IgM-Antikörper, Venöse Blutentnahme und Test-Methode enthalten.
Alle Testbescheinigungen müssen maschinenschriftlich den Namen der Getesteten, den Namen und die Anschrift der Teststelle, Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme und das Testverfahren aufführen.
III. Das Beantragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen
Die negativen Testergebnisse und nachstehende Unterlagen müssen über https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ hochgeladen werden.
1. Reisepass
2. Flugticket
3. Gültiges chinesisches Visum oder gültige chinesische Aufenthaltserlaubnis
4. Deutsches Visum oder deutscher Aufenthaltstitel oder Anmeldebescheinigung (Reisende von Nicht-EU-Ländern)
5. Negative Testergebnisse von Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Tests innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug nach China. Dies gilt auch für die obenerwähnten Transitpassagiere.
6. Die Geimpften müssen zusätzlich die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass vorweisen bzw. mit folgenden Angaben hochladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.
IV. Die Voraussetzungen für eine Erteilung des grünen QR-Codes
1. In folgenden Fällen wird der grüne QR-Code mit HDC-Zeichen von chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland erteilt:
~ Sollten die in Deutschland wohnhaften Reisenden mit Direktflügen von Deutschland aus nach China fliegen
~ Sollten die Reisenden von einem Land ohne Direktflugverbindung mit China nur über Deutschland nach China fliegen (Solche Transitpassagiere müssen die grünen QR-Codes von chinesischen Auslandsvertretungen im Abflugsland erteilen lassen und diesen QR-Code mit den erforderlichen Unterlagen nachweisen.)
~ Sollten die Direktflüge zwischen einem Abflugsland und China gestrichen werden und keine Alternative vorhanden sein
2. In folgenden Fällen wird der grüne QR-Code mit HDC-Zeichen von chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland NICHT erteilt:
~ Sollte es Direktflugverbindung zwischen dem Abflugsland und China geben
~ Sollten die Reisenden von Deutschland aus über ein Drittland nach China fliegen
~ Sollten sich die Transitpassagiere vor Deutschland bereits in einem Transitland aufgehalten haben
V.Wichtige Hinweise:
1. Die Sonderegelung, dass die Fluggäste die negativen Testergebnissen (ausgestellt am Frankfurter Flughafen bei Centogene, Medical Center sowie der Teststelle im Non-Schengen-Bereich) einfach auf der obenerwähnten Website (https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/) hochladen und quasi automatisch einen grünen QR-Code bekommen, wird ab dem 02. März abgeschafft. Stattdessen müssen Reisende nun die Testergebnisse und erforderliche Dokumente( sieh III.) über die obengenannte Website hochladen und erhalten erst nach der Überprüfung durch das chinesische Generalkonsulat in Frankfurt den grünen QR-Code mit dem „HDC-Zeichen".
2. Reisende mit auskurierter COVID-19-Erkrankung und auf IgG-Antikörper positiv getesteten Reisende müssen mindestens drei Wochen vor ihren Flügen nach China die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen kontaktieren.
3. Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Tests können an unterschiedlichen Teststellen durchgeführt werden, die sich aber im selben Konsularbezirk befinden müssen. (sieh Anhang)
4. Reisende werden gebeten, alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und möglich früh hochzuladen, damit die Unterlagen so schnell wie möglich überprüft werden können. Die chinesischen Auslandsvertretungen werden auch an Feiertagen und Wochenenden die Anträge bearbeiten. Und den grünen QR-Code erteilen.
Anhang:
1. Chinesische Botschaft:
test_deu@outlook.com
Konularbezirke: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
2. Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg:
hhchgk.test@gmail.com
Konularbezirke: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
3. Chinesisches Generalkonsulat in München:
konsular.muc@gmail.com
Konularbezirke: Bayern
4. Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt a.M.:
consulate.frankfurt.test@gmail.com
Konularbezirke: Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen
5. Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf:
test_dus@outlook.com
Konularbezirke: Nordrhein-Westfalen
Ihr DVKG Team
Das russische Konsulat informiert:
Für die Visa Kategorien Arbeit & Technik / Business für technical services und Arbeit mit Arbeitsvertrag aus den Zielland gelten ab sofort neue Konsular Gebühren:
Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr DVKG Team
Das chinesicher Konsulat informiert:
Zusätzlich zu negativen Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Testergebnissen, die von allen nach China reisenden Fluggästen verlangt werden, haben die bereits geimpften Fluggäste auch ihre Impfausweise bzw. Impfbescheinigungen vorzuweisen bzw. hochzuladen, damit eine der zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen die drei Unterlagen prüfen und bei bestandener Prüfung den Fluggästen einen grünen QR-Code mit HDC erteilen kann. Der grüne QR-Code mit HDC und der Impfausweis bzw. die Impfbescheinigung müssen bei sich geführt werden für die Kontrolle beim Boarding und bei der Einreise in China.
Der Impfausweis oder die Impfbescheinigung muss enthalten:
Ihr DVKG Team
Bitte beachten Sie:
Seit dem 1. Januar 2021 regelt das neue Partnerschaftsabkommen die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. In Bezug auf Entsendungen gilt zufolge der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) die A1-Bescheinigung weiterhin als Nachweis für eine Beschäftigung im Ausland.
Die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten weiter, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ihr DVKG Team
US Konsulat informiert:
Ab 26. Januar 2021 müssen Reisende der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.
Ein weiterer COVID-19-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Mindestquarantäne von sieben Tagen werden dringend empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei nachfolgenden Quellen:
Ihr DVKG Team
US Konsulat informiert:
Ab 26. Januar 2021 müssen Reisende der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.
Ein weiterer COVID-19-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Mindestquarantäne von sieben Tagen werden dringend empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei nachfolgenden Quellen:
Ihr DVKG Team